Hilfsmittel

Wissenswertes zur Versorgung mit Encasings (Allergiker-Bettbezüge)

Lesedauer unter 2 Minuten

Die Barmer hat für Encasings Preise mit Hilfsmittelanbietern vereinbart. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Partner Sie wählen.

Was sind Encasings?

Encasing ist der Fachbegriff für spezielle Bettbezüge, die über die Matratze, das Kopfkissen und das Oberbett gezogen werden. Es handelt sich um beschichtete oder aus Microfaser hergestellte Zwischenbezüge, die für Hausstaubmilben und deren Exkremente undurchlässig sind und damit den Kontakt des Patienten mit den allergieauslösenden Faktoren verhindert.

Wie erhalten Sie die Encasing-Produkte?

Damit wir die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) übernehmen können, benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Mit dieser können Sie sich direkt an einen unserer Kooperationspartner wenden. Wichtig ist hierbei, dass Sie ihm die Maße Ihrer Matratze, Ihres Kissens und Ihres Oberbettes (Länge, Breite, Höhe) mitteilen, damit die Zwischenbettbezüge passend für Sie angefertigt werden können. Die Ausstattung des Bettes für den nichtallergischen Partner ist möglich, wenn der Arzt dies verordnet. Darüber hinaus können keine Kosten für eine Zweitausstattung, zum Beispiel für einen Zweitwohnsitz übernommen werden.

Bitte denken Sie daran, dem Kooperationspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber dem Anbieter?

Die Barmer zahlt dem Hilfsmittelanbieter für die Zwischenbettbezüge eine sogenannte Versorgungspauschale. In dieser Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen sowie eine umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch sowie die Lieferung enthalten. Auch ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes ist für Sie zehn Jahre lang kostenfrei, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Hilfsmittelanbieters ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das Produkt einzuweisen.  Die Beratung erfolgt telefonisch.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro für die Gesamtversorgung – und ist direkt an den Leistungserbringer zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Unser Partner wird Ihnen mindestens ein Produkt mehrkostenfrei anbieten. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt entscheiden (z. B. anderes Material), müssen Sie über die Höhe der Mehrkosten informiert werden.

Wie erfolgt die Lieferung?

Der Hilfsmittelanbieter wird Ihnen die Zwischenbettbezüge auf dem Postweg zusenden.