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Schulische Ausbildung über 25: So bist du krankenversichert

Lesedauer weniger als 7 Min

Redaktion:

Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

In einer schulischen Ausbildung kannst du ab 25 in der Regel nicht mehr über deine Eltern familienversichert bleiben und brauchst einen eigenen Versicherungsschutz. 

Bist du während der schulischen Ausbildung krankenversichert?

Ja, in Deutschland besteht eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch für die Zeit deiner Ausbildung.

Wer deine Beiträge übernimmt, hängt jedoch stark ab von:

  • Art der Ausbildung (dual oder schulisch)
  • Alter und Einkommenssituation

Die Krankenkassen unterscheiden hier klar zwischen zwei Ausbildungsformen.

Betriebliche (duale) Ausbildung: Sozialversicherungspflicht

Machst du eine duale Ausbildung im Betrieb und erhältst eine Ausbildungsvergütung, bist du automatisch sozialversicherungspflichtig.

Das bedeutet: 

  • Du bist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Die Beiträge werden zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt (paritätische Finanzierung). Liegt dein Einkommen unter 325 Euro monatlich (Geringverdienergrenze), übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig.
  • Dein Anteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen

Wichtig: Die Familienversicherung ist in dem Fall meist nicht möglich, auch wenn du noch unter 25 bist. 

Rein schulische Ausbildung: Du musst dich selbst kümmern

Besuchst du eine Berufsfachschule oder eine rein schulische Ausbildung, giltst du weiterhin als Schüler ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Das bedeutet: 

  • Es besteht über die Schule keine automatische Versicherungspflicht.
  • Du musst dich eigenständig krankenversichern.
  • Um deine Krankenversicherung musst du dich also selbst kümmern.

Deine Optionen: 

  • Familienversicherung: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Du zahlst die Beiträge selbst (fester monatlicher Mindestbeitrag)
  • Private Krankenversicherung: Du zahlst die Beiträge selbst (individuell nach Tarif und Risiko) 

 

Ab 25 Jahren: Welche Optionen gibt es in der schulischen Ausbildung?

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet für Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung in der Regel die kostenfreie Familienversicherung über die Eltern.

Eine Verlängerung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich (z. B. bestimmte Übergangszeiten oder Sondertatbestände).

Keine automatische Versicherung: Du hast Wahlfreiheit 

  • Da eine schulische Ausbildung keine Vergütung beinhaltet, besteht keine automatische Sozialversicherungspflicht.
  • Du musst dich eigenständig um deine Krankenversicherung kümmern und kannst zwischen verschiedenen Optionen wählen.

Wann entsteht doch Versicherungspflicht? 

  • Auch während einer schulischen Ausbildung kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen
  • Das ist der Fall, wenn du zusätzlich einer Beschäftigung nachgehst oder eine vergütete Tätigkeit ausübst und dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 325 Euro überschreitest.  
  • In diesem Fall wirst du wie ein Arbeitnehmer behandelt und bist pflichtversichert.

Deine Optionen ab 25 Jahren im Überblick

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Du zahlst einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse deiner Wahl.
  • Da du in der schulischen Ausbildung oft nur ein geringes oder gar kein Einkommen hast, berechnen die Krankenkassen meist einen Mindestbeitrag.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Alternative zur gesetzlichen Versicherung
  • Ein Wechsel in die PKV kann langfristige Konsequenzen haben (z. B. erschwerte Rückkehr in die GKV, steigende Beiträge im Alter).

BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung prüfen: Wenn du BAföG erhältst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen. Der Zuschuss ist gesetzlich festgelegt und unabhängig davon, wie hoch dein tatsächlicher Versicherungsbeitrag ist.

Automatische Weiterversicherung: Ein häufig unterschätztes Risiko: Endet deine Familienversicherung und du unternimmst nichts, greift in vielen Fällen eine automatische Anschlussversicherung. 

  • Deine Mitgliedschaft wird als freiwillige gesetzliche Versicherung fortgeführt
  • Voraussetzung: Du warst vorher gesetzlich versichert
  • Kritisch: Die Krankenkasse kann Beiträge rückwirkend verlangen, auch wenn du dich nicht aktiv angemeldet hast

Familienversicherung: Auch über 25 möglich?

Grundsätzlich gilt: Nach dem 25. Lebensjahr endet die Familienversicherung über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine beitragsfreie Mitversicherung ist danach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Familienversicherung über die Eltern: Nur begrenzte Ausnahmen

  • Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen du auch nach deinem 25. Geburtstag weiterhin über deine Eltern familienversichert bleiben kannst.
  • Zum Beispiel wenn die Ausbildung durch einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Freiwilligendienst unterbrochen wurde.
  • Die Verlängerung ist zeitlich auf maximal 12 Monate begrenzt und muss der Krankenkasse nachgewiesen werden.

