Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen werden ab dem 6. Lebensmonat bis zum 18. Lebensjahr angeboten.
Vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag
Ihre Kinder erhalten sechs zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Falls notwendig wird zweimal im Kalenderhalbjahr ein Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung aufgetragen. Die Vorsorgeuntersuchungen unterscheiden sich zeitlich wie folgt:
• zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat: 3x zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU 1) im Abstand von mindestens vier Monaten, Fluoridierung 2x pro Kalenderhalbjahr
• zwischen dem 34. Lebensmonat und dem 6. Geburtstag: 3x zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU 2) im Abstand von mindestens zwölf Monaten, Fluoridierung 2x pro Kalenderhalbjahr
Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Kinder und Jugendliche erhalten einmal pro Kalenderhalbjahr eine Untersuchung der Zähne und des Kiefers. Dabei wird im Rahmen der individuellen Vorsorge kontrolliert, wie gut die Mundhygiene ist und wie sauber die Zähne sind. Auch der Zustand des Zahnfleischs wird überprüft. Zudem gibt es Tipps für eine zahngesunde Ernährung. Bei Bedarf werden die Zähne für einen zusätzlichen Kariesschutz mit einem Fluoridgel bestrichen und die hinteren Backenzähne mit einer dünnen Kunststoffschicht versiegelt (Fissurenversiegelung).
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe wird für Kinder bis 12 Jahre in Kindergärten und Schulen durchgeführt. Ziel ist, ihnen altersgerecht ein zahnbewusstes Verhalten nahezubringen. Dafür kommen die Zahnärzte oder Gesundheitsämter direkt in die Einrichtungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine kostenlose Gruppenprophylaxe auch für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr angeboten.
Eine Gruppenprophylaxe umfasst die Untersuchung der Mundhöhle und die Anfertigung eines Zahnstatus, Fluoridierungs-Maßnahmen zur Verbesserung der Zahnhärtung, eine Beratung zur zahngesunden Ernährung sowie eine Anleitung zur Mundhygiene. Für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko gibt es darüber hinaus Programme zur Intensivprophylaxe.
Bonusheft für Zahnvorsorge
Ab 12 Jahren werden die Untersuchungen im Zahn-Bonusheft eingetragen. Wenn Sie die Zähne Ihres Kindes regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich der Zuschuss an den Kosten für einen möglichen späteren Zahnersatz.