Sie waren nur kurz unaufmerksam oder in Gedanken ganz woanders und schon ist es geschehen: ein Unfall oder eine Verletzung. Solche unerwarteten Ereignisse können weitreichende Folgen haben. Egal, ob es sich dabei um einen Haushaltsunfall, eine Sportverletzung oder einen Unfall im Straßenverkehr handelt. Doch in vielen Fällen können Sie vorbeugen: So wird mit wenigen Handgriffen das Kinderzimmer sicher und ein gezieltes Training sowie eine passende Schutzausrüstung können zum Beispiel Sportverletzungen vorbeugen. Kommt es zu lebensbedrohlichen Unfällen, so kann dies Betroffene ganz schön aus der Bahn werfen, denn häufig leidet auch die Psyche. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu psychischen Traumata und sagen Ihnen, wo Sie Hilfe erhalten.
Was ist eigentlich ein Unfall und warum erhalte ich einen Unfallfragebogen? Genau diese Fragen beantworten wir in unserem Erklärvideo. Der Unfallfragebogen kann bequem online ausgefüllt werden. Ein Audiotranskript des Sprechertextes gibt es zum Download als PDF.
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Fürchten wir uns vor den falschen Risiken? Und kommen wir besser als Angsthase oder als Draufgänger durchs Leben? Wie wir lernen, Gefahren im Alltag realistischer einzuschätzen, erklärt Risikoforscher Prof. Ortwin Renn im Interview mit der Barmer.
Professor Ortwin Renn ist Soziologe, Volkswirt und Risikoforscher. Als wissenschaftlicher Direktor am Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) in Potsdam beschäftigt er sich damit, wie Menschen Risiken angemessen einzuschätzen lernen und wie eine nachhaltige Gesellschaftsentwicklung möglich ist.
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Den Unfallfragebogen schicken wir Ihnen ganz automatisch zu, wenn zum Beispiel ein Arzt oder eine Ärztin eine Verletzung bei Ihnen diagnostiziert. Aber auch, wenn über Ihre Versichertenkarte eine Fahrt mit dem Krankenwagen abgerechnet wurde oder wenn Sie einen Aufenthalt in einem Krankenhaus hatten. Sie können den Unfallfragebogen online oder per Post beantworten. Wir helfen Ihnen aber auch gerne per Telefon über die 0800 333 1010 oder E-Mail an service@barmer.de weiter. Hier erhalten Sie weitere Informationen rund ums Thema Unfallfragebogen.
Nach einem Unfall übernimmt die Barmer im gesetzlichen Rahmen alle Behandlungskosten. Bei Körperschäden, die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entstehen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für anfallende Kosten auf.
Das Verletztengeld ist das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erhalten Verletztengeld, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung arbeitsunfähig geworden sind. Als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin wird Ihnen das Verletztengeld im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ausgezahlt. Das Verletztengeld beträgt 80 % Ihres Regelentgeltes, dh. Ihres regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens. Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgeltes.
Sie erhalten Verletztengeld, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig sind. Als Arbeitnehmer haben Sie für 42 Tage einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Verletztengeld als Entgeltersatzleistung. Die Auszahlung von Verletztengeld übernimmt die Barmer im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, müssen Sie einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser kümmert sich um alles Weitere und koordiniert Ihre Behandlung. Ein Durchgangsarzt ist ein Facharzt bzw. eine Fachärztin für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie oder für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie". Durchgangsärzte haben von den Unfallversicherungsträgern eine besondere Zulassung. Sie sind für die Behandlung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.
Hält Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch für notwendig, wird ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Ist nach einer Krankenhausbehandlung eine (Anschluss-)Rehabilitationsmaßnahme notwendig, so wird dies durch den Krankenhausarzt attestiert. Für die Anschlussrehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung stellt das Krankenhaus den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese hat über den Antrag innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist von 14 Tagen entscheiden. Danach erhalten Versicherte einen Aufnahmetermin von der Rehaklinik.
Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin im Rahmen der Therapie Rehabilitationssport oder Funktionstraining verordnet, prüft und bewilligt die Krankenkasse diese Leistungen. Sie können dann 50 Einheiten für die Dauer von 18 Monaten bzw. bei Funktionstraining für 12 Monate in Anspruch nehmen.
Keine Sorge, nein. Wenn Sie wegen eines Unfalls in Behandlung sind oder waren, übernimmt die Barmer selbstverständlich alle Kosten im gesetzlichen Rahmen, unabhängig von der Ursache.
Ja natürlich. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler beraten und unterstützen Sie unsere Behandlungsfehler-Spezialisten gerne. Unsere Spezialisten am Behandlungsfehler-Telefon erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 1010 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei).
Hilfsmittel wie beispielsweise Prothesen werden Ihnen von Ihrem Arzt verordnet. Die Verordnung kann bei einem Vertragspartner der Krankenkasse, beispielsweise einem Sanitätshaus, abgegeben werden. Der Vertragspartner erstellt (sofern erforderlich) einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zur Prüfung bei der Kasse ein. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Hilfsmittel finden Sie hier.