Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden und als Befestigung für den eigentlichen Zahnersatz dienen. Die Kosten für Zahnimplantate werden nur in besonders schweren Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
Wenn ein Zahn stark beschädigt ist, kann es sein, dass es keine Behandlungsmöglichkeit mehr gibt und der kranke Zahn entfernt werden muss. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin wird Sie dann über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären, die es gibt, um eine Zahnlücke zu schließen. Eine davon kann ein Zahnimplantat sein. Zahnimplantate stellen in der Zahnmedizin mittlerweile ein bewährtes Routineverfahren dar.
Was ist ein Zahnimplantat?
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen eingepflanzt werden und mit der Zeit fest mit diesem verwachsen. Der Zahnersatz, der in Form einer Krone, Brücke oder Prothese auf das Implantat gesetzt wird, wird als Suprakonstruktion bezeichnet. Zahnimplantate werden u. a. eingesetzt
- zum Ersatz fehlender Zähne,
- bei der Versorgung mit festsitzendem Brückenersatz oder
- zur Stabilisierung von herausnehmbaren Prothesen.
Die Kosten für ein Zahnimplantat können mehrere tausend Euro betragen und variieren je nach Art und Umfang der Versorgung.
Werden die Kosten für Zahnimplantate von der Barmer übernommen?
Nein, Zahnimplantate sind in der Regel eine reine Privatleistung und die Kosten dafür werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Sie erhalten von der Barmer jedoch einen Zuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Dieser Zuschuss nennt sich Festzuschuss und beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, bekommt sogar noch einen höheren Festzuschuss.
Die Barmer beteiligt sich dann an den Kosten für Implantate, wenn eine Versorgung mit herkömmlichem Zahnersatz nicht möglich ist und einer der folgenden, besonders schweren Fälle vorliegt:
- Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die ihre Ursache in Operationen, Entzündungen, angeborenen Fehlbildungen des Kiefers oder Unfällen haben
- Dauerhaft bestehende extreme Xerostomie (abnorme Trockenheit der Mundhöhle), insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung
- Generalisierte Nichtanlage von Zähnen (genetisch bedingtes Fehlen von mindestens 9 Zähnen je Kiefer)
- Nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund-Gesichtsbereich (zum Beispiel bei Spastiken)
Die medizinischen Voraussetzungen müssen immer durch ein Gutachten geprüft und bestätigt werden. Wenn Sie mehr über die Ausnahmefälle wissen möchten, lassen Sie sich gern persönlich von uns beraten.
Tipp: Mit dem Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG können Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz reduzieren.
Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnimplantaten
- Unterstützung in besonders schweren Fällen: Kann ein herkömmlicher Zahnersatz aus medizinischen Gründen nicht zum Einsatz kommen und handelt es sich um eine gutachterlich bestätigte Ausnahmeindikation, beteiligt sich die Barmer auch an den Kosten für Zahnimplantate.
- Festzuschuss für Zahnersatz: Für den notwendigen Zahnersatz gibt es von der Barmer einen festen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Der Zuschuss ist sogar noch höher, wenn die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt durchgeführt wird.
- Günstige Konditionen für Zahn-Zusatzschutz: Über unseren Partner HUK-COBURG erhalten Sie besonders günstige Konditionen und können somit auch Ihren Eigenanteil für Zahnersatz reduzieren.