Die elektronische Patientenakte, kurz ePA bietet Ihnen zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Über die Einführung des Opt-Out-Verfahrens wird viel berichtet. Hier finden Sie die aktuellsten Infos dazu.
Opt-Out-Verfahren: Das sollten Sie wissen
Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, der Verwendung einer Anwendung zu widersprechen.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Denn die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist.
ePA-Daten: Sie haben die Kontrolle
Die Datensicherheit der ePA entspricht den extrem hohen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Alle Anwendungen der ePA müssen vor ihrer Inbetriebnahme von der Zulassungsstelle Gematik geprüft und freigegeben werden.
Alle Gesundheitsdaten in der ePA werden verschlüsselt gespeichert. Nur die Versicherten selbst und die von ihnen berechtigten medizinischen Einrichtungen dürfen die ePA öffnen, darin Dokumente entschlüsseln und lesen.
Nur diejenigen, die Sie selber freigeschaltet haben. Sie entscheiden, welche Arztpraxen oder Krankenhäuser wie lange auf Ihre ePA zugreifen dürfen. Für jede Einrichtung bestimmen Sie, ob diese Dokumente nur einstellen oder lesen und einstellen darf.
Außerdem ist eine differenzierte Freigabe der Dokumente in der ePA möglich. Sie entscheiden für jedes Dokument, welche Ärzte und Ärztinnen zugreifen dürfen. Besonders sensible Dokumente können Sie als vertraulich oder sogar streng vertraulich kennzeichnen. Sie können jederzeit Rechte ändern oder zurückziehen, sowie Dokumente wieder löschen.
Das können Sie über zwei Wege tun: Zum einen über Ihre App für die ePA. Bei der Barmer machen Sie das in der eCare-App. Über die Funktion „Berechtigungen verwalten“ selektieren Sie, welche Arztpraxen und Krankenhäuser auf Ihre Dokumente zugreifen dürfen. Eine Berechtigung können Sie jederzeit entziehen.
Nutzen Sie keine digitale Anwendung? In diesem Fall können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus berechtigen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät einstecken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Wie Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte erhalten, erfahren Sie hier.
ePA: So profitieren Sie davon
- Die ePA ermöglicht Ihnen die zentrale und sichere Ablage Ihrer Gesundheitsinformationen und -dokumente. Unterlagen wie Laborbefunde, Medikationspläne, Operationsberichte liegen aktuell schon in digitaler Form bei Ihren Praxen oder Krankenhäusern. Sie sind aber über mehrere Orte verteilt.
- Erlauben Sie es, so können Ihre Ärzte und Ärztinnen diese in Ihrer ePA speichern. Über Ihre ePA-App können Sie auf Ihre Dokumente jederzeit zugreifen.
- Berechtigen Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Ein Beispiel: Weiß Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, welche Medikamente Sie einnehmen, kann er oder sie bei einer Verschreibung potentielle Wechselwirkungen besser ausschließen.
- Die ePA fördert mehr Transparenz und dadurch eine bessere Versorgung.