Gut versichert als Bufdi

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Krankenversicherung im Bundesfreiwilligendienst

Im Bundesfreiwilligendienst bist du automatisch und ohne eigene Kosten gesetzlich krankenversichert. Alle Infos zu deiner Krankenversicherung als Bufdi bei der BARMER.

Brauche ich als Bufdi eine eigene Krankenversicherung? 

Ja. Als Bufdi bist du sozialversicherungspflichtig – wie Berufstätige und Azubis. Das bedeutet: Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist im Bundesfreiwilligendienst verpflichtend.

Klingt nach viel Papierkram? Ist es nicht: Melde dich in wenigen Minuten online an, die Barmer kümmert sich um den Rest. 

Barmer Vorteile als Bufdi

Top-Angebote für Berufsanfänger

FOCUS-MONEY zeichnete die Barmer im großen Kassenvergleich für "Exzellente Leistungen für Berufsanfänger" aus 

Höchste Kundenzufriedenheit

Im jährlichen Test von FOCUS MONEY (Ausgabe 09/2026) erhielt die Barmer zum siebten Mal in Folge die Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“

Über 8 Millionen Menschen vertrauen uns

Eine große und solidarische Gemeinschaft für erstklassigen Versicherungsschutz 

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Wie hoch sind die Beiträge für Bufdis?

Die Beiträge dafür übernimmt vollständig die jeweilige Einsatzstelle, also beispielsweise: 

  • Sozialstation
  • Theater
  • Sportverein

Für dich als Bufdi entstehen keine Kosten. Du bist bei der Barmer bestens abgesichert.

Kann ich als Bufdi in der Familienversicherung bleiben? 

Falls du bisher über die Familienversicherung versichert warst, wirst du als Bufdi eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. 

Sind nach dem Bundesfreiwilligendienst die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin gegeben, etwa weil du ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnimmst, kann die Familienversicherung fortgesetzt werden.

Kann ich während meines Bundesfreiwilligendienstes die Krankenkasse wechseln?

Grundsätzlich ja.

Während deines Bundesfreiwilligendienstes bist du gesetzlich krankenversichert und kannst die Krankenkasse wechseln. Dabei gelten die allgemeinen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel bestimmte Bindungsfristen oder Sonderkündigungsrechte.

So profitieren du und dein Geldbeutel bei der Barmer

  • Schone dein Urlaubsbudget mit 100 % Kostenübernahme bei allen empfohlenen Reiseimpfungen
  • Erhalte bis zu 1.350 Euro in drei Jahren zurück mit den Barmer Geld-zurück-Tarifen
  • Belohne dich für einen gesunden Lebensstil mit bis zu 200 Euro im Jahr bei Barmer Bonus
  • Sichere dir bis zu 200 Euro jährlich für Gesundheitskurse

Ist eine private Krankenversicherung als Bufdi möglich?

Im Grunde nicht. 

  • Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch, wenn du vorher privat versichert warst.
  • Du musst dich also während des Bundesfreiwilligendienstes in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
  • Fragen zur Unterbrechung deiner privaten Krankenversicherung solltest du möglichst vorab klären.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Personen, die versicherungsfrei sind: Darunter fallen beispielsweise 

  • versicherungsfreie Berufsgruppen wie Richterinnen und Richter
  • Lehrende
  • verbeamtete Personen

Gleiches gilt, wenn du über 55 Jahre alt bist und innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht gesetzlich versichert sowie mindestens die Hälfte dieser Zeit von der Versicherungspflicht befreit warst – oder wenn du hauptberuflich selbstständig warst. In jedem Fall solltest du Fragen zur privaten Krankenversicherung mit der jeweiligen Einsatzstelle deines Bundesfreiwilligendienstes besprechen.

Welche Sozialversicherungen greifen im Bundesfreiwilligendienst? 

Die Sozialversicherungspflicht schließt auch beim Bundesfreiwilligendienst nicht nur die Krankenversicherung mit ein, sondern auch

  • Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Eine gesetzliche Unfallversicherung. 

