Verlegen Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland, endet in der Regel die Versicherungspflicht in Deutschland. Innerhalb der EU können besondere Zuständigkeiten gelten. Für privat Versicherte können abweichende Regelungen gelten.
Mitgliedschaft beenden
Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig über den geplanten Wegzug. Die Mitgliedschaft von gesetzlich Pflichtversicherten endet grundsätzlich mit dem Wegfall der Versicherungspflicht, zum Beispiel mit der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland oder dem Ende Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung hier.
Für Erwerbstätige gilt das Erwerbsortprinzip. Arbeiten Sie im Ausland, müssen Sie sich in der Regel dort versichern. Die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung endet mit der Abmeldung in Deutschland.
Wichtig: Weisen Sie den Umzug mit geeigneten Unterlagen nach.
Fristen entfallen
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland entfallen die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Versicherungsverhältnis kann im Inland nicht fortgeführt werden, weil die Versicherungspflicht entfällt.
Vorübergehenden Auslandsaufenthalte
Bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Norwegen und im Vereinigten Königreich genügt die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC als Nachweis. Das gilt, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, zum Beispiel im Urlaub.
Sie erhalten medizinisch notwendige Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr warten können. Die Bedingungen entsprechen denen gesetzlich Versicherter im jeweiligen Reiseland.
Für maximale Sicherheit können Sie zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das ist besonders wichtig bei Reisen in Nicht-EU-Länder, da dort in der Regel kein Anspruch auf Sachleistungen aus der deutschen GKV besteht.
Besondere Fälle wie ein Auslandssemester oder eine befristete Entsendung durch den Arbeitgeber kann die deutsche gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen abdecken.
Es kommt darauf an, in welches Land Sie reisen und wie lange Sie dort bleiben. Klären Sie die Details mit Ihrer Krankenkasse. Bei der Barmer erhalten Sie persönliche Beratung.
Weitere Sonderfälle und Hinweise zum Krankenkassenwechsel bei Umzug
So gestalten Sie einen Wechsel oder die Beendigung der Mitgliedschaft so einfach wie möglich:
- Einzureichende Unterlagen beim Umzug ins Ausland: Reichen Sie eine formlose Mitteilung über Ihren Wegzug ein. Als freiwillig Versicherte senden Sie ein Kündigungsschreiben. Fügen Sie die Abmeldebescheinigung der deutschen Meldebehörde und Angaben zu Ihrem Zielland bei. Je früher Sie die Unterlagen einreichen, desto reibungsloser läuft der Prozess. Bei der Barmer finden Sie dazu passende Anträgen, Bescheinigungen und Vordrucken.
- Besonderheit der Familienversicherung: Zieht die gesamte Familie dauerhaft ins Ausland, endet die Familienversicherung in Deutschland, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen, zum Beispiel bei einer Entsendung. Ziehen nicht alle Familienmitglieder mit, kann der Versicherungsschutz in Deutschland für einzelne Personen bestehen bleiben. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
- Alternativen zur GKV bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt: Bei einem langfristigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands ist eine private Auslandskrankenversicherung häufig die passende Lösung. Prüfen Sie den Leistungsumfang sorgfältig, insbesondere bei Vorerkrankungen und längeren Vertragslaufzeiten.