Ein Apotheker berät eine Versicherte zu einem Arzneimittel
Leistungen

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – was zahlt die Krankenkasse?

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Arzneimittelbereich

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind auch ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Da sie in der Regel gut verträglich sind, ist eine ärztliche Kontrolle bei der Behandlung nicht unbedingt erforderlich. Wann werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Was sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke gekauft werden – deswegen werden sie auch als rezeptfreie oder OTC-Arzneimittel bezeichnet. Damit Sie bei diesen Medikamenten fachgerecht beraten werden, sind sie in der Regel aber apothekenpflichtig. Lesen Sie ausführlich, wie sich verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterscheiden.

Beispiele für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind:

  • Leichte Schmerztabletten
  • Schmerzsalben
  • Wund- und Heilsalben
  • Schnupfen- oder Hustenmittel
  • Heuschnupfenmittel
  • Tabletten gegen Reiseübelkeit 

Ihr kostenfreier Newsletter für ein gesünderes Leben

Jetzt unverbindlich anmelden und monatlich Gesundheitsthemen mit wertvollen Tipps erhalten und über exklusive Barmer-Services und -Neuigkeiten informiert werden.

Newsletter abonnieren

Bezahlt die Barmer nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bezahlen Sie als Patientin oder Patient in der Regel selbst. Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Fast alle pflanzlichen, homöopathischen und anthroposophischen OTC-Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, aber auch viele Medikamente der klassischen Schulmedizin sind ohne Rezept erhältlich.

In folgenden Fällen übernimmt die Barmer die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:

Erstattung für Kinder und Jugendliche

Die Barmer bezahlt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kindern bis zum 12. Geburtstag und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag.

Erstattung im Rahmen der Therapie

Einige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard. Diese sind dann auch für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren ohne Entwicklungsstörungen Kassenleistung.

Beispiele:

  • Eisen-Tabletten bei eisenmangelbedingter Blutarmut
  • Jodid-Tabletten bei Schilddrüsenerkrankungen
  • künstliche Tränenflüssigkeit bei bestimmten Augenerkrankungen

Alle Ausnahmen sind in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die Versicherten beanspruchen können.

Erstattung in der Schwangerschaft

Eine weitere Ausnahme gilt in der Schwangerschaft: Über das Familien-Plus-Paket können sich Barmer-Versicherte bis zu 200 Euro für auf Privatrezept verordnete und apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes sowie Mineralstoffe und Spurenelemente (Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid) erstatten lassen.

Kassenrezept oder Privatrezept?

Abgesehen von der Erstattung von Privatrezepten für Schwangere beim Familien-Plus-Paket übernimmt die Barmer nur dann die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn ein Kassenrezept ausgestellt wird – d. h. entweder ein rosa Papierrezept oder E-Rezept, jeweils mit der Barmer als Kostenträger. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Privatrezept ausstellt, sind die Voraussetzungen für ein Kassenrezept nicht erfüllt. Die Barmer kann die Kosten nicht nachträglich erstatten. 

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einen Blick

  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in der Regel keine Kassenleistung: Eine Kostenübernahme durch die Barmer ist nur in Ausnahmen möglich.
  • Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, also solche die auch außerhalb von Apotheken gekauft werden können (z. B. in Drogerien), sind hingegen niemals Kassenleistung – auch nicht in Ausnahmefällen.
  • Medizinische Hilfe per App: Mit der kostenfreien Teledoktor-App erhalten Sie in wenigen Minuten professionelle Unterstützung bei Fragen zu Arzneimitteln, zu Nahrungsergänzungsmitteln oder zu einer gesunden Ernährung.