Zähne: Schützen Sie sich
vor hohen Kosten

Zahnzusatzversicherung von unserem Kooperationspartner HUK-COBURG-Krankenversicherung

Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie Kosten ab, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz oder die professionelle Zahnreinigung. Als Barmer-Mitglied profitieren Sie bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung von vergünstigten Konditionen und Tarifen für Ihren privaten Zahnzusatzschutz. 

Zahnzusatzversicherung: Das sind Ihre wichtigsten Vorteile

  • Kostenerstattung bis zu 100 Prozent je nach Tarif: Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), Inlays, hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlung und Kieferorthopädie. 
  • Auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung werden zweimal jährlich übernommen.
  • Wählen Sie aus drei Tarifen die Zusatzversicherung aus, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
  • Ausgezeichnet: Finanztest (Ausgabe 06/2022) bewertet die Zahnzusatzversicherung unter 267 getesteten Tarifen als "sehr gut". 
  • Als Barmer-Mitglied zahlen Sie monatlichen einen verringerten Beitrag für Ihre Zahnzusatzversicherung. 

Jetzt Tarif berechnen

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? 

Als BARMER-Mitglied profitieren Sie und Ihre ganze Familie von vergünstigten Konditionen bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - dank unserer exklusiven Kooperation mit der HUK-COBURG-Krankenversicherung

Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Tarif Ihrer Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist. 

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei allen Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, die bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz entstehen - die sogenannte Regelversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt. Durch eine private Zahnzusatzversicherung werden Kosten abgesichert, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. 

Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen? 

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung entschieden haben, können Sie die Versicherung ganz einfach per Online-Abschluss starten - eine Registrierung ist nicht erforderlich. Einfach persönliche Daten eintragen und mitteilen, ab wann die Zahnzusatzversicherung gelten soll. 

Sie haben bei der privaten Zahnzusatzversicherung die Auswahl zwischen drei Tarifen, die sich beim monatlichen Beitrag unterscheiden und sich jeweils individuellen Bedürfnissen anpassen: Pro, Pro90 und Pro100. Weitere Informationen zu den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Tarife erhalten Sie direkt bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung. 

Sie haben weitere Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung? 

Dann melden Sie sich am besten direkt beim Team der HUK-COBURG-Krankenversicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 2485 345. Die dortigen Fachleute klären Ihre offenen Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung und sorgen dafür, dass Sie die den besten Tarif und Zusatzschutz für Ihre Zähne erhalten.

Beachten Sie außerdem unser FAQ weiter unten auf dieser Seite zum Thema Zahnzusatzversicherung mit häufigen Fragen und ausführlichen Informationen. 

Unsere Leistungen für gesunde Zähne

Volle Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt die Kosten, wenn Sie zur Behandlung müssen. Bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen, Karies und Parodontose sogar bis zu 100 Prozent.
Einfache Abrechnung: Für die Behandlung reicht eine Versichertenkarte. Die Zahnarztpraxis rechnet die Leistungen direkt mit der BARMER ab – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Digitales Zahnbonusheft: Einen schnellen Überblick über Ihre Vorsorgeuntersuchungen können Sie sich im digitalen Zahnbonusheft in der Barmer-App verschaffen.
Vorsorge lohnt sich: Für Zahnersatz und Zahnkronen zahlt die BARMER einen Festzuschuss von 70 beziehungsweise 75 Prozent, wenn für die letzten fünf bzw. zehn Kalenderjahre regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden.

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Häufige Fragen und weitere Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherung 

Nein, bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten. Sie entscheiden, ab wann Ihr Versicherungsschutz gelten soll. Je nach Tarif gelten in den ersten Versicherungsjahren Höchstgrenzen bei Erstattungen für Zahnersatz und Inlays.

Die professionelle Zahnreinigung zählt zu den zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und ist keine GKV-Leistung, das heißt gesetzliche Krankenkasse sind zu einer Übernahme der Kosten nicht verpflichtet.

Entscheiden Sie sich für eine Zusatzversicherung und die Tarife Pro90 oder Pro100 bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung, werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen.

Entscheiden Sie sich für den Tarif Pro bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung, erhalten Sie für Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken...) einen finanziellen Zuschuss, der genauso hoch ist wie der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Beim Tarif Pro90 innerhalb der Zusatzversicherung sind 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz abgedeckt. Ihr Eigenanteil beträgt dann noch 10 Prozent. 

Beim Tarif Pro100 der Zahnzusatzversicherung sind alle Kosten für Zahnersatz abgedeckt und Sie müssen keinen Eigenanteil beisteuern. 

Die monatlichen Beiträge für Ihren Zahnzusatz-Tarif erhöhen sich mit zunehmendem Alter. Dies ist bei den drei Tarifen der HUK-COBURG-Krankenversicherung aber nur jeweils zwei Mal der Fall: Beim Tarif Pro erhöhen sich die Kosten ab 13 Jahren und ab 26 Jahren. Bei den anderen beiden Tarifen Pro90 und Pro100 tritt eine Erhöhung ab 21 Jahren und 56 Jahren ein. 

Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Tarif für Ihre Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist. 

Um den Eigenanteil beim Zahnarzt oder für kieferorthopädische Behandlungen zu verringern, empfiehlt sich für Kinder und Jugendliche der Tarif Pro unseres Partners HUK-COBURG-Krankenversicherung. Dann werden die Kosten für kieferorthopädische Leistungen bereits erstattet, wenn diese als medizinisch notwendig eingestuft werden.

Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schweregrad von 1 bis 5. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann die Kosten erst ab Schweregrad 3 übernehmen. Beim Tarif Pro ist eine Kostenübernahme hingegen bereits ab Schweregrad 2 möglich. 

Behandlungen, die bei Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung bereits begonnen haben oder die unmittelbar bevorstehen und bereits geplant sind, sind von der Kostenerstattung ausgenommen.

Gleiches gilt in puncto Kostenerstattung für Behandlungen, die vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden als nicht medizinisch notwendig eingestuft werden. Dies ist bei kosmetischen Behandlungen, zum Beispiel Bleaching, der Fall.

So halten Sie Ihre Zähne gesund