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Leistungen und Beiträge in der Familienversicherung: Das ist abgedeckt

Lesedauer weniger als 3 Min

Redaktion:

Melanie Khoshmashrab (Redakteurin, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Leistungen der Familienversicherung: Drei Fakten

All-inclusive-Paket

Familienversicherte haben grundsätzlich die gleichen Leistungsansprüche wie Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Eigene Beiträge fallen nicht an. Gesetzliche Zuzahlungen können jedoch entstehen.

Boni für alle

Familienversicherte können je nach Teilnahmebedingungen ebenfalls an Bonusprogrammen der Krankenkasse teilnehmen und profitieren von den gleichen Chancen.

Abgesicherte Pflege

Familienversicherte Angehörige sind in der Regel zugleich beitragsfrei in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Familienversicherung unterstützt die Barmer Familien in vielen Lebensphasen. Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten denselben Gesundheitsschutz wie die hauptversicherte Person. Die Mitversicherung ist beitragsfrei. Welche Leistungen abgedeckt sind, wer Beiträge zahlt und was steuerlich gilt.

Welche Leistungen bietet die Familienversicherung?

Familienversicherte haben Anspruch auf den kompletten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören zum Beispiel Schwangerschaftsleistungen, Schutzimpfungen und Hilfsmittel. Es sind keine eigenen Verträge erforderlich und es entstehen keine Beiträge für mitversicherte Angehörige. Gesetzliche Zuzahlungen gelten wie bei allen gesetzlich Versicherten.

 

 

Leistungen wie Zahnersatz, Vorsorge und Brillen in der Familienversicherung

In Bereichen wie Zahnersatz, Kieferorthopädie und Vorsorge bestehen keine Unterschiede zwischen hauptversicherten und familienversicherten Personen.

Für Kinder gelten unter anderem:

  • reguläre zahnärztliche Kontrolluntersuchungen
  • notwendige Füllungen
  • Versiegelungen
  • Zuschüsse zu Brillen und Sehhilfen nach gesetzlichen Regeln
  • kieferorthopädische Behandlungen nach gesetzlichen Vorgaben

Die Barmer übernimmt Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Über die Vorteile bei Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche erhalten Familien zusätzliche Untersuchungen.

Für Erwachsene gelten ebenfalls alle Standardleistungen: 

  • feste Zuschüsse beim Zahnersatz, abhängig vom Befund
  • Sehhilfen für Erwachsene bei medizinischer Notwendigkeit wie stark ausgeprägter Fehlsichtigkeit 

Alle genannten Leistungen stehen auch mitversicherten Familienmitgliedern beitragsfrei zur Verfügung.

Bonusprogramme in der Familienversicherung

Familienversicherte können je nach Teilnahmebedingungen am Bonusprogramm der Krankenkasse teilnehmen. Prämiert werden zum Beispiel Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten. Oft können Familien gemeinsam Bonuspunkte sammeln. Bei der Barmer können Versicherte mit Barmer Bonus bis zu 200 Euro jährlich pro Familienmitglied sparen. 

Gesundheitskarte für die Familienversicherung

Jede familienversicherte Person erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte. Sie ermöglicht unter anderem den Zugang zu digitalen Anwendungen wie E-Rezept oder elektronischer Patientenakte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Sicherheits- und Datenschutzstandards gelten auch für mitversicherte Kinder.

Wer zahlt die Beiträge in der Familienversicherung?

Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge. Die Familienversicherung soll entlasten, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes, während des Studiums, in der Ausbildung oder bei geringfügiger Beschäftigung.

Die Mitgliedschaft der hauptversicherten Person wird nach den allgemeinen Regeln berechnet.

Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich für die hauptversicherte Person erhoben. Mitversicherte Angehörige zahlen keine Grundbeiträge, keine Zusatzbeiträge und keine laufenden Mehrkosten.

Die gesetzlichen Zuzahlungen für zum Beispiel Arzneimittel oder Zahnersatz gelten dagegen für alle Versicherten und sind nicht Teil der Beitragsberechnung.

Wie hängen Familienversicherung und Pflegeversicherung zusammen?

Zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört auch die soziale Pflegeversicherung. Familienversicherte Angehörige sind in der Regel beitragsfrei mitversichert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Leistungen der Pflegeversicherung entstehen, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und ein Pflegegrad festgestellt wird. Dazu gehören beispielsweise Begutachtung, Kurzzeitpflege oder Pflegegeld.

Die beitragsfreie Mitversicherung sorgt für finanzielle Entlastung und stellt sicher, dass Angehörige in medizinischen und pflegerischen Bereichen gleichberechtigt abgesichert sind.

Wie wird die Familienversicherung steuerlich berücksichtigt?

Für familienversicherte Angehörige fallen keine eigenen Beiträge an. Daher können grundsätzlich keine eigenen Beträge steuerlich geltend gemacht werden.

Die Beiträge der hauptversicherten Person zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung gelten jedoch als Sonderausgaben und können steuerlich angerechnet werden. 

Die Entlastung erfolgt bei der Familienversicherung direkt über die Beitragsfreiheit und nicht über die Steuererklärung.

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FAQ: Leistungen und Beiträge der Familienversicherung

Familienversicherte haben Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ja. Familienversicherte haben grundsätzlich die gleichen Leistungsansprüche. Gesetzliche Zuzahlungen gelten auch für sie.
Es gelten die gleichen Regeln wie für alle gesetzlich Versicherten. Kinder erhalten alle regulären zahnärztlichen Leistungen. Für Erwachsene werden Sehhilfen nur bei medizinischer Notwendigkeit bezuschusst.
Ja. Je nach Teilnahmebedingungen können Familienversicherte teilnehmen und Prämien oder Zuschüsse erhalten.
Ja. Jede mitversicherte Person erhält eine eigene Gesundheitskarte.
Nein, Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge.
Die Beiträge trägt ausschließlich die hauptversicherte Person.
Zusatzbeiträge fallen nur für die hauptversicherte Person an.
In der Regel ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für familienversicherte Angehörige fallen keine Beiträge an. Die Beiträge der hauptversicherten Person können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 13.01.2026): Versicherte

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 13.01.2026): Einkommensteuergesetz (EStG) § 10

Verbraucherzentrale (Abruf vom 13.01.2026): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt