Gut geschützt im FSJ BARMER Krankenversicherung

Ausgezeichnet als Deutschlands beste Krankenkasse 2026: Über acht Millionen Menschen vertrauen auf die Barmer. Wechsel jetzt in deinem FSJ zu einer der größten Krankenkassen Deutschlands mit erstklassigem Schutz und starken Leistungen für deine Gesundheit.

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Krankenversicherung im FSJ

Im FSJ bist du als eigenständiges Mitglied und ohne eigene Kosten gesetzlich krankenversichert.So funktioniert deine Krankenversicherung im FSJ bei der BARMER.

Brauche ich im FSJ eine Krankenversicherung?

Ja. Aber keine Sorge, das ist einfacher als gedacht. Während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs bist du versicherungspflichtig und wirst eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse*. Melde dich in wenigen Minuten online an, die Barmer kümmert sich um den Rest. 

*Ausnahme: Wenn du privat versichert und 55 Jahre oder älter bist, kannst du in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. 

Barmer Vorteile im FSJ

Top-Angebote für Berufsanfänger

FOCUS-MONEY zeichnete die Barmer im großen Kassenvergleich für "Exzellente Leistungen für Berufsanfänger" aus 

Höchste Kundenzufriedenheit

Im jährlichen Test von FOCUS MONEY (Ausgabe 09/2026) erhielt die Barmer zum siebten Mal in Folge die Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“

Über 8 Millionen Menschen vertrauen uns

Eine große und solidarische Gemeinschaft für erstklassigen Versicherungsschutz 

Entdecke deine ganz persönlichen Vorteile

Lass dir im Vorteilsrechner zeigen, warum sich die Barmer für dich lohnt 

Wie hoch sind die Beiträge?

Keine Sorge: Die Beiträge deiner Krankenversicherung stemmt komplett der Träger oder die Einsatzstelle, bei dem beziehungsweise bei der du das FSJ absolvierst.

Du selbst brauchst also keine Beiträge zu tragen und bist bei der Barmer bestens abgesichert.

Kann ich während des FSJ in der Familienversicherung bleiben? 

Warst du vorher familienversichert, ruht die Familienversicherung während deines FSJ.

Du kannst sie nach Abschluss des FSJ wieder aufnehmen, wenn du nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Ausnahmen: Wann du doch familienversichert bleiben kannst

Falls die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Versicherung bei deiner Krankenkasse. In diesem Fall kannst du weiterhin über die Eltern familienversichert sein.

Da ein Freiwilliges Soziales Jahr in diesem Fall wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft wird, kann sich die Familienversicherung für dich dadurch bis zum 25. Geburtstag verlängern.

Eine weitere Besonderheit: Unterbricht das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium, kann sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.

Kann ich während des FSJ die Krankenkasse wechseln?

Grundsätzlich ja.

Während eines FSJ bist du gesetzlich krankenversichert und kannst unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse wechseln, etwa nach Ablauf der 12-monatigen Bindungsfrist oder bei einem Sonderkündigungsrecht. Die gewünschte Krankenkasse solltest du frühzeitig deinem Träger bzw. deiner Einsatzstelle mitteilen, da diese die Anmeldung übernimmt.

So profitieren du und dein Geldbeutel bei der BARMER

  • Schone dein Urlaubsbudget mit 100 % Kostenübernahme bei allen empfohlenen Reiseimpfungen
  • Erhalte bis zu 1.350 Euro in drei Jahren zurück mit den Barmer Geld-zurück-Tarifen
  • Belohne dich für einen gesunden Lebensstil mit bis zu 200 Euro im Jahr bei Barmer Bonus
  • Sichere dir bis zu 200 Euro jährlich für Gesundheitskurse

Kannst du eine private Krankenversicherung während des FSJ wählen?

Nein.

Während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs besteht die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn du vorher privat krankenversichert warst. Fragen zur Unterbrechung der privaten Krankenversicherung solltest du vorab mit deinem privaten Versicherungsunternehmen klären.

Welche Sozialversicherungen greifen im FSJ?

Während deines Freiwilligen Sozialen Jahres genießt du vollen gesetzlichen Sozialschutz. Deine Absicherung umfasst dabei alle klassischen Säulen des deutschen Sozialsystems:

  • Kranken- und Pflegeversicherung

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Gesetzliche Unfallversicherung

Wichtig: Für dich entstehen keine Kosten. Alle anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zahlt die Einsatzstelle oder dein Träger vollständig für dich.

Versicherungsschutz beim Auslandsfreiwilligendienst (IFSJ): Was gilt?

Bei einem Freiwilligeneinsatz innerhalb der EU greift im Krankheitsfall zunächst der Schutz über deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die du auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) findest.

Beachte jedoch:

  • Gesetzliche Kassen erstatten Auslandshonorare nur bis zur Höhe deutscher Regelsätze.

  • Differenzbeträge musst du selbst tragen.

  • Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport ist gesetzlich nicht abgedeckt.

Für deinen internationalen Freiwilligendienst ist eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung daher dringend ratsam. Als Barmer Mitglied bekommst du bei unserem Partner HUK-Coburg einen exklusiven Tarif zu vergünstigten Konditionen.

Darum ist die Barmer eine sehr gute Wahl im FSJ

  • Tu dir was Gutes mit kostenlosen Online-Kursen zu Themen wie Fitness, Ernährung und Mental Health 
  • Nutze die 7Mind-App zwölf Monate kostenlos und entspanne mit über 1.000 Meditationen 
  • Spare Papier, Zeit und Nerven und erledige alles rund um deine Krankenversicherung in der Barmer-App 
  • Der Wechsel zur Barmer geht einfach und schnell 

FAQ: Weitere Infos zum FSJ

Auf der Plattform Bundes-Freiwilligendienst.de erhältst du unabhängige Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie zum Bundesfreiwilligendienst (BFD). Das Portal bietet dir eine Stellenbörse und wichtige Hinweise zu Sozialversicherungen wie beispielsweise Pflege- und Krankenversicherung.
Für ein FSJ zugelassen sind alle Personen, die ihre sogenannte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen neun und zehn Jahren. Die obere Altersgrenze ist der 27. Geburtstag. Bist du älter, kannst du stattdessen einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Üblicherweise dauert das Freiwillige Soziale Jahr – wie der Name verrät – zwölf Monate. Das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Beachte folgende Vorgaben:

  • Die Mindestdauer liegt bei sechs Monaten.
  • Die reguläre Höchstdauer beträgt 18 Monaten.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann das FSJ im Ausnahmefall bis zu 24 Monate dauern.

Für ein FSJ wird weder Gehalt noch Lohn gezahlt. Üblich ist jedoch ein sogenanntes Taschengeld.

Die Höhe des Taschengelds vereinbarst du mit dem Träger oder der Einsatzstelle.

Beachte dabei die Höchstgrenze:

  • 676 Euro monatlich (Stand: 2026)
  • Wird jährlich neu angepasst.
  • Der Träger oder die Einsatzstelle kann zudem Unterkunft und Verpflegung sowie Arbeitskleidung bereitstellen.

Ja. Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind ein FSJ absolviert und noch keine 25 Jahre alt ist.

Ja.

Ein Minijob neben dem FSJ ist grundsätzlich möglich, sofern er den Freiwilligendienst nicht beeinträchtigt. Ob eine Anzeige oder Abstimmung mit der Einsatzstelle erforderlich ist, richtet sich nach den für den Freiwilligendienst geltenden Regelungen. 

Da während des FSJ grundsätzlich Krankenversicherungspflicht besteht, führt ein zusätzlicher Minijob häufig nicht zu Änderungen beim Krankenversicherungsschutz. Die Auswirkungen sind jedoch immer im Einzelfall zu prüfen. Zusätzliche eigene Krankenversicherungsbeiträge aus dem Minijob fallen in der Regel nicht an.

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Illustration mit Person mit stilisierter Checkliste auf grünem Grund

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Abruf vom 12.08.2026): Fragen von A-Z

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Abruf vom 12.08.2026): Portal Freiwilligendienste

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 12.08.2026): Ratgeber Krankenversicherung 

Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 20 SGB IV Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 12.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht

 

 

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