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eCare

Fakten-Check: Was bedeutet das Opt-Out für die ePA?

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Karena Häfner

Qualitätssicherung

  • Bérengère Codjo

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA bietet Ihnen zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Über die Einführung des Opt-Out-Verfahrens ab Januar 2025 wird schon jetzt viel berichtet. Hier finden Sie die aktuellsten Infos dazu.

Opt-Out-Verfahren: Das sollten Sie wissen

Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, der Verwendung einer Anwendung zu widersprechen. 

Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Denn die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist.

Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird für die Versicherten den Zugang zur ePA vereinfachen. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart ihnen den Aufwand.

Nein. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden.

Die automatische Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten, so das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Sofern Sie widersprechen, legt Ihre Krankenkasse keine ePA an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.

Nein. Das Gesetz erlaubt noch keine automatische Anlage einer ePA. Daher darf Ihre Krankenkasse nur mit Ihrer expliziten Zustimmung eine ePA für Sie anlegen. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig.

ePA-Daten: Sie haben die Kontrolle  

Die Datensicherheit der ePA entspricht den extrem hohen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Alle Anwendungen der ePA müssen vor ihrer Inbetriebnahme von der Zulassungsstelle Gematik geprüft und freigegeben werden.

Alle Gesundheitsdaten in der ePA werden verschlüsselt gespeichert. Nur die Versicherten selbst und die von ihnen berechtigten medizinischen Einrichtungen dürfen die ePA öffnen, darin Dokumente entschlüsseln und lesen.

Für Barmer-Versicherte werden die Daten der ePA verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Sie liegen nicht auf Servern der Barmer, sondern auf Servern des IT--Information Technology-Unternehmens IBM. Dieses ist von der Barmer für den Betrieb der eigenen ePA beauftragt. Die ePA der Barmer heißt eCare.
Nein. Nur Sie entscheiden, welche Arztpraxen und Krankenhäuser Zugriff auf Ihre Daten haben dürfen. Es findet keine Weitergabe Ihrer Daten statt.

Nur diejenigen, die Sie selber freigeschaltet haben. Sie entscheiden, welche Arztpraxen oder Krankenhäuser wie lange auf Ihre ePA zugreifen dürfen. Für jede Einrichtung bestimmen Sie, ob diese Dokumente nur einstellen oder lesen und einstellen darf.

Außerdem ist eine differenzierte Freigabe der Dokumente in der ePA möglich. Sie entscheiden für jedes Dokument, welche Ärzte und Ärztinnen zugreifen dürfen. Besonders sensible Dokumente können Sie als vertraulich oder sogar streng vertraulich kennzeichnen. Sie können jederzeit Rechte ändern oder zurückziehen, sowie Dokumente wieder löschen. 

Ja. Sämtliche Aktivitäten in der ePA  werden protokolliert. Sie können also nachvollziehen, welche medizinische Einrichtung sich in Ihre Akte eingeloggt und Dokumente aufgerufen hat. In der eCare-App finden Sie die Protokolle hierzu  unter den Einstellungen.
Nein. Ihre Krankenkasse darf und kann keine Dokumente in Ihrer ePA lesen. Auf Ihren Wunsch darf sie jedoch quartalsweise einen Leistungsüberblick in der ePA hinterlegen. Aber auch hierbei kann sie keine Daten in der ePA lesen. 

Das können Sie über zwei Wege tun: Zum einen über Ihre App für die ePA. Bei der Barmer machen Sie das in der eCare-App. Über die Funktion „Berechtigungen verwalten“ selektieren Sie, welche Arztpraxen und Krankenhäuser auf Ihre Dokumente zugreifen dürfen. Eine Berechtigung können Sie jederzeit entziehen.

Nutzen Sie keine digitale Anwendung? In diesem Fall können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus berechtigen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät einstecken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Wie Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte erhalten und sich Identifizieren.

 ePA: So profitieren Sie davon 

  • Die ePA ermöglicht Ihnen die zentrale und sichere Ablage Ihrer Gesundheitsinformationen und -dokumente. Unterlagen wie Laborbefunde, Medikationspläne, Operationsberichte liegen aktuell schon in digitaler Form bei Ihren Praxen oder Krankenhäusern. Sie sind aber über mehrere Orte verteilt.
  • Erlauben Sie es, so können Ihre Ärzte und Ärztinnen diese in Ihrer ePA speichern. Über Ihre ePA-App können Sie auf Ihre Dokumente jederzeit zugreifen.
  • Berechtigen Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Ein Beispiel: Weiß Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, welche Medikamente Sie einnehmen, kann er oder sie bei einer Verschreibung potentielle Wechselwirkungen besser ausschließen. 
  • Die ePA fördert mehr Transparenz und dadurch eine bessere Versorgung.
Die ePA für Versicherte der Barmer heißt eCare. Mehr Infos zu den Funktionen der eCare und wie Sie sich registrieren.