- Was ist ein Behandlungsfehler?
- Welche Unterstützung erhalten Sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler?
- Welche Besonderheit gilt bei einem fehlerhaften Zahnersatz?
- Was sollten Sie im Zusammenhang mit Fehlern bei der Behandlung noch wissen?
- Wie sollten Sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler vorgehen?
Wenn Sie das Gefühl haben, von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin falsch behandelt worden zu sein, vertrauen Sie auf die Barmer: Wir unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ärztinnen und Ärzte schulden ihren Patientinnen und Patienten keinen Heilungserfolg. Jedoch sind sie dazu verpflichtet, die Behandlung nach dem aktuellen fachlichen Standard der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen. Erfolgen Aufklärung, Diagnose oder Therapie aber nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht, kann ein ärztliches Versäumnis vorliegen.
Von einem Behandlungsfehler wird gesprochen, wenn zum Beispiel
- die Aufklärung vor einem Eingriff unzureichend war,
- eine Operation nicht fachgerecht durchgeführt,
- auf eine Komplikation nicht zeit- und sachgerecht reagiert,
- eine notwendige Behandlung zu spät oder gar nicht durchgeführt oder
- ein falsches Medikament verordnet wurde.
Grundsätzlich gilt: Wenn einem Arzt oder einer Ärztin ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, haften diese für den entstandenen Schaden. In den meisten Fällen tritt die Haftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen für den Schaden ein.
Für Fehler bei einem Medizinprodukt existiert ein anderes Verfahren. Lesen Sie hierzu unsere Informationen zu fehlerhaften Medizinprodukten.