Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für aufsaugende Inkontinenzhilfen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind aufsaugende Inkontinenzhilfen?
Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfen zählen:
- Vorlagen
- Netzhosen (zur Fixierung der Vorlage) und
- Inkontinenzhosen (z. B. Windeln)
Wie erhalten Sie die aufsaugenden Inkontinenzhilfen für den häuslichen Gebrauch?
Damit wir die Kosten für Ihre Inkontinenzhilfen übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag an die Barmer. Denken Sie bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihre Inkontinenzhilfsmittel eine monatliche Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle medizinisch notwendigen Produkte und Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung an Ihre Haustür oder auch die Lieferung in neutraler Verpackung.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Grundsätzlich vereinbart der Vertragspartner mit Ihnen zunächst einen telefonischen Beratungstermin. Auch eine gleichgeschlechtliche Beratung ist bei Inkontinenzhilfen möglich. Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das ausgewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung und Einweisung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen und Betreuern.
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit Ihnen eine Vorauswahl von geeigneten Produkten getroffen. Anschließend stellt Ihnen der Vertragspartner ein Paket mit Produktmustern zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, verschiedene geeignete Produkte (Produktarten, Größen und Saugstärken) zu testen. Haben Sie danach das passende Produkt noch nicht gefunden oder hat sich ihr Bedarf verändert, können Sie sich weitere Produktmuster zum Testen zusenden lassen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Inkontinenzhilfen?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro, und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsnachweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Unser Vertragspartner wird Ihnen mindestens zwei Produkte mehrkostenfrei zur Auswahl anbieten, die Ihrem medizinischen Bedarf entsprechen. Mehrkostenfrei bedeutet, dass Ihnen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen. Zudem wird er Ihnen die Produkte in der für Sie erforderlichen Menge liefern.
Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren. Zudem können Mehrkosten entstehen, wenn Sie mit mehr Produkten versorgt werden möchten, als medizinisch erforderlich ist.
Unser Tipp: Der Vertragspartner hat die Wahl, welche Inkontinenzhilfsmittel er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.
Wie erfolgt die Lieferung der Inkontinenzhilfsmittel?
Die Liefermenge stimmen Sie mit dem Vertragspartner ab. In der Regel beträgt sie einen Monatsbedarf. Sollten Ihre Lagermöglichkeiten eine Monatslieferung nicht zulassen, liefert unser Vertragspartner auch kleinere Mengen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in neutraler Verpackung und meist über einen Zustelldienst. Wunschtermine werden, wenn möglich, berücksichtigt. Die Auslieferung kann auf Wunsch auch an Dritte (z. B. Nachbarn) erfolgen.
Der Vertragspartner wird die Liefertermine so ausrichten, dass Sie immer ausreichend Produkte vorrätig haben. Sollte dieses einmal nicht der Fall sein, informieren Sie ihn bitte frühzeitig, dass Sie eine neue Belieferung benötigen.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Bei einem Umzug ist es wichtig, dass Sie dem Vertragspartner Ihre Adressänderung mitteilen.