- Wann zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz?
- Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für Zahnersatz?
- Wie viel Eigenanteil gibt es bei Zahnersatz?
- Welche Kosten für Ihren Zahnersatz werden nicht übernommen?
- Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz aus dem Ausland?
- Wie erhalten Sie den Zuschuss für Zahnersatz?
- Sie haben weitere Fragen zum Zahnersatz?
- Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnersatz
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Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für anerkannten Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, dem sogenannten Festzuschuss. Die Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Durch die regelmäßigen Zahnvorsorge können Sie diesen Zuschuss nochmals erhöhen.
Wann zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz?
Wenn Ihnen Ihre Zähne Probleme bereiten und Zahnersatz medizinisch notwendig ist, z. B. wenn ein Zahn fehlt oder Sie eine Prothese benötigen, beteiligen wir uns als Barmer an den Kosten.
Zahnersatz ist dann medizinisch notwendig, wenn das Kauorgan beschädigt ist und dadurch wichtige Funktionen gestört sind. Neben der Optik soll besonders die Kaufähigkeit wiederhergestellt werden. Auch die noch verbliebenen eigenen Zähne und ihr Stützgewebe sollen dauerhaft erhalten bleiben.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für Zahnersatz?
Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, auch Festzuschuss genannt. Dieser beträgt generell 60 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, also dem Umfang von Zahnersatz, der medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Für jeden Befund gibt es eine festgeschriebene Regelversorgung, die als medizinisch ausreichend angesehen wird. Sie als Patient können sich für diese Regelversorgung, als günstigste Behandlungsform entscheiden, oder wählen sogenannte gleich- oder andersartige Versorgungen, bei denen weitere Mehrkosten entstehen. Egal für was Sie sich entscheiden, der Festzuschuss bleibt immer gleich.
Waren Sie in den letzten Jahren regelmäßig bei der Zahnvorsorge und haben dafür Ihren Stempel im Zahn-Bonusheft bekommen, erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich:
- auf 70 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 5 Jahren oder
- auf 75 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 10 Jahren.
Der Betrag, der über den Festzuschuss hinaus anfällt, ist Ihr Eigenanteil. Diesen zahlen Sie selbst. In finanziellen Härtefällen übernimmt die Barmer auf Antrag 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung.