Im Bundesfreiwilligendienst bist du automatisch und ohne eigene Kosten gesetzlich krankenversichert. Alle Infos zu deiner Krankenversicherung als Bufdi bei der BARMER.
Ja. Als Bufdi bist du sozialversicherungspflichtig – wie Berufstätige und Azubis. Das bedeutet: Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist im Bundesfreiwilligendienst verpflichtend.
Klingt nach viel Papierkram? Ist es nicht: Melde dich in wenigen Minuten online an, die Barmer kümmert sich um den Rest.
Die Beiträge dafür übernimmt vollständig die jeweilige Einsatzstelle, also beispielsweise:
Für dich als Bufdi entstehen keine Kosten. Du bist bei der Barmer bestens abgesichert.
Falls du bisher über die Familienversicherung versichert warst, wirst du als Bufdi eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Sind nach dem Bundesfreiwilligendienst die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin gegeben, etwa weil du ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnimmst, kann die Familienversicherung fortgesetzt werden.
Grundsätzlich ja.
Während deines Bundesfreiwilligendienstes bist du gesetzlich krankenversichert und kannst die Krankenkasse wechseln. Dabei gelten die allgemeinen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel bestimmte Bindungsfristen oder Sonderkündigungsrechte.
Im Grunde nicht.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Personen, die versicherungsfrei sind: Darunter fallen beispielsweise
Gleiches gilt, wenn du über 55 Jahre alt bist und innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht gesetzlich versichert sowie mindestens die Hälfte dieser Zeit von der Versicherungspflicht befreit warst – oder wenn du hauptberuflich selbstständig warst. In jedem Fall solltest du Fragen zur privaten Krankenversicherung mit der jeweiligen Einsatzstelle deines Bundesfreiwilligendienstes besprechen.
Die Sozialversicherungspflicht schließt auch beim Bundesfreiwilligendienst nicht nur die Krankenversicherung mit ein, sondern auch
Die Beiträge hierfür übernimmt wie bei der Krankenversicherung komplett der Träger oder die Einsatzstelle.
Innerhalb der EU bist du im Krankheitsfall über deine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte; Rückseite deiner eGK) abgesichert.
Beachte dazu, was deutsche Krankenkassen dürfen und was nicht:
Tipp: Daher empfiehlt sich bei einem Freiwilligendienst im Ausland eine private Auslandskrankenversicherung.
Bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg erhältst du als Barmer Mitglied einen exklusiven Tarif zu vergünstigten Konditionen.
Den Bundesfreiwilligendienst gibt es seit 2011. Schon zwei Jahre nach Einführung schaffte es der Begriff Bufdi als Bezeichnung für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst in den Duden.
Das erklärte Ziel der beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelten Initiative ist es, möglichst vielen Menschen ein Engagement für das Allgemeinwohl möglich zu machen.
Zugleich soll nicht einfach nur Dienst geleistet werden: Die Vermittlung verschiedener Kompetenzen, etwa im sozialen, ökologischen, kulturellen oder interkulturellen Bereich sowie politische Bildung sind sogar im zugrunde liegenden Gesetz verankert.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt beispielsweise vor, dass die Freiwilligen pädagogisch betreut werden und während des Bundesfreiwilligendienstes an 25 Seminartagen teilnehmen.
Sobald die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist (in der Regel mit 15 oder 16 Jahren, je nach Bundesland), kann es losgehen.
Gut zu wissen: Nach oben gibt es keine Grenze – Alter, Geschlecht, Schulabschluss und Nationalität spielen keine Rolle.
Anders als das Freiwillige Soziale Jahr muss der Bundesfreiwilligendienst nicht in Vollzeit, sondern kann auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) geleistet werden.
Bei Bufdis unter 27 Jahren ist das jedoch nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder zur Betreuung von Kindern.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement, Bufdis bekommen jedoch ein sogenanntes Taschengeld.
Beachte dazu:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Abruf vom 12.08.2026): Fragen von A-Z
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 13.08.2026): Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG) § 2 Freiwillige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Abruf vom 12.08.2026): Portal Freiwilligendienste
Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 12.08.2026): Ratgeber Krankenversicherung
Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 13.08.2026): Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst
Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 20 SGB IV Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht