Tisch mit Laptop, Waagschale und Hammer
Pflege

Mit Vorsorge Streit unter Angehörigen vermeiden

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Heike Morris (Juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD))

Qualitätssicherung

  • Juliane Diekmann (Diplom-Pflegewissenschaftlerin, Barmer Pflegekasse)

Vorsorge ist für alle Menschen wichtig. Ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen sollten für den Fall vorsorgen, dass sie eines Tages keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können – z. B.weil sie nach einem Herzinfarkt im Koma liegen und nicht mehr ansprechbar sind. Und auch für junge Menschen kann Vorsorge schneller als erwartet wichtig werden, denn unvorhergesehene Ereignisse wie ein Unfall können immer eintreten. Dann ist es gut, wenn geregelt ist, dass sich die Angehörigen oder enge Freunde um die wichtigen Angelegenheiten kümmern.

Warum ist es wichtig, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen?

Eltern, die mehrere Kinder haben, tun sich oft schwer mit diesen Entscheidungen. Einerseits wollen sie kein Kind bevorzugen oder vor den Kopf stoßen. Auf der anderen Seite möchten sie jedoch verhindern, dass sich die Kinder streiten, wenn alle gleichberechtigt entscheiden sollen. Damit diejenigen, die Vorsorge treffen möchten, bittere und belastende Streitigkeiten vermeiden können, ist es wichtig, dass sie wissen, worauf sie bei den Vorsorgedokumenten achten müssen.

Welche Vorsorgedokumente gibt es?

Es gibt verschiedene Vorsorgedokumente, die auf unterschiedliche Weise für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können. Diese zu kennen hilft, später die richtigen Dokumente auszufüllen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht sorgt man frühzeitig für den Fall vor, dass man eines Tages seinen Willen nicht mehr äußern kann. Man bevollmächtigt in gesunden Tagen eine Person, im Namen der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers zu handeln. Hier geht es z. B. darum, Verträge zu schließen, sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern, Post entgegenzunehmen oder die Patientenakte einzusehen. Es sind also ganz unterschiedliche Teilbereiche, mit denen in einer Vorsorgevollmacht eine einzelne oder mehrere Personen betraut werden können. Man sollte Personen auswählen, denen man uneingeschränkt vertraut, denn die oder der Vorsorgebevollmächtigte unterliegt keinerlei Kontrolle.

Betreuungsverfügung

Sofern man keine Person hat, der man uneingeschränkt vertraut, kann man mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll. Man kann gleichzeitig auch eine Person festlegen, von der man auf keinen Fall möchte, dass sie die Betreuung übernimmt. Das Gericht ist grundsätzlich an diese Wahl gebunden. Gibt es eine solche Verfügung nicht, entscheidet das Gericht, wer als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt wird, und das kann im Zweifel eine fremde Person sein. Im Gegensatz zur oder zum Vorsorgebevollmächtigten kontrolliert das Gericht hier die Betreuerin oder den Betreuer. Die Missbrauchsgefahr ist bei der Vorsorgevollmacht wesentlich größer, da es keine Überwachung durch das Gericht gibt.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legt die oder der Betroffene für den Fall ihrer oder seiner Entscheidungsunfähigkeit im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen in einer bestimmten Situation durchgeführt werden sollen und welche nicht. Hier geht es also nicht um eine konkrete Person, die Entscheidungen treffen soll, sondern um ein bestimmtes Vorgehen, das beispielsweise Ärztinnen oder Ärzte in dem Fall beachten bzw. unterlassen sollen, wenn sich die oder der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann. Besonders wichtig ist hier, dass die Situationen, in denen gehandelt werden soll (z. B. „Herzstillstand“), sowie das jeweilig gewünschte Handeln oder Unterlassen (z. B. künstliche Beatmung) ganz konkret benannt werden.

Was tun, damit die Kinder nicht streiten?

Zum Streit unter Familienmitgliedern kann es vor allem dann kommen, wenn nicht detailliert geregelt wird, wer wann was entscheiden darf. Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte sich daher vor allem folgende Fragen stellen: Möchte ich, dass ein einziges Kind alles für mich regelt (Einzelvertretung) oder sollen meine Kinder gemeinsam entscheiden (Gesamtvertretung)? Oder kann ich die verschiedenen Bereiche auch auf meine Kinder aufteilen?

Gesamtvertretung

Besteht die Gefahr, dass die Kinder sich nicht einig werden, sollten folgende Überlegungen in die Waagschale geworfen werden: Es kann ein Fehler sein, beide Kinder immer gemeinsam entscheiden zu lassen, nur damit sich keiner der beiden benachteiligt fühlt. Denn so kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass keine Einigung erzielt und damit auch keine wirksame Entscheidung getroffen wird. Dann bestellt das Gericht möglicherweise eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer. Es kann daher sinnvoll sein, verschiedene Bereiche auf verschiedene Personen aufzuteilen und diese dann allein entscheiden zu lassen.

Einzelvertretung

Kennt sich der Sohn z. B.. bestens in finanziellen Angelegenheiten aus, kann er mit der Vermögenssorge betraut werden und kümmert sich dann um die Verwaltung des Vermögens. Ist die Tochter in einer Arztpraxis tätig und weiß beispielsweise über die Probleme im Zusammenhang mit der Patientenakte Bescheid, kann sie bevollmächtigt werden, für die Betroffene oder den Betroffenen Angelegenheiten rund um die Gesundheitssorge zu regeln.

Reden hilft

Wichtig ist es, alle Angelegenheiten und deren Umfang ganz klar und detailliert in der Vorsorgevollmacht zu formulieren. Für deren Form gilt: Sie sollte unbedingt schriftlich aufgesetzt werden. Zudem sollten Ort und Datum angegeben und die Vorsorgevollmacht von der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber und der Vollmachtnehmerin oder dem Vollmachtnehmer unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich, aber in Betracht zu ziehen, wenn es sich beispielsweise um großes Vermögen handelt oder der Betroffene Anzeichen für eine beginnende Demenz zeigt. Geeignete Vorlagen für die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt es beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Was aber genauso wichtig ist wie die detaillierte Regelung in Schriftform: Betroffene sollten sich unbedingt mit ihren Kindern zusammensetzen und offen über ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen. Im besten Fall erklären sie ihnen, was sie in der Vorsorgevollmacht regeln werden bzw. geregelt haben und was sie sich vom jeweils bevollmächtigten Kind hinsichtlich der Umsetzung aller Angelegenheiten wünschen. Denn wird im Rahmen der Familie konkret besprochen, wie die Vorstellungen der Person sind, um die es eigentlich geht, können spätere Auseinandersetzungen unter den Bevollmächtigten vermieden werden. 

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige GmbH. Im gesetzlichen Auftrag informiert und berät sie Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen, damit diese sich im Gesundheitswesen besser zurechtfinden, informierte eigene Entscheidungen treffen und ihre Rechte wahrnehmen können.

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