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Das passiert nach dem Ende der Familienversicherung

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Melanie Khoshmashrab (Redakteurin, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Ende der Familienversicherung: Drei Fakten

Absehbares Ende

Am häufigsten endet die Familienversicherung, wenn Kinder die Altersgrenze überschritten haben oder wenn Mitversicherte eine Beschäftigung aufnehmen, bei der eine Versicherungspflicht eintritt.

Nahtloser Übergang

Endet die Familienversicherung, greift je nach Situation lückenlos entweder eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Passende Alternativen

Wenn die Familienversicherung endet, gibt es für bisher Versicherte – je nach Lebenssituation – verschiedene Optionen. Zum Beispiel die Krankenversicherung für Studenten.

Die Familienversicherung bietet beitragsfreien Schutz für mitversicherte Familienmitglieder. Sie ist jedoch an Voraussetzungen gebunden. Sobald diese entfallen, müssen sich Mitversicherte selbst krankenversichern. Wann die Familienversicherung endet, welche Fristen gelten und wie Sie nahtlos in Ihre eigene Versicherung wechseln.

Wann endet die Familienversicherung?

Die Familienversicherung endet, sobald gesetzliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Häufige Gründe sind Alter, Einkommen oder eine neue Beschäftigung.

Altersgrenzen bei Kindern:

  • Ende mit dem 18. Geburtstag
  • Ohne Erwerbstätigkeit Fortführung bis 23 Jahre
  • Bei Schul, Berufs oder Hochschulausbildung Fortführung bis 25 Jahre, wenn
    • die Einkommensgrenze eingehalten wird
    • keine hauptberufliche Erwerbstätigkeit vorliegt

Weitere Gründe:

  • Überschreiten der Einkommensgrenze
  • Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Beginn des Rentenbezugs, wenn eine eigene Versicherung notwendig wird
  • Privat versicherter Elternteil mit höherem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland

 

 

Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?

Nach dem Ende der Familienversicherung beginnt entweder eine Pflichtversicherung oder automatisch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pflichtversicherung:

  • Entsteht sofort, zum Beispiel bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Gilt auch rückwirkend bei verspäteter Meldung
  • Kann zu rückwirkenden Beiträgen führen

Freiwillige Mitgliedschaft durch Anschlussversicherung:

  • Greift, wenn keine Versicherungspflicht besteht
  • Läuft automatisch weiter, damit der Schutz ohne Unterbrechung bleibt
  • Die Krankenkasse informiert über die Fortführung

Die Krankenkasse prüft automatisch, ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung möglich ist und fordert erforderliche Unterlagen an.

Wenn keine Versicherungspflicht besteht, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach automatischer Weiterführung austreten. Dafür muss eine andere Absicherung nachgewiesen werden.

Wechsel von der Familienversicherung in die Studentenversicherung

Studierende wechseln häufig in die studentische Krankenversicherung. Sie gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr und ist beitragsgünstig. Eine Verlängerung ist nur bei besonderen Umständen wie Krankheit, Behinderung oder Zweitem Bildungsweg möglich.

Die Krankenkasse erstellt dafür einen Mitgliedsantrag, klärt Beiträge und Tarif und stellt eine eigene elektronische Gesundheitskarte aus.

Wechsel der Krankenkasse während der Familienversicherung

Während der Familienversicherung können Mitversicherte nicht selbst die Krankenkasse wählen. Es gilt das Wahlrecht der hauptversicherten Person.

Eine eigene Wahl ist erst mit Beginn der eigenen Mitgliedschaft möglich.

Was Sie zum Ende der Familienversicherung erledigen sollten

Eine Kündigung ist nicht nötig. Wichtig ist, Änderungen frühzeitig zu melden, damit der Schutz ohne Unterbrechung bleibt.

Diese Lebenssituationen lösen häufig eigene Versicherungspflicht aus:

  • Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Beginn der Versicherungspflicht bei Studierenden nach Ende der Familien oder studentischen Versicherung
  • Überschreiten der Einkommensgrenze

Die Krankenkasse informiert Arbeitgeber oder Hochschule automatisch, sobald die eigene Mitgliedschaft beginnt.

Alternativen zur Familienversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung:
Die obligatorische Anschlussversicherung greift automatisch, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Sie bietet den gleichen Leistungsumfang wie die Pflichtversicherung.

Private Krankenversicherung:
Eine private Krankenversicherung kommt nur in Betracht, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel höheres Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Verbeamtung oder selbstständige Tätigkeit. Für Studierende gibt es spezielle PKV Tarife.
Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann schwierig sein.

Studententarif:
Studierende können in den Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Der Tarif gilt bis zum 30. Geburtstag, sofern keine besonderen Gründe für eine Verlängerung vorliegen.

Ende der Familienversicherung in Sonderfällen

Heirat:
Eine Eheschließung kann den Versicherungsstatus ändern. Unter Umständen entsteht erstmals Anspruch auf Familienversicherung, wenn eine Person gesetzlich versichert ist und die andere Person ein geringes Einkommen hat und nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist.

Scheidung und Geburt:
Nach einer Scheidung bleibt nur die Kinder Mitversicherung bestehen. Die Geburt eines weiteren Kindes ändert den Versicherungsstatus anderer mitversicherter Angehöriger nicht

Arbeitslosigkeit:
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht Pflichtversicherung über die Agentur für Arbeit. Ohne Leistungsbezug und ohne ausreichendes Einkommen kann die Familienversicherung fortgeführt werden

Kurzfristige Änderungen:
Jobwechsel, Einkommensschwankungen oder Übergänge zwischen Studienphasen führen nicht automatisch zum Ende der Familienversicherung. Die Krankenkasse überprüft dann im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung noch gelten oder nicht. 

Wenn die Voraussetzungen entfallen, greift jedoch eine freiwillige Versicherung oder eine Pflichtversicherung. Bei verspäteter Meldung kann Versicherungspflicht rückwirkend festgestellt werden.

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Voraussetzungen für die Familienversicherung: Alle Fragen und Antworten im FAQ

Ende der Familienversicherung: Voraussetzungen, Alter & Einkommen

Sie endet, sobald gesetzliche Voraussetzungen wegfallen. Danach folgt eine eigene Krankenversicherung.
Es wird geprüft, ob eine Versicherungspflicht besteht. Andernfalls läuft die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft weiter, wenn kein fristgerechter Austritt erfolgt.
Nur, wenn kein Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezogen wird.
Eine Heirat kann zu einer eigenen Versicherungspflicht führen, sofern sich dadurch das Einkommen oder der Versicherungsstatus ändern. Bei einer Scheidung bleibt nur die Kinder-Mitversicherung bestehen. Die Geburt weiterer Kinder hat keinen Einfluss auf den Versicherungsstatus anderer, bereits mitversicherter Personen.

Übergang in die eigene Krankenversicherung: Fristen & Anschlussversicherung

Ohne Versicherungspflicht wird die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt. Der Austritt ist innerhalb von zwei Wochen möglich, wenn eine andere Versicherung nachgewiesen wird.
Die Krankenkasse erstellt einen Antrag, klärt Beiträge und stellt eine Gesundheitskarte aus.
Es gibt keinen besonderen Übergangsschutz. Wenn Voraussetzungen entfallen, endet die Familienversicherung. Die Anschlussversicherung verhindert jedoch eine Schutzlücke.
Bei Erwerbstätigkeit entsteht meist sofort Versicherungspflicht. Die Krankenkasse regelt den Übergang.

Kündigung, Ablehnung & Wechselmöglichkeiten

Bei Ablehnung prüft die Kasse, ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung möglich ist.
Während der Familienversicherung nicht. Erst mit eigener Mitgliedschaft besteht Wahlrecht.
Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Sie endet automatisch.

Alternativen zur Familienversicherung: Welche Optionen gibt es?

Pflichtversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung oder private Krankenversicherung.
Je nach Lebenssituation kommen freiwillige Versicherung, studentische Versicherung, private Krankenversicherung oder Sozialleistungen infrage.