Eine Frau sitzt im Schneidersitz auf einem Sessel
Leistungen

Früherkennungsuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs

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In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 4600 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Durch Früherkennungsuntersuchungen können Vorstufen erkannt und entfernt werden, bevor sie sich möglicherweise zu Gebärmutterhalskrebs entwickeln. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aus diesem Grund werden folgende Früherkennungsuntersuchung von der Barmer ab dem Alter von 20 Jahren übernommen.

Untersuchungen der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung im Überblick:

Ab 20 Jahren: Genitaluntersuchung - jährlich

  • gezielte Erhebung der Krankengeschichte
  • Untersuchung des Gebärmuttermundes mit dem Untersuchungsspiegel (Spekulum)
  • gynäkologische Tastuntersuchung
  • Inspektion der entsprechenden Hautregion
  • Befundmitteilung und Beratung

Von 20-34 Jahren: Zytologische Untersuchung - jährlich

  • Zytologische Untersuchung mittels dem sogenannten Pap-Test (Zellabstrich)
  • Bei auffälligen Befunden erfolgt eine Abklärungsdiagnostik

Ab 35 Jahren: Kombinierte Untersuchung (Ko-Testung) - alle drei Jahre

  • Zytologische Untersuchung (Pap-Test / Zellabstrich)
  • HPV-Test
  • bei auffälligen Befunden erfolgt eine Abklärungsdiagnostik

Nationaler Krebsplan

Seit 2020 werden alle anspruchsberechtigten Versicherten zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung persönlich durch die Barmer eingeladen. Mit dieser Einladung wollen wir unseren Versicherten über potenzielle Vor- und Nachteile der jeweiligen Krebsfrüherkennungsmaßnahme informieren. Sie dient als Entscheidungshilfe. Wir möchten unseren Versicherten die Möglichkeit geben, sich über Nutzen und Probleme der Früherkennung zu informieren, aber auch über unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten, falls Sie mit einem auffälligen PAP-Befund konfrontiert werden.  Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Gesundheit.

Ihre Barmer-Vorteile für die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung

  • Kostenfreie Untersuchung zur Krebsfrüherkennung für Frauen ab einem bestimmten Alter
  • Leistung ist im Rahmen des Bonusprogramms bonusfähig

Wie können Sie Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen?

  • Alle Frauen können ab einem bestimmten Alter die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wahrnehmen.
  • In der Regel führt eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe die Untersuchung durch.