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Krankenversicherung für Studierende: Kosten im Überblick

Lesedauer weniger als 4 Min
Redaktion:
Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)
Qualitätssicherung:
Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Die Krankenversicherung für Studierende kostet in der gesetzlichen Krankenversicherung meist zwischen etwa 120 und 160 Euro pro Monat. Die Höhe der Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn du familienversichert bist, zahlst du keine eigenen Beiträge. 

Wie viel kostet eine Krankenversicherung für Studierende (KVdS)? 

  • Wenn du nicht familienversichert bist, wirst du in der Regel studentisch versichert.
  • Die monatlichen Kosten liegen typischerweise im Bereich von etwa 120 bis 160 Euro.
  • Die Berechnungsgrundlage für deinen Beitrag ist der aktuelle BAföG-Bedarfssatz von 855 Euro im Jahr 2026 (das gilt auch dann, wenn du kein BAföG erhältst.)
  • Die genaue Beitragshöhe wird von deiner Krankenkasse festgelegt und richtet sich außerdem nach deinen persönlichen Umständen.

Wie sich die Krankenkassenbeiträge zusammensetzen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 87,38 Euro
  • Zusatzbeitrag: Kassenindividuell, durchschnittlich etwa 25 Euro
  • Pflegeversicherung: Je nach Alter und Anzahl der Kinder zwischen rund 21 und 35 Euro

Die genaue Höhe hängt davon ab:

  • welche Krankenkasse du wählst
  • ob du Kinder hast
  • ob du über oder unter 23 bist

So kannst du bei der Krankenversicherung im Studium sparen

Auch wenn die Beiträge teilweise festgelegt sind, hast du dennoch Spielraum:

 

Wie viel kostet die Familienversicherung für Studenten?

Die Familienversicherung ist die günstigste Option, da sie beitragsfrei ist. Du kannst sie nur nutzen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen im Überblick: 

  • Du bist in der Regel unter 25 Jahre alt (Altersgrenze gilt nur, wenn du über die Eltern familienversichert bist)
  • Ein Elternteil oder dein Partner ist gesetzlich versichert
  • Dein monatliches Einkommen liegt bei maximal 565 Euro. Bei einem Minijob darfst du maximal 603 Euro dazuverdienen (Stand: 2026).
  • Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  • Du hast keinen anderen Versicherungsstatus, der eine eigene Versicherung erfordert
  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig

Wie viel darfst du in der studentischen Krankenversicherung dazuverdienen?

Für deinen Versicherungsstatus ist nicht nur dein Einkommen wichtig, sondern vor allem deine Arbeitszeit.

Dein Einkommen kann jedoch in anderen Konstellationen, zum Beispiel bei der Familienversicherung, weiterhin relevant sein.

20-Stunden-Regel

Während der Vorlesungszeit solltest du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. So profitierst du vom Werkstudentenprivileg.

Wenn du dauerhaft mehr arbeitest, kann sich dein Status ändern. Welche Auswirkungen das auf deine Versicherung hat, hängt vom Einzelfall ab.

Ausnahmen zur 20-Stunden-Regel

Mehr als 20 Stunden sind möglich: 

  • in der vorlesungsfreien Zeit (dabei bleibt die Gesamtdauer solcher Überschreitungen begrenzt)
  • bei Arbeit am Abend, in der Nacht oder am Wochenende
  • wenn die Mehrarbeit im Voraus zeitlich befristet ist

Insgesamt dürfen pro Jahr maximal 26 Wochen über der 20-Arbeitsstunden-Grenze liegen, damit du weiterhin in der KVdS versichert bleiben kannst. 

Wichtig: Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung.

Welche Leistungen umfasst die studentische Krankenversicherung?

Die studentische Krankenversicherung ist eine vollwertige gesetzliche Krankenversicherung.

Folgende Kosten werden übernommen:

Je nach Krankenkasse gibt’s freiwillige Zusatzleistungen wie:

Welche Krankenversicherung brauchst du ab 30?

Die studentische Krankenversicherung endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn besondere Gründe den verspäteten Abschluss verursacht haben, zum Beispiel:

  • Erkrankung von mindestens drei Monaten
  • Kinderbetreuung
  • Zweiter Bildungsweg

Nach dem Ende hast du in der Regel folgende Optionen:

Wie geht es nach dem Studium mit der Krankenversicherung weiter?

Mit dem Ende deines Studierendenstatus entfällt auch die studentische Krankenversicherung. Bis zum Ende des Semesters bleibst du aber weiter als Student oder Studentin versichert.

Was dann gilt, richtet sich nach deiner individuellen Situation:

  • Vollzeit-Anstellung: Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und dein Einkommen unter der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 77.400 Euro im Jahr) liegt, wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
  • Selbstständigkeit oder Teilzeit: Es kann eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung infrage kommen. Welche Option möglich ist, hängt von deiner konkreten Situation ab.
  • Erwerbslose Übergangszeit: Wenn du Grundsicherungsgeld erhältst, bist du gesetzlich krankenversichert. Wenn keine andere Absicherung greift, bist du i.d.R. über eine Anschlussversicherung bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichert.

Wichtig: Du solltest dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern, da für bestimmte Entscheidungen gesetzliche Fristen gelten.

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Häufige Fragen zu den Kosten der Krankenversicherung für Studenten

Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigen. Eine tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich nur, wenn du Einkommen hast, auf das Einkommensteuer anfällt.

Ja. Die Beiträge unterscheiden sich vor allem durch den Zusatzbeitrag. Dieser wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.

Beiträge zur Pflegeversicherung folgen gesetzlichen Vorgaben. Unterschiede entstehen vor allem durch Alter und Kinderzahl.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 27.08.2026): Einkommensteuergesetz § 10

Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung) 

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 27.08.2026): Werkstudierende

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 27.08.2026): Krankenkassenliste

Haufe (Abruf vom 27.08.2026): Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (Abruf vom 27.08.2026): Steuererklärung als Student kann sich lohnen

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 9 SGB V Freiwillige Versicherung 

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 10 SGB V Familienversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 11 SGB V Leistungsarten

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 188 SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Studis Online (Abruf vom 27.08.2026): Krankenversicherung für Studierende 

Studis Online (Abruf vom 27.08.2026): Krankenversicherung für Studis über 30

Verband der Ersatzkassen e. V. (Abruf vom 27.08.2026): Das ändert sich 2026 für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte

Verband der Ersatzkassen e. V. (Abruf vom 27.08.2026): Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Verbraucherzentrale (Abruf vom 27.08.2026): Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?