Familienversicherung über Ehe oder Lebenspartnerschaft

  • Auch nach deinem 25. Geburtstag kannst du weiterhin familienversichert bleiben, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
  • Voraussetzung: Deine Partnerin oder dein Partner ist gesetzlich versichert und dein eigenes Einkommen bleibt unter den zulässigen Einkommensgrenzen. 

Welche Kosten kommen auf dich zu?

Deine Versicherungskosten in der schulischen Ausbildung ab 25 Jahren hängen von der Art der Krankenversicherung ab:

  • Familienversicherung: Du bist kostenfrei mitversichert.
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Deine Beiträge sind von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von deinem Einkommen und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
  • Private Krankenversicherung: Die Kosten sind variabel und unter anderem abhängig von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand.

Checkliste: Was solltest du bei Kassenwahl und Anmeldung beachten?

Damit keine Probleme entstehen, solltest du rechtzeitig vor deinem 25. Geburtstag beziehungsweise dem Beginn deiner schulischen Ausbildung aktiv werden. Fehlende Beiträge können von den Kassen rückwirkend mit Säumniszuschlägen eingefordert werden.

Deine To-dos:

  • Fristen einhalten: Melde dich spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse an – also nach Ausbildungsstart oder deinem 25. Geburtstag.
  • Kassenwahl: Du hast das Recht, deine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen. Da die Leistungen im Detail variieren (beispielsweise bei professioneller Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder Osteopathie), lohnt sich ein Vergleich – etwa bei der Barmer.
  • Unterlagen einreichen: Für die Anmeldung bei der Krankenkasse deiner Wahl reicht oft ein formloser Antrag oder ein Online-Formular. Du benötigst lediglich deinen Personalausweis und unter Umständen die Ausbildungsbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag.

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung in der schulischen Ausbildung ab 25

Mit 25 endet meist die Familienversicherung über die Eltern. Du brauchst dann eine eigene Absicherung. Ohne aktive Entscheidung wirst du oft automatisch freiwillig gesetzlich versichert, inklusive möglicher rückwirkender Beiträge.
Über die Eltern nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei einem nachgewiesenen Freiwilligendienst. Über Ehe oder Lebenspartnerschaft ist eine Familienversicherung möglich, wenn Einkommen und Voraussetzungen erfüllt sind.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt meist ein einkommensabhängiger Mindestbeitrag. In der privaten Krankenversicherung hängen die Kosten von Alter, Gesundheit und Tarif ab. Ein BAföG-Zuschuss ist möglich.
Es gibt keine feste Vorgabe bei schulischer Ausbildung ohne Gehalt. Du kannst zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen, musst aber durchgehend versichert sein. Unter bestimmten Bedingungen, etwa in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, kommt auch eine Familienversicherung infrage.
Wenn du kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast und nicht mehr familienversichert bist. Häufig erfolgt eine automatische Weiterversicherung bei deiner bisherigen Krankenkasse.
Überschreitest du die Einkommensgrenze (derzeit 603 Euro im Monat) regelmäßig, entfällt die Familienversicherung. Bei einer vergüteten schulischen Ausbildung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze wird eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse ausgelöst.
Du solltest dich spätestens zwei Wochen nach deinem 25. Geburtstag beziehungsweise dem Ausbildungsbeginn bei einer Krankenkasse deiner Wahl anmelden. Die Anmeldung erfolgt meist über einen formlosen Antrag oder ein Online-Formular. Dafür benötigst du lediglich deinen Personalausweis und gegebenenfalls eine Ausbildungsbescheinigung. Du hast das Recht, deine Kasse frei zu wählen.
Nicht gezahlte Beiträge können von den Krankenkassen rückwirkend mit Säumniszuschlägen eingefordert werden. In Deutschland besteht eine lückenlose Krankenversicherungspflicht, die auch während der Ausbildungszeit gilt.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 29.04.2026): Ratgeber Krankenversicherung 

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 29.04.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Abruf vom 29.04.2026): Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 29.04.2026): Geringverdienergrenze

gesund.bund.de (Abruf vom 29.04.2026): Krankenversicherung: Absicherung im Krankheitsfall 

Haufe (Abruf vom 29.04.2026): Geringverdiener / Sozialversicherung

IHK Darmstadt (Abruf vom 29.04.2026): Arbeitgeberpflichten bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses 

PKV (Abruf vom 29.04.2026): Privatversichert in Ausbildung und Studium

Serviceportal Baden-Württemberg (Abruf vom 29.04.2026): Krankenversicherung für Auszubildende, Schüler und Studierende beantragen 

Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 29.04.2026): § 20 SGB IV Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 29.04.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 29.04.2026): § 10 SGB V Versicherungspflicht

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 29.04.2026): § 175 SGB V Ausübung des Wahlrechts 

Verband der Ersatzkassen (Abruf vom 29.04.2026): Obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V seit 01.08.2013 

Verbraucherzentrale (Abruf vom 29.04.2026): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt

Verbraucherzentrale (Abruf vom 29.04.2026): Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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