Gut geschützt im FSJ
BARMER Krankenversicherung

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gibt dir die Möglichkeit, dich in vielen Bereichen auszuprobieren – und dabei rundum abgesichert zu sein. Die Krankenversicherung während eines FSJ in einer gesetzlichen Krankenkasse ist klar geregelt. Welche Formen der Krankenversicherung es beim FSJ gibt und von welchen Vorteilen du bei der Barmer profitierst. 

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FAQ zum Freiwilligen Sozialen Jahr

Versicherung während des FSJ 

Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, du bist während dieser Zeit als eigenständiges Mitglied krankenversichert.

Warst du vorher familienversichert, ruht die Familienversicherung während dieser Zeit. Sie kann nach Abschluss des FSJ wieder aufgenommen werden, wenn nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ausnahme: Falls die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Versicherung bei deiner Krankenkasse. In diesem Fall kannst du weiterhin über die Eltern familienversichert sein. Da ein Freiwilliges Soziales Jahr in diesem Fall wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft wird, kann sich die Familienversicherung dadurch bis zum 25. Geburtstag verlängern.

Zudem gibt es eine weitere Besonderheit: Wird durch das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium unterbrochen, kann sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.  

Die Beiträge hierfür übernimmt komplett der Träger oder die Einsatzstelle, bei der du das FSJ absolvierst – beispielsweise die Sozialstation, Kindertagesstätte, der Sportverein oder das Museum. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht wie sonst bei einem versicherungspflichtigen Job auf dich und den Arbeitgeber aufgeteilt. Das liegt daran, dass du bei einem FSJ kein Arbeitsentgelt erhältst, sondern üblicherweise ein Taschengeld – so der offizielle Begriff.
Nein – während eines FSJ besteht die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn du vorher privat krankenversichert warst. Fragen zur Unterbrechung der privaten Krankenversicherung solltest du vorab mit der privaten Krankenkasse klären. 
Ja – die Sozialversicherungspflicht schließt nicht nur die Krankenversicherung mit ein, sondern auch die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eingeschlossen ist auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür übernimmt wie bei der Krankenversicherung komplett der Träger oder die Einsatzstelle.

Allgemeine Infos zum FSJ 

Das Portal Bundes-Freiwilligendienst.de informiert unabhängig zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Neben einer Stellenbörse findest du hier nützliche Tipps zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Für ein FSJ zugelassen sind alle Personen, die ihre sogenannte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – diese beträgt je nach Bundesland zwischen neun und zehn Jahren. Die obere Altersgrenze ist der 27. Geburtstag. Wer älter ist, kann stattdessen einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Üblicherweise dauert das Freiwillige Soziale Jahr, wie der Name verrät, zwölf Monate. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben: Die Mindestdauer liegt bei sechs Monaten, die Höchstdauer bei 18 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen kann das FSJ im Ausnahmefall bis zu 24 Monate dauern.
Für ein FSJ wird kein Gehalt oder Lohn gezahlt – üblich ist jedoch ein sogenanntes Taschengeld. Die Höhe des Taschengelds wird mit dem Träger oder der Einsatzstelle vereinbart, es gibt jedoch eine Höchstgrenze: Sie liegt im Jahr 2024 bei 584 Euro monatlich und wird jährlich neu angepasst. Außerdem kann der Träger oder die Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bereitstellen. 
Ja, Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind ein FSJ absolviert und noch keine 25 Jahre alt ist.

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