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Pflege

Vorsorgedokumente: Welche wichtig sind und was sie regeln

Lesedauer weniger als 9 Min
Redaktion:
Verena Querling (Anwältin für Pflegerecht)
Qualitätssicherung:
Juliane Diekmann (Fachreferentin Prävention, Barmer)

Ein Unfall. Eine schwere Krankheit. Eine Komplikation nach einer Operation. Und plötzlich kann jemand nicht mehr selbst sagen, was passieren soll. Wer darf dann entscheiden? Wer kennt die eigenen Wünsche? Und wo steht, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, oder eben nicht? Dafür gibt es Vorsorgedokumente. Sie helfen, den eigenen Willen festzuhalten, eine Vertrauensperson zu benennen und Angehörige im Ernstfall zu entlasten. Und das ist kein Thema nur fürs hohe Alter. Unfälle und schwere Erkrankungen können in jedem Alter passieren.

Was sind Vorsorgedokumente?

Vorsorgedokumente halten fest, was passieren soll, wenn eine Person nicht mehr selbst entscheiden oder sich nicht mehr äußern kann. Die wichtigsten Dokumente sind:

Sie haben unterschiedliche Aufgaben:

  • Die Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche.
  • Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die handeln und entscheiden darf.
  • Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Gericht als Betreuerin oder Betreuer einsetzen soll, falls eine Betreuung nötig wird.

Warum sind Vorsorgedokumente so wichtig?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern im Ernstfall automatisch entscheiden dürfen. Das ist aber nicht so. Wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann und keine Vorsorge getroffen hat, können Angehörige nicht automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen, zum Beispiel bei einer Krankenhausbehandlung.

Dann kann es passieren, dass Ärztinnen und Ärzte beim Gericht eine Betreuung beantragen müssen. Erst danach darf eine vom Gericht bestellte Person bestimmte Entscheidungen treffen. Das kann Zeit kosten. Mit Vorsorgedokumenten lässt sich genau dieser Schwebezustand vermeiden.

Sie klären:

  • wer entscheiden darf
  • welche medizinischen Wünsche gelten
  • welche Person im Betreuungsfall gewünscht ist
  • was Angehörige wissen sollen
  • wie der eigene Wille umgesetzt werden kann

Welche Vorsorgedokumente brauche ich?

Das hängt davon ab, was geregelt werden soll.

Patientenverfügung

Sie ist wichtig, wenn festgelegt werden soll, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden.

Beispiel: Was soll passieren, wenn jemand schwer erkrankt ist, nicht mehr selbst entscheiden kann und es um Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder Ernährung geht?

Vorsorgevollmacht

Sie ist wichtig, wenn eine vertraute Person im Ernstfall in Vertretung handeln soll.

Beispiel: Eine Person soll mit Ärztinnen und Ärzten sprechen, gegenüber Behörden handeln, Versicherungsfragen klären oder finanzielle Angelegenheiten regeln dürfen.

Betreuungsverfügung

Sie ist wichtig, wenn eine gerichtliche Betreuung nötig wird und vorher festgelegt werden soll, wer diese Aufgabe übernehmen soll, oder wer auf keinen Fall eingesetzt werden soll.

Beispiel: Das Gericht muss eine Betreuung bestellen, soll dabei aber die entsprechende Wunschperson berücksichtigen.

Patientenverfügung: Was soll medizinisch passieren?

Mit einer Patientenverfügung wird im Voraus festgelegt, wie in bestimmten medizinischen Situationen verfahren werden soll.

Es geht dabei um sehr persönliche Fragen:

  • Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich?
  • Welche Maßnahmen lehne ich ab?
  • Was bedeutet Lebensqualität für mich?
  • Welche Rolle spielen religiöse Überzeugungen?
  • Welche Erfahrungen mit Krankheit, Sterben oder Pflege prägen meine Haltung?
  • Wann wäre ein Leben nach einer Behandlung für mich noch lebenswert?

Eine Patientenverfügung ist deshalb mehr als ein angekreuztes Formular. Sie soll die persönlichen Vorstellungen von Leben und Sterben widerspiegeln.

Warum die Patientenverfügung konkret sein muss

Viele Menschen schreiben in eine Patientenverfügung, dass sie keine „lebensverlängernden Maßnahmen“ wünschen.

Das klingt eindeutig, kann im Ernstfall aber zu ungenau sein. Denn es muss klar werden, was genau gemeint ist:

  • keine Wiederbelebung?
  • keine künstliche Beatmung?
  • keine künstliche Ernährung?
  • keine Flüssigkeitszufuhr?
  • keine Antibiotika über die Vene bei einer Lungenentzündung?
  • welche Maßnahmen zur Linderung von Durst, Atemnot oder anderen belastenden Symptomen sollen erfolgen?

Es muss deutlich werden, in welcher Situation welche medizinische Maßnahme gewünscht oder nicht gewünscht ist. Niemand kann alle zukünftigen Krankheiten und Behandlungen vorhersehen. Aber die Formulierung sollte so klar sein, dass Ärztinnen, Ärzte und Vertrauenspersonen den Willen erkennen können.

Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?

Eine gute Patientenverfügung sollte nicht nur medizinische Entscheidungen nennen, sondern auch erklären, warum diese Wünsche bestehen. Dazu gibt es hilfreiche Angaben, bspw. zu:

  • persönlichen Wertvorstellungen
  • religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
  • prägenden Erfahrungen mit Krankheit, Sterben oder Pflege
  • wichtigen sozialen Kontakten
  • Aktivitäten, die für das eigene Leben entscheidend sind
  • der Frage, wann ein Leben nach einer medizinischen Maßnahme noch lebenswert wäre

So können Ärztinnen, Ärzte oder benannte Vertrauenspersonen besser einschätzen, wie in einer konkreten Situation entschieden werden soll.

Welche Form braucht eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann jede volljährige Person erstellen, die begreifen kann, was sie festlegt. 

  • Sie muss schriftlich vorliegen.
  • Sie muss nicht handschriftlich geschrieben sein.
  • Sie sollte unterschrieben sein.
  • Sie sollte ein Datum enthalten.
  • Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden.
  • Sie sollte vor größeren Operationen erneut geprüft werden.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Eine Notarin oder ein Notar kann aber eingeschaltet werden, wenn die Einwilligungsfähigkeit bestätigt werden soll.

Wie oft sollte man eine Patientenverfügung aktualisieren?

Die Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft werden, zum Beispiel alle drei Jahre. Auch wenn nichts geändert wird, ist es sinnvoll, sie erneut zu unterschreiben und mit aktuellem Datum zu versehen. So können Beteiligte besser erkennen, dass die Verfügung noch dem aktuellen Willen entspricht.

Auch vor einer größeren Operation sollte die Patientenverfügung noch einmal geprüft werden.

Warum Angehörige die Patientenverfügung kennen sollten

Eine Patientenverfügung sollte nicht einfach abgeheftet und vergessen werden. Sinnvoll ist, die eigenen Wünsche vorab mit Angehörigen, Freundinnen, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen zu besprechen.

Diese Personen können mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie über die Verfügung informiert wurden. Das kann im Ernstfall helfen, weil die Beteiligten den Willen nicht nur als Dokument sehen, sondern besser verstehen.

Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?

Die beste Patientenverfügung hilft wenig, wenn sie im Ernstfall niemand findet. Deshalb sollte sie leicht erreichbar aufbewahrt werden. Hilfereich dabei:

  • gut auffindbare Ablage zuhause
  • Hinweis an Angehörige oder Vertrauenspersonen
  • Hinweiskarte im Portemonnaie
  • Hinterlegung der Daten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Die Patientenverfügung kann zusammen mit einer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Vorsorgevollmacht: Wer darf für mich handeln?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Ernstfall stellvertretend handeln darf. Dabei wird eine Person ausgewählt, die Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Das kann sehr weitreichend sein. Deshalb sollte die bevollmächtigte Person sorgfältig ausgewählt werden.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Eine Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass zunächst eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss. Der große Vorteil: Die bevollmächtigte Person ist im Ernstfall sofort handlungsfähig. Ohne Vorsorgevollmacht und ohne bereits bestehende Betreuung bleiben wichtige Angelegenheiten unter Umständen unerledigt, bis das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellt hat. Mit einer Vorsorgevollmacht kann selbst entschieden werden, wer Entscheidungen übernehmen soll.

Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden. Das ist wichtig, weil sich Vertrauen, Beziehungen oder Lebenssituationen verändern können.

Welche Form braucht eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht kann jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren erstellen. Dabei ist zu beachten:

  • Sie muss schriftlich verfasst sein.
  • Ein Formular kann verwendet werden.
  • Die bevollmächtigte Person muss klar benannt werden.
  • Name, Geburtsdatum und Adresse der bevollmächtigten Person sollten enthalten sein.

Anders als bei der Patientenverfügung geht es hier nicht um individuelle medizinische Wertformulierungen, sondern darum, eine Person wirksam zu bevollmächtigen.

Was sollte in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Es ist sinnvoll, einzelne Bereiche ausdrücklich zu regeln, u.a.:

  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • Vertretung gegenüber Versicherungen
  • Aufenthaltsbestimmung
  • freiheitsentziehende Maßnahmen
  • finanzielle Angelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfragen

Je konkreter geregelt ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto transparenter und nachvollziehbarer ist die Vollmacht.

Außerdem gibt es, wie bei der Patientenverfügung, die Möglichkeit der Hinterlegung der Daten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Gesundheitsvollmacht: Warum Gesundheitsfragen ausdrücklich genannt werden müssen

Wenn die bevollmächtigte Person auch über Gesundheitsfragen entscheiden soll, muss das ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Die Vollmacht muss klar beschreiben, dass die Person über ärztliche Maßnahmen entscheiden darf.

Es muss erkennbar sein, dass sie entscheiden darf, ob eine medizinische Maßnahme im Sinne der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers vorgenommen oder unterlassen werden soll.

Kann man mehrere Bevollmächtigte benennen?

Ja. Möglich ist es:

  • mehrere Personen gemeinsam zu bevollmächtigen
  • Personen nacheinander zu benennen
  • unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche einzusetzen

Beispiel: Eine Person regelt Gesundheitsfragen, eine andere finanzielle Angelegenheiten. Wichtig ist, solche Aufteilungen klar zu formulieren, damit es im Ernstfall keine Unsicherheit gibt.

Braucht man für Banken eine eigene Vollmacht?

Bei Banken reicht eine allgemeine Vorsorgevollmacht oft nicht aus. Das gilt sogar, wenn sie notariell erstellt wurde. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte vorab bei der Bank nachgefragt werden, ob sie eine eigene Bankvollmacht auf einem bankeigenen Formular verlangt.

Sollte die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten?

Eine Vorsorgevollmacht endet normalerweise mit dem Tod. Es kann aber sinnvoll sein, festzulegen, dass sie über den Tod hinaus gilt.

Nach dem Tod muss häufig die Ausstellung des Erbscheins abgewartet werden. Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, kann die bevollmächtigte Person weiterhin handeln, zum Beispiel den Mietvertrag für die Wohnung kündigen.

Betreuungsverfügung: Wer soll entscheiden, wenn das Gericht eine Betreuung bestellt?

Die Betreuungsverfügung ist eine zusätzliche Absicherung. Sie wird wichtig, wenn eine gerichtliche Betreuung nötig wird. Darin kann festgelegt werden, wer Betreuerin oder Betreuer werden soll und wer nicht.

Das ist besonders relevant, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder weitere Entscheidungen zu klären sind. Die Betreuungsverfügung ist so etwas wie eine Sicherheitsleine: Falls das Gericht eingeschaltet werden muss, kennt es Ihren Wunsch.

Warum eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist

Sobald eine Person volljährig und geschäfts- sowie einwilligungsfähig ist, kann niemand automatisch für sie entscheiden. Das gilt auch für Ehegatten und Kinder.

Damit eine andere Person entscheiden kann, braucht sie entweder eine Vollmacht oder eine gerichtliche Betreuung. Mit einer Betreuungsverfügung wird dem Gericht mitgeteilt, welche Person diese Betreuung übernehmen soll.

Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung besteht die Gefahr, dass das Gericht eine fremde Person bestellt und dass die Bestellung Zeit braucht.

Ist das Gericht an die Betreuungsverfügung gebunden?

Das Betreuungsgericht ist an den Wunsch der betroffenen Person in der Regel gebunden. Nur in ernsten Zweifelsfällen darf es davon abweichen. Die Betreuerin oder der Betreuer wird während der Tätigkeit regelmäßig vom Gericht überprüft.

Welche Form braucht eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung muss schriftlich vorliegen. Der formhalber sollte sie mindestens erhalten:

  • Ort
  • Datum
  • Unterschrift

Am besten unterschreibt auch die gewünschte Betreuerin oder der gewünschte Betreuer. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

Was kann zusätzlich in der Betreuungsverfügung stehen?

In eine Betreuungsverfügung können auch persönliche Vorstellungen und Wünsche aufgenommen werden.

Beispiele:

  • welches Pflegeheim gewünscht ist
  • ob eine bestimmte Person nicht als Betreuung eingesetzt werden soll
  • ob einem Dritten, etwa einem Enkelkind, Zuwendungen aus dem Vermögen übergeben werden sollen

So wird nicht nur geregelt, wer entscheidet, sondern auch, woran sich diese Person orientieren soll.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgedokumente habe?

Ohne Vorsorgedokumente kann im Ernstfall unklar sein:

  • wer entscheiden darf
  • was medizinisch gewünscht ist
  • welche Person die eigenen Angelegenheiten regeln soll
  • ob Angehörige sofort handeln können
  • ob ein Gericht eine Betreuung bestellen muss

Gerade medizinische Entscheidungen können dann verzögert werden. Vorsorgedokumente schaffen Klarheit für Ärztinnen und Ärzte, Angehörige, Vertrauenspersonen und Gerichte.

Häufige Fragen zu Vorsorgedokumenten

Wichtige Vorsorgedokumente sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie regeln medizinische Wünsche, Entscheidungsbefugnisse und die gewünschte Betreuung im Ernstfall.
Nein, Angehörige dürfen nicht automatisch alle Entscheidungen treffen. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann eine gerichtliche Betreuung nötig werden.
Nein. Sie muss schriftlich vorliegen, aber nicht handschriftlich verfasst sein. Wichtig sind Unterschrift und Datum.
Sie sollten leicht auffindbar aufbewahrt werden. Zusätzlich können Hinweiskarten im Portemonnaie und eine Hinterlegung der Daten im Zentralen Vorsorgeregister sinnvoll sein.
Die Patientenverfügung sollte regelmäßig geprüft werden, zum Beispiel alle drei Jahre. Auch vor größeren Operationen sollte sie auf Aktualität überprüft werden.

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