Eine falsch durchgeführte Operation, eine übersehene Fraktur: Die Barmer steht ihren Versicherten bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zur Seite.
Behandlungsfehler
Redaktion:
BarmerQualitätssicherung:
Susanne Fischer (Barmer Regress)Medizinische Fehler lassen sich nie völlig ausschließen – auch wenn Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach dem fachlichen Standard zu behandeln. Für die Betroffenen kann ein Behandlungsfehler schwere gesundheitliche Folgen haben. Wer im Krankenhaus oder in der Praxis nicht richtig aufgeklärt, diagnostiziert oder therapiert wurde und deshalb einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Der Weg zur Entschädigung kann lang sein, denn die Beweislast liegt in der Regel bei den Versicherten. Sie müssen belegen, dass ein ärztlicher Fehler ursächlich für die Situation ist. Das ist aufwendig und kompliziert. Hilfe erhalten sie bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Barmer. Diese unterstützen mit individueller Beratung und ausführlichen Informationen. Außerdem helfen wir unseren Versicherten beispielsweise bei der Beschaffung von ärztlicher Dokumentation oder beauftragen den Medizinischen Dienst damit, für sie ein kostenloses Gutachten zu erstellen.
Alle Unterstützungsfälle nach § 66 SGB V, in denen die Unterstützung im Berichtsjahr begonnen wurde.
(Anzahl der unterstützten Fälle im Berichtsjahr bezogen auf 100.000 Versicherte.)
| Anzahl der Versicherten, welche sich wegen eines Behandlungsfehlers an die Barmer gewandt haben | 3.225 (*38) |
|---|---|
| davon mit sozialmedizinischer Begutachtung | 1.806 (*22) |
| davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 387 |
| davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung nicht bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 832 |
| Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung bestätigten Behandlungsfehler | 23,29 % |
| Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung nicht bestätigten Behandlungsfehler | 50,06 % |
*Je 100.000 Versicherte
Lesen Sie mehr Informationen rund um das Thema Behandlungsfehler: Hilfe & Beratung durch Ihre Barmer.
Widerspruch
Können die Kosten für eine beantragte Leistung nicht übernommen werden, berät die Barmer Versicherte zu möglichen Alternativen und ihren rechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehört auch, einen Widerspruch einzulegen.