- Wann endet dein Studentenstatus in der Krankenversicherung?
- Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich ALG I beziehe?
- Wie bin ich krankenversichert, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?
- Welche Optionen habe ich bei einer Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug?
- Wann greift der nachgehende Leistungsanspruch für mich?
- Jetzt in nur 5 Minuten zur Barmer wechseln
- Weitere Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslos nach dem Studium
Nach dem Ende deiner Unizeit bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Fällen ein nahtloser Versicherungsschutz bestehen, auch wenn du dich nach dem Studium arbeitslos meldest. Dieser hängt von deinem Versicherungsstatus und deiner persönlichen Situation ab. Unter Umständen kommt für dich auch eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung in Betracht.
Wann endet dein Studentenstatus in der Krankenversicherung?
Der klassische Studentenstatus in der Krankenversicherung – die sogenannte gesetzliche Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) – endet nicht automatisch am Tag der letzten Prüfung.
Das gilt für die KVdS
- Regelfall: Die studentische Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst.
- Altersgrenze: Sie endet spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.