- Bist du während der schulischen Ausbildung krankenversichert?
- Ab 25 Jahren: Welche Optionen gibt es in der schulischen Ausbildung?
- Familienversicherung: Auch über 25 möglich?
- Welche Kosten kommen auf dich zu?
- Checkliste: Was solltest du bei Kassenwahl und Anmeldung beachten?
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- Häufige Fragen zur Krankenversicherung in der schulischen Ausbildung ab 25
In einer schulischen Ausbildung kannst du ab 25 in der Regel nicht mehr über deine Eltern familienversichert bleiben und brauchst einen eigenen Versicherungsschutz.
Bist du während der schulischen Ausbildung krankenversichert?
Ja, in Deutschland besteht eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch für die Zeit deiner Ausbildung.
Wer deine Beiträge übernimmt, hängt jedoch stark ab von:
- Art der Ausbildung (dual oder schulisch)
- Alter und Einkommenssituation
Die Krankenkassen unterscheiden hier klar zwischen zwei Ausbildungsformen.
Betriebliche (duale) Ausbildung: Sozialversicherungspflicht
Machst du eine duale Ausbildung im Betrieb und erhältst eine Ausbildungsvergütung, bist du automatisch sozialversicherungspflichtig.
Das bedeutet:
- Du bist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Die Beiträge werden zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt (paritätische Finanzierung). Liegt dein Einkommen unter 325 Euro monatlich (Geringverdienergrenze), übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig.
- Dein Anteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen
Wichtig: Die Familienversicherung ist in dem Fall meist nicht möglich, auch wenn du noch unter 25 bist.
Rein schulische Ausbildung: Du musst dich selbst kümmern
Besuchst du eine Berufsfachschule oder eine rein schulische Ausbildung, giltst du weiterhin als Schüler ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
Das bedeutet:
- Es besteht über die Schule keine automatische Versicherungspflicht.
- Du musst dich eigenständig krankenversichern.
- Um deine Krankenversicherung musst du dich also selbst kümmern.
Deine Optionen:
- Familienversicherung: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Du zahlst die Beiträge selbst (fester monatlicher Mindestbeitrag)
- Private Krankenversicherung: Du zahlst die Beiträge selbst (individuell nach Tarif und Risiko)