- Was gilt, wenn ich nebenberuflich selbstständig und angestellt bin?
- Wie muss ich mich bei nebenberuflicher Selbstständigkeit krankenversichern?
- Welche Krankenversicherung kommt bei nebenberuflicher Selbstständigkeit infrage?
- Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig – warum ist das wichtig?
- Wie hoch sind meine Beiträge bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?
- Was muss ich meiner Krankenkasse melden?
- Was passiert, wenn meine Einnahmen schwanken?
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- Weitere Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig arbeiten, bleiben Sie nicht automatisch so krankenversichert wie bisher. Entscheidend ist, ob die selbstständige Tätigkeit nach ihrem zeitlichen Umfang und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung weiterhin nebenberuflich ist oder als hauptberuflich eingestuft wird. Alles zu Ihren Optionen, Beiträgen und Nachweispflichten.
Was gilt, wenn ich nebenberuflich selbstständig und angestellt bin?
In Deutschland muss grundsätzlich jede Person krankenversichert sein. Das gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig, arbeitslos oder in Rente sind.
Eine selbstständige Nebentätigkeit ändert daran nichts.
Wenn Sie hauptberuflich angestellt sind und nur nebenberuflich selbstständig arbeiten, bleiben Sie in der Regel über Ihre Beschäftigung krankenversichert. Sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert, läuft Ihre gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich weiter wie bisher.
Wichtig ist aber:
- Die Krankenkasse muss wissen, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.
- Sie prüft anhand der Umstände des Einzelfalls, ob die Tätigkeit tatsächlich nebenberuflich ist oder ob sie als hauptberufliche Selbstständigkeit einzustufen ist.
Kurz gesagt: Nebenberuflich selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine neue Krankenversicherung brauchen. Sie müssen die Tätigkeit aber melden und Ihren Status prüfen lassen.