Eine Frau sitzt stark erkältet auf einer Couch
Urlaub, Reise, Ausland

Krank im Urlaub: Das gilt es zu beachten

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Die schönste Zeit des Jahres: Viele fiebern dem ersten Urlaubstag und einer Reise entgegen – und dann erwischt es einen. Bett statt Strandliege. Aber warum wird man ausgerechnet in dieser Zeit krank? Und was müssen Urlauber die erkranken wissen, wenn sie weg fahren und dann auf ärztliche Hilfe angewiesen sind? Was gilt es zu beachten, wenn man im Urlaub krankgeschrieben ist? 

Warum werden Menschen im Urlaub häufig krank? 

Dass Erholungshungrige während ihres Jahresurlaub häufiger krank werden, ist wissenschaftlich belegt. Leisure Sickness heißt das Phänomen. An dieser "Erkrankung" ist bereits jeder Fünfte schon mal erkrankt. 

Den Grund dafür vermuten Forscher darin, dass sich viele Menschen vor dem Urlaub verausgaben. Sie geraten in eine akute Stressphase, weil sie auf der Arbeit und Zuhause alle Aufgaben erledigen wollen. Die dabei ausgeschütteten Stresshormone schwächen das Immunsystem. Folge: Wenn man seinen Urlaub begonnen hat, wird man krank. 

Was brauche ich, um im Ausland behandelt zu werden?

Im EU-Ausland und in einigen weiteren Nicht-EU-Ländern sichert die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine notwendige Behandlung ab. Sie finden sie auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Für wenige anderen Ländern gibt es spezielle Auslandskrankenscheine.

Es kann vorkommen, dass die EHIC oder ein Auslandskrankenschein nicht akzeptiert werden. Man wird dann gegen direkte Bezahlung als Privatpatient behandelt. Tipp: Es sollte zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Länderübersicht: Hier wird die EHIC akzeptiert

Wer sich im europäischen Ausland von einem Arzt behandeln lassen muss, ist von seiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse abgesichert. Vorausgesetzt der gewählte Behandler (Ärztin oder Krankenhaus) ist in das Versorgungssystem des Reiselandes eingebunden, heißt dies, dass Urlauber alle notwendigen Leistungen von der Krankenkasse erhalten.

So als wären sie in dem jeweiligen Land versichert. Dabei wird die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts berücksichtigt. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen von der Krankenkasse nicht im Ausland, auch nicht in EU-Ländern, erbracht werden. Außerdem gibt es anderswo Unterschiede im „Leistungskatalog“.

Es kann sein, dass Reisende nicht alles, was sie aus Deutschland und von ihrer Krankenkasse kennen, auch tatsächlich über die EHIC erhalten. Insbesondere bei zahnärztlicher Behandlung gibt es in anderen Staaten häufig nur ein eingeschränktes Angebot.

Leistungen der Barmer Krankenkasse im Ausland

Nahezu europaweiter Versicherungsschutz und Behandlung gegen Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte EHIC.

Leistungen im Ausland

Ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist für eine Reise immer sinnvoll. Das gilt auch innerhalb Europas. Denn sie übernimmt bei Krankheit auch Leistungen, die die gesetzliche Krankenkassen nicht oder nicht vollständig bezahlen können.

Zum Beispiel die im Einzelfall sehr hohen Kosten einer privaten Behandlung. Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, fallen ebenfalls hohe Kosten an. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kostet schnell mehrere 10.000 Euro. Problem: Eine deutsche Krankenkasse darf sich an den Kosten eines Rücktransports nicht beteiligen. 

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Auslandskrankenversicherung nutzen

Was muss ich bei der Arztwahl berücksichtigen? 

Gut zu wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt bei Krankheit alle Behandlungskosten von Ärzten und Kliniken, die im System der Krankenversorgung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt sind. Häufig empfehlen aber Hotelangestellte reine Privatärzte oder -kliniken, die nur private Zahlungen entgegennehmen und die keine Kassenzulassung haben.

Es ist deshalb ratsam, schon vor seiner Auszeit zu recherchieren, welche Ärzte grundsätzlich bei einer Erkrankung im Urlaubsland in Frage kommen. Informationen über Vertragsärzte oder –krankenhäuser erhalten Urlauber oft auch bei der Reiseleitung oder der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland stellt außerdem für viele Reiseländer Merkblätter mit Informationen und Link-Hinweisen zu Gesundheitsdienstleistern vor Ort zur Verfügung. 

Kann man im Urlaub in Krankenstand gehen?

Arbeitnehmer können sich beim Arbeitgeber krankmelden und verlieren so ihre Urlaubstage nicht. Die entgangene Entspannung können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

„Es gehört zu den ausdrücklichen Rechten von Arbeitnehmern, sich krank zu melden – auch wenn dies an einem Urlaubstag geschieht “, sagt Manfred Schmid, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Pinsent Mansons. „Urlaub hat eine Funktion: Menschen sollen sich erholen und regenerieren.“ Schließlich könne ein Arbeitnehmer ja nur dann gute Arbeit leisten, wenn er im Vollbesitz seiner Kräfte sei.

Allerdings gelten bei einer Krankmeldung an einem Urlaubstag strenge Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber: „Es kommt nicht allein auf eine Erkrankung im medizinischen Sinne an“, sagt Schmid. Eine Krankschreibung ist nur dann rechtens, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten könnte, wäre er zuhause.

Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig ist. Ein leichtes Unwohlsein genügt nicht. Auch sollten Arbeitnehmer die Vor- und Nachteile einer Krankmeldung grundsätzlich abwägen: „Weiß ich davon, dass mein Arbeitgeber Krankmeldungen im Urlaub überhaupt nicht leiden kann, so ist es sicherlich nicht ratsam, wegen einer leichten Magenverstimmung den Arbeitsplatz zu gefährden“, gibt Schmid zu bedenken.

Handelte es sich aber tatsächlich um eine ernsthafte Erkrankung, sei eine Krankmeldung in diesem Fall natürlich sinnvoll.

Brauche ich im Krankheitsfall ein Attest im Urlaub? 

Die Krankschreibung müssen Mitarbeiter vom ersten Tag, nicht wie oft üblich erst vom dritten Tag an, mit einem ärztlichen Attest bei ihrem Arbeitgeber belegen. „Im Ausland kann es manchmal schwierig sein, ein ärztliches Zeugnis zu bekommen, das hiesigen Rechtsstandards genügt“, sagt Schmid.

In Deutschland hat ein ärztliches Attest eine hohe Beweiskraft. Das bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit, die korrekt von einem deutschen Arzt belegt wird, kaum angezweifelt werden kann. „Aus Erfahrung würde ich aber sagen, dass der Beweiswert eines Attests sinkt, je ferner das Urlaubsland liegt“.

Das liegt möglicherweise daran, dass die Sozialsysteme sich in diesen Ländern häufig stark vom deutschen System unterscheiden. Der behandelnde Arzt weiß oft nicht, wie er einen Nachweis für Arbeitsunfähigkeit korrekt ausstellt. Erkrankte Urlauber sollten deshalb bei einem ausländischen Arzt darauf achten, dass ein Attest nicht nur eine Krankheit belegt, sondern auch explizit eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Wichtig ist auch die korrekte Angabe, wann eine Krankheit begann und endete.

Wer krank wird, sollte in den Ferien den klassischen Weg einhalten: Zuerst gilt es - wie zuhause auch – den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag per Telefon oder Email über die Krankheit zu informieren. Bis spätestens zum vierten Kalendertag (Vorsicht: nicht Werktag) sollte dem Arbeitgeber dann ein gültiges Attest vorliegen.

Werden die gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten, kann dies im Zweifel echte Konflikte verursachen. „Möchte ein Unternehmen einen Mitarbeiter loswerden, so kann er solche scheinbaren Kleinigkeiten wie unkorrekte Atteste nutzen“, warnt Schmid. Ein Betrug im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann darüber hinaus zu einer fristlosen Kündigung vom Arbeitgeber führen.

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Verfällt der Urlaub bei Krankheit?

Nein, der Urlaubsanspruch ändert sich nicht grundlegend. Und er verlängert sich nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunfähigkeit. „Wer die freien Tage arbeitsunfähig gemeldet ist, kann die verlorenen Urlaubstage nachholen. Seinen Urlaub muss man aber neu beantragen oder explizit um Verlängerung bitten", erklärt Arbeitsrechtler Manfred Schmid.

Von den gesetzlichen Vorgaben sollte man sich aber nicht abschrecken lassen: „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und sprechen Sie respektvoll und korrekt mit ihrem Arbeitgeber. Doch wenn Sie krank sind, sind Sie krank. Und jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholung.“

Literatur

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