Wenn es darum geht, innovative Behandlungsmethoden zu fördern und zu erproben, arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
Zehn Jahre Innovationsfonds – Neue Ideen für eine bessere Versorgung
Redaktion:
Jessica BraunQualitätssicherung:
Dr. Christian Graf (Geschäftsbereichskoordinator Versorgung, Barmer)Wer krank wird, wünscht sich die beste und modernste Behandlung. Doch wie gelangen neue Ideen eigentlich in unseren Versorgungsalltag? Dafür gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2016 den sogenannten Innovationsfonds. Mit einem jährlichen Budget von 200 Millionen Euro treibt dieser seit zehn Jahren den Fortschritt in unserem Gesundheitssystem voran. Finanziert wird er gemeinschaftlich von den gesetzlichen Krankenkassen. „Der Innovationsfonds wurde eingerichtet, um neue Versorgungsformen und Ansätze in der Versorgungsforschung zu fördern“, sagt Dr. Christian Graf, „und das strukturiert und wissenschaftlich begleitet.“ Graf ist Geschäftsbereichskoordinator Versorgung bei der Barmer.
Dr. Christian Graf ist Geschäftsbereichskoordinator Versorgung bei der Barmer.
Warum braucht unser Gesundheitssystem so ein Instrument? Ein Grund: Innovationen kosten Geld. Und gerade in der Versorgung ist zudem ausreichend Zeit nötig, um diese zu erproben. Der Fonds schafft die finanzielle Grundlage und Sicherheit dafür. Er ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Als wichtigstes Gremium im deutschen Gesundheitswesen entscheidet dieser darüber, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.
So bringt der Innovationsfonds Neuerungen ins Gesundheitswesen
Wie der Innovationsfonds funktioniert, lässt sich am Beispiel des Projekts ERIC erklären. Die Abkürzung steht für Enhanced recovery after Intensive Care, übersetzt etwa: verbesserte Genesung nach dem Aufenthalt auf einer Intensivstation. Ideengeberin war in diesem Fall die Berliner Charité. In Deutschland werden jährlich etwa 2,1 Millionen Menschen auf Intensivstationen behandelt. Manche leiden danach an körperlichen oder psychischen Spätfolgen.
Als Universitätsklinik ist die Charité intensivmedizinisch hochspezialisiert. Mit ERIC wollte sie erproben, ob sich diese Expertise per Telemedizin an andere Krankenhäuser weitergeben lässt. Im Rahmen des Innovationsfonds-Projekts verband sich die Charité so bereits 2017 digital mit 15 anderen Intensivstationen in Berlin und Brandenburg. Über Bildschirme und mobile Roboter standen deren Teams so täglich im Austausch mit der Universitätsklinik. Das Projekt lief mehrere Jahre mit Erfolg. Besonders während der Corona-Pandemie erwies es sich als wertvoll. Anschließend konnte in diesem Fall sogar ein echter Transfer in die bundesweite Regelversorgung erreicht werden.
Wie Krankenkassen und Forschung bei Innovationen zusammenarbeiten
„Jedes Innovationsfonds-Projekt hat eine sogenannte Konsortialführung. In der Regel ist das die Person oder Einrichtung, von der die Idee stammt“, sagt Christian Graf. „Dazu kommen die Konsortialpartnerinnen und -partner, also Mitstreitende, die bei der Umsetzung helfen.“ Hierzu zählen z. B. medizinische Behandlungseinrichtungen wie Kliniken und Praxen. Oder ein wissenschaftliches Institut, das für die Auswertung des Projekts zuständig ist. Häufig gehören dazu auch eine oder mehrere Krankenkassen. Im Fall von ERIC war die Barmer eine der Konsortialpartnerinnen.
In den zehn Jahren des Innovationsfonds wurden so mehr als 800 Projekte gefördert. „Die Barmer war bzw. ist an über 140 davon beteiligt“, so Graf. Die Innovationskraft im Gesundheitswesen profitiere sehr stark von diesem gemeinschaftlichen Instrument. Er räumt aber auch ein, dass das System Schwachstellen hat: Viele Ideen entstehen in spezifischen, regionalen Netzwerken und lassen sich dadurch nicht einfach auf andere Orte oder die Bundesebene hochskalieren. Das größte Problem jedoch: „Es gibt bisher in der von Ärzten und Krankenkassen gemeinsam verantworteten 'Regelversorgung' keinen funktionierenden Prozess, um erfolgreiche Projekte in den Versorgungsalltag zu integrieren.“
Warum nicht alle Innovationen es in die Regelversorgung schaffen
Jedes aus dem Innovationsfonds finanzierte Projekt wird zwar nach Abschluss evaluiert. Zeigt sich eine messbare Verbesserung für die Patientinnen und Patienten, empfiehlt der G-BA, dieses in die bundesweite Regelversorgung zu übernehmen. Das ist bei bis zu einem Drittel der Projekte der Fall. „Der G-BA definiert jedoch nicht, wie oder in welchen Regionen genau das passieren soll.“ So verlaufen selbst sehr gute Ideen meist im Sande der Zuständigkeiten.
Allerdings nicht immer, wie das Beispiel "ERIC" zeigt. Häufiger kommt es vor, dass eine oder mehrere Krankenkassen einspringen. „Hat sich zum Beispiel eine neue Therapie oder Operationstechnik bewährt, können wir diese unseren Versicherten über sogenannte Selektivverträge direkt anbieten“, sagt Christian Graf. So geschehen beim Innovationsfondsprojekt PAIN2020. Gemeinsam mit der Deutschen Schmerzgesellschaft erarbeitete und überprüfte die Barmer einen multidisziplinären Behandlungsansatz. Dessen Ziel: verhindern, dass Schmerzen chronisch werden. Weil das Projekt vielversprechende Ergebnisse zeigte, schloss die Barmer für ihre Versicherten einen Vertrag ab, um diese Versorgung möglich zu machen. Versicherte nicht beteiligter Krankenkassen bleiben jedoch außen vor.
Bürokratie abbauen, um innovative Behandlungsansätze zu ermöglichen
Im Zuge von Sparmaßnahmen beschloss die Bundesregierung 2025, die Fördermittel für den Innovationsfonds 2026 zunächst einmalig auf 100 Millionen Euro zu halbieren. Diese Kürzung wird nach den Plänen des aktuellen Beitragsstabilisierungsgesetzes voraussichtlich auch dauerhaft bleiben. „Damit gute Behandlungsansätze in Zukunft schneller in den Praxen und Kliniken ankommen, sollte darüber hinaus auch gesetzlich verankert werden, wie der Transfer ablaufen soll“, sagt Christian Graf. Er schlägt vor, themenverwandte Projekte zu bündeln und sie im Rahmen einer neuen Innovationsrichtlinie gemeinsam zu übertragen. Wichtig sei, hierbei die Projektbeteiligten konkret einzubinden. So könnten beispielsweise mehrere Ansätze zur Versorgung in Pflegeheimen als Paket in die Regelversorgung überführt werden. Damit die besten Ideen des Gesundheitssystems auch ihr eigentliches Ziel erreichen: die Patientinnen und Patienten.
- Ärzte Zeitung (Springer Medizin Verlag) (Abruf vom 03.06.2026): Geplante Einsparungen – Warum der Griff in die Innovationsschatulle den G-BA-Chef nicht kalt lässt
- Gemeinsame Bundesausschuss (Abruf vom 03.06.2026): Neue Versorgungsformen: ERIC – Enhanced Recovery after Intensive Care
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