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Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: Was zahlt die Krankenkasse?

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel (Barmer)

Das Wichtigste zu rezeptfreien Medikamenten

Arzneimittel für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern unter 12 sowie Jugendlichen unter 18 mit Entwicklungsstörungen sind rezeptfreie Arzneimittel meistens eine Kassenleistung.

Verordnung im Rahmen einer Therapie

Eine Verordnung auf Kassenrezept ist möglich, wenn das Arzneimittel zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen dient und dabei als Therapiestandard gilt.

Extrabonus während der Schwangerschaft

Über Barmer Familie Plus erhalten Sie bis zu 200 erstattet, wenn das privat verordnete, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel wegen der Schwangerschaft eingenommen und in der Apotheke gekauft wird.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind auch ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Eine ärztliche Kontrolle ist bei der Behandlung nicht unbedingt erforderlich. Wann werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Was sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke gekauft werden – deswegen werden sie auch als rezeptfreie oder OTC-Arzneimittel bezeichnet. Damit Sie bei diesen Medikamenten fachgerecht beraten werden, sind sie aber apothekenpflichtig. Lesen Sie ausführlich, wie sich verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterscheiden.

Welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente gibt es?

Zu den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen fast alle pflanzlichen, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel, aber auch viele Medikamente der klassischen Schulmedizin.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind meist gut verträglich, sollten aber dennoch mit Bedacht und gemäß Packungsbeilage eingenommen werden.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind keine Kassenleistung. In einigen Fällen können die Kosten für rezeptfreie Medikamente von der Barmer jedoch übernommen werden.

  • Die Barmer bezahlt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kindern unter 12 und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren, wenn Ihnen die Arztpraxis ein Kassenrezept ausstellt.
  • Einige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard, so beispielweise Eisentabletten bei eisenmangelbedingter Blutarmut, Jodid-Tabletten bei Schilddrüsenerkrankungen oder künstliche Tränenflüssigkeit bei bestimmten Augenerkrankungen. Für Wirkstoffe, die laut der Arzneimittel-Richtlinie als Therapiestandard gelten, kann Ihnen die Arztpraxis ein Kassenrezept ausstellen.
  • Mit Barmer Familie Plus können sich Barmer-versicherte Schwangere zudem bis zu 200 Euro erstatten lassen. Dazu zählen auch apothekenpflichtige Arzneimittel inklusive phytotherapeutischer Arzneimittel, die wegen der Schwangerschaft eingenommen werden.

Wenn Arzneimittel auf Privatrezept verordnet oder ohne Rezept gekauft wurden, kann die Barmer die Kosten nicht erstatten. Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, die Sie z. B. auch in Drogerien kaufen können, müssen Sie immer selbst bezahlen.

Bei Fragen zu Arzneimitteln, lassen Sie sich gerne beim Barmer Teledoktor kostenlos beraten. 

Wie erhalten Sie nicht verschreibungspflichtige Medikamente?

Häufige Fragen und Antworten zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel könne Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Sie werden auch „rezeptfrei“ oder OTC-Arzneimittel (over-the-counter) genannt und sind häufig apothekenpflichtig, damit Sie fachlich beraten werden können. Beispiele sind leichte Schmerztabletten, Schnupfen- oder Hustenmittel, Wund- und Heilsalben oder Mittel gegen Heuschnupfen.
Grundsätzlich nicht, Sie bezahlen sie in der Regel selbst, weil gesetzliche Krankenkassen für diese Medikamente keine Erstattungspflicht haben.
Es gibt Ausnahmen, in denen die Barmer die Kosten übernimmt:
✔ Kinder bis zum 12. Geburtstag und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag, sofern ein Arzt oder eine Ärztin sie auf einem Kassenrezept verordnet.
✔ Einige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard (z. B. Eisen-Tabletten bei Blutarmut).
✔ Im Rahmen von speziellen Paketen wie Barmer Familie Plus: Erstattet werden z. B. Kosten für bestimmte Vitamin- oder Mineralstoffpräparate in der Schwangerschaft bis zu einem festgelegten Betrag.
Einige rezeptfreie Arzneimittel gelten als medizinischer Standard bei bestimmten Erkrankungen. Diese können dann auch für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Beispiele sind:
✔ Eisen-Tabletten bei eisenmangelbedingter Blutarmut
✔ Jodid-Tabletten bei Schilddrüsenerkrankungen
✔ künstliche Tränenflüssigkeit bei bestimmten Augenerkrankungen
Diese Ausnahmen sind in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gelistet.
Ja, viele pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind rezeptfrei (nicht verschreibungspflichtig). Auch diese bezahlen Sie in der Regel selbst, es sei denn, sie fallen unter eine der oben genannten Ausnahmen.
  • Nicht verschreibungspflichtig heißt, dass ein Medikament ohne Rezept erhältlich ist.
  • Apothekenpflichtig bedeutet, dass Sie es nur in der Apotheke bekommen (auch wenn es rezeptfrei ist).
  • Es gibt aber auch rezeptfreie Arzneien, die Sie z. B. in Drogerien kaufen können (z. B. bestimmte Vitamine oder Tees).

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