Reichen Sie die Unterlagen zu den in Anspruch genommenen Leistungen, also die ärztlichen Verordnungen und Rechnungen, bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei uns ein.
Ausnahme: Für die Erstattung für Osteopathie bei Neugeborenen dürfen Rechnung und Verordnung nicht später als drei Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung bei der Barmer eingehen.
Die Unterlagen können Sie ganz bequem über das Barmer Benutzerkonto oder die Barmer-App einreichen oder alternativ per Post zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgeben.