Wenn Sie Zahnersatz benötigen, wird Sie Ihre Zahnarztpraxis zunächst über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten informieren. Zudem erfahren Sie, welche Behandlung der Regelversorgung entspricht. Mit Regelversorgung wird der Zahnersatz bezeichnet, der medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Kosten dieser Regelversorgung sind dabei von Ihrem individuellen zahnmedizinischen Befund abhängig.
Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für einen Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen mit einem gesetzlich geregelten Festzuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Das heißt, 40 Prozent sind als Eigenanteil von Ihnen selbst zu bezahlen, auch wenn Sie sich für die günstigste Variante, die Regelversorgung entscheiden.
Für wen gilt die Härtefallregelung bei Zahnersatz?
Wenn Sie wegen geringer Einnahmen den Eigenanteil für Ihren Zahnersatz nicht bezahlen können, gibt es die sogenannte Härtefallregelung. Dabei erhalten Sie die Regelversorgung komplett kostenfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
Einen Antrag auf Härtefallregelung bei Zahnersatz können stellen:
- Personen mit monatlichen Bruttoeinnahmen unterhalb der für das Jahr 2026 geltenden Beträge:
– Personen ohne Angehörige = 1.582,00 Euro
– Personen mit 1 Angehörigen = 2.175,25 Euro
– Für jeden weiteren Angehörigen = 395,50 Euro