Berechnen Sie den Zeitraum Ihres Mutterschutzes einfach mit unserem Mutterschutzrechner.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten insgesamt zwei Zahlungen von uns. Eine vor der Geburt und eine weitere nach der Geburt Ihres Kindes. Übrigens: Wenn Sie vor der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld beantragt und erhalten haben, bekommen Sie den Betrag für beide Zeiträume nach der Geburt insgesamt ausgezahlt.
Ihr Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I.
Üben Sie zusätzlich noch eine Beschäftigung aus? Dann erhalten Sie von uns bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt. Teilen Sie uns bitte die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers mit.
Sobald uns der Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin von Ihnen und eine Bestätigung der Agentur für Arbeit über Ihr Arbeitslosengeld I vorliegen, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor der Geburt. Frühestens mit Beginn des Mutterschutzes.
Wir brauchen von Ihnen die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Kindes. Reichen Sie diese einfach online über Meine Barmer, in der Barmer-App oder postalisch bei uns ein. Sie erhalten dann die Zahlung für den Zeitraum nach der Geburt.
Wenn Ihr Kind bereits auf der Welt ist und Sie haben vor der Geburt kein Mutterschaftsgeld beantragt, dann reichen Sie uns bitte die Geburtsurkunde oder einen Geburtsnachweis ein. Sie erhalten Ihr Mutterschaftsgeld dann insgesamt ausgezahlt, sobald die Agentur für Arbeit uns die Bestätigung über Ihr Arbeitslosengeld I zur Verfügung gestellt hat.
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer, die einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt haben, exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Wenn Sie Elterngeld bekommen, vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben und jetzt erneut schwanger sind, dann erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld.
Stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung gerne schon vor der Geburt. Der Name und Geburtstermin Ihres Kindes bleiben frei. Das füllen wir dann aus, sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt. So ist Ihr Kind von der ersten Sekunde an versichert.
Nicht jede Stadt stellt die Geburtsurkunde schnell genug aus. Reichen Sie alternativ den Geburtsnachweis vom Krankenhaus bei uns ein.
Wenn wir den ausgefüllten Familienversicherungsbogen haben, stellen wir die Versichertenkarte aus und schicken sie Ihnen zu. Hat Ihr Kind einen anderen Nachnamen als Sie, benötigen wir zusätzlich die Geburtsurkunde.
Solange Sie Elterngeld bekommen, sind Sie beitragsfrei bei uns versichert.
Endet Ihr Anspruch auf Elterngeld, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dann klären wir gemeinsam, wie Sie weiterversichert werden können.
Man spricht von einer Frühgeburt, wenn
Der Arzt stellt Ihnen in diesem Fall eine Bescheinigung aus, die Sie dann bei uns einreichen.
Bei einer Frühgeburt erhalten Sie zwölf Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld.
Wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird, erhalten Sie für zwölf Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Der Arzt stellt Ihnen in diesem Fall eine Bescheinigung aus, die Sie dann bei uns einreichen.
Sie haben vollen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn Ihr Kind still geboren wurde.
Wenn das Kind über 500 Gramm wiegt und im Mutterleib oder bei der Geburt verstirbt, wird das medizinisch als stille Geburt bezeichnet. Sie muss beim Standesamt gemeldet werden. Für das verstorbene Kind wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz gilt hier nicht absolut.
Wichtig: Sie können der Agentur für Arbeit frühestens zwei Wochen nach der Entbindung mitteilen, dass Sie vorzeitig zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest. Diese Erklärung können Sie innerhalb des Mutterschutzes widerrufen.
Sind Sie vorzeitig zur Vermittlung bereit, endet die Zahlung von Mutterschaftsgeld am Tag bevor Sie erneut Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Bitte informieren Sie uns.