Vorsorgevollmacht: Wer darf für mich handeln?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Ernstfall stellvertretend handeln darf. Dabei wird eine Person ausgewählt, die Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Das kann sehr weitreichend sein. Deshalb sollte die bevollmächtigte Person sorgfältig ausgewählt werden.
Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist
Eine Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass zunächst eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss. Der große Vorteil: Die bevollmächtigte Person ist im Ernstfall sofort handlungsfähig. Ohne Vorsorgevollmacht und ohne bereits bestehende Betreuung bleiben wichtige Angelegenheiten unter Umständen unerledigt, bis das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellt hat. Mit einer Vorsorgevollmacht kann selbst entschieden werden, wer Entscheidungen übernehmen soll.
Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden. Das ist wichtig, weil sich Vertrauen, Beziehungen oder Lebenssituationen verändern können.
Eine Vorsorgevollmacht kann jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren erstellen. Dabei ist zu beachten:
- Sie muss schriftlich verfasst sein.
- Ein Formular kann verwendet werden.
- Die bevollmächtigte Person muss klar benannt werden.
- Name, Geburtsdatum und Adresse der bevollmächtigten Person sollten enthalten sein.
Anders als bei der Patientenverfügung geht es hier nicht um individuelle medizinische Wertformulierungen, sondern darum, eine Person wirksam zu bevollmächtigen.
Was sollte in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Es ist sinnvoll, einzelne Bereiche ausdrücklich zu regeln, u.a.:
- Vertretung gegenüber Behörden
- Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern
- Vertretung gegenüber Versicherungen
- Aufenthaltsbestimmung
- freiheitsentziehende Maßnahmen
- finanzielle Angelegenheiten
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfragen
Je konkreter geregelt ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto transparenter und nachvollziehbarer ist die Vollmacht.
Außerdem gibt es, wie bei der Patientenverfügung, die Möglichkeit der Hinterlegung der Daten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Gesundheitsvollmacht: Warum Gesundheitsfragen ausdrücklich genannt werden müssen
Wenn die bevollmächtigte Person auch über Gesundheitsfragen entscheiden soll, muss das ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Die Vollmacht muss klar beschreiben, dass die Person über ärztliche Maßnahmen entscheiden darf.
Es muss erkennbar sein, dass sie entscheiden darf, ob eine medizinische Maßnahme im Sinne der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers vorgenommen oder unterlassen werden soll.
Kann man mehrere Bevollmächtigte benennen?
Ja. Möglich ist es:
- mehrere Personen gemeinsam zu bevollmächtigen
- Personen nacheinander zu benennen
- unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche einzusetzen
Beispiel: Eine Person regelt Gesundheitsfragen, eine andere finanzielle Angelegenheiten. Wichtig ist, solche Aufteilungen klar zu formulieren, damit es im Ernstfall keine Unsicherheit gibt.
Braucht man für Banken eine eigene Vollmacht?
Bei Banken reicht eine allgemeine Vorsorgevollmacht oft nicht aus. Das gilt sogar, wenn sie notariell erstellt wurde. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte vorab bei der Bank nachgefragt werden, ob sie eine eigene Bankvollmacht auf einem bankeigenen Formular verlangt.
Sollte die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten?
Eine Vorsorgevollmacht endet normalerweise mit dem Tod. Es kann aber sinnvoll sein, festzulegen, dass sie über den Tod hinaus gilt.
Nach dem Tod muss häufig die Ausstellung des Erbscheins abgewartet werden. Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, kann die bevollmächtigte Person weiterhin handeln, zum Beispiel den Mietvertrag für die Wohnung kündigen.