Die Beiträge hierfür übernimmt wie bei der Krankenversicherung komplett der Träger oder die Einsatzstelle.

Versicherungsschutz beim Auslandsfreiwilligendienst (IFSJ): Was gilt?

Innerhalb der EU bist du im Krankheitsfall über deine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte; Rückseite deiner eGK) abgesichert.

Beachte dazu, was deutsche Krankenkassen dürfen und was nicht:

  • Gesetzliche Krankenkassen dürfen Rechnungen aus dem Ausland nur nach deutschen Vertragssätzen erstatten, wodurch Kosten für dich entstehen können.
  • Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht übernehmen.

Tipp: Daher empfiehlt sich bei einem Freiwilligendienst im Ausland eine private Auslandskrankenversicherung.
Bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg erhältst du als Barmer Mitglied einen exklusiven Tarif zu vergünstigten Konditionen. 

Darum ist die Barmer eine sehr gute Wahl für Bufdis

  • Tu dir was Gutes mit kostenlosen Online-Kursen zu Themen wie Fitness, Ernährung und Mental Health 
  • Nutze die 7Mind-App zwölf Monate kostenlos und entspanne mit über 1.000 Meditationen 
  • Spare Papier, Zeit und Nerven und erledige alles rund um deine Krankenversicherung in der Barmer-App 
  • Der Wechsel zur Barmer geht einfach und schnell 

FAQ: Weitere Infos zum Bundesfreiwilligendienst

Das Portal Bundes-Freiwilligendienst.de informiert unabhängig zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Neben einer Stellenbörse findest du hier nützliche Tipps zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Den Bundesfreiwilligendienst gibt es seit 2011. Schon zwei Jahre nach Einführung schaffte es der Begriff Bufdi als Bezeichnung für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst in den Duden.
Das erklärte Ziel der beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelten Initiative ist es, möglichst vielen Menschen ein Engagement für das Allgemeinwohl möglich zu machen. 

Zugleich soll nicht einfach nur Dienst geleistet werden: Die Vermittlung verschiedener Kompetenzen, etwa im sozialen, ökologischen, kulturellen oder interkulturellen Bereich sowie politische Bildung sind sogar im zugrunde liegenden Gesetz verankert. 

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt beispielsweise vor, dass die Freiwilligen pädagogisch betreut werden und während des Bundesfreiwilligendienstes an 25 Seminartagen teilnehmen.

  • Der Bundesfreiwilligendienst dauert zwischen sechs und 18 Monaten
  • Üblich sind meist zwölf Monate.
  • In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Sobald die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist (in der Regel mit 15 oder 16 Jahren, je nach Bundesland), kann es losgehen. 

Gut zu wissen: Nach oben gibt es keine Grenze – Alter, Geschlecht, Schulabschluss und Nationalität spielen keine Rolle.

Anders als das Freiwillige Soziale Jahr muss der Bundesfreiwilligendienst nicht in Vollzeit, sondern kann auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) geleistet werden. 

Bei Bufdis unter 27 Jahren ist das jedoch nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder zur Betreuung von Kindern.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement, Bufdis bekommen jedoch ein sogenanntes Taschengeld. 

Beachte dazu:

  • Die Höhe wird mit der Einsatzstelle vereinbart, es gibt aber eine Obergrenze.
  • Sie liegt im Jahr 2026 bei maximal 676 Euro monatlich.
  • Die Obergrenze für das Taschengeld wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt.
  • Zudem kann die Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung stellen.
Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes haben die Bufdis das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Außerdem kann in bestimmten Fällen der Bundesfreiwilligendienst als Wartesemester oder Praktikum angerechnet werden.

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Illustration mit Person mit stilisierter Checkliste auf grünem Grund

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Abruf vom 12.08.2026): Fragen von A-Z

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 13.08.2026): Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG) § 2 Freiwillige

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Abruf vom 12.08.2026): Portal Freiwilligendienste

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 12.08.2026): Ratgeber Krankenversicherung 

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 13.08.2026): Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst

Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 20 SGB IV Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht

 

 

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