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Leistungen

Widerspruch einlegen – so gehen Sie vor, wenn die Barmer eine Leistung abgelehnt hat

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind genau festgelegt. Dennoch gibt es für die Krankenkassen die Möglichkeit, im Einzelfall individuell zu entscheiden. Trifft die Barmer eine Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Um Einsprüche und Klagen kümmert sich der Barmer-Verwaltungsrat. Die Widerspruchsausschüsse beraten und entscheiden über die individuellen Anliegen von Mitgliedern. Die Überprüfung durch diese sachkundigen Ausschüsse erspart so manches langwierige Sozialgerichtsverfahren – und sie erfolgt rasch und kostenlos.

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Leistungsablehnung nicht einverstanden bin?

Lehnt Ihnen die Barmer eine Leistung ab, können Sie dieser Entscheidung widersprechen und innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies können Sie schriftlich oder persönlich in einer Geschäftsstelle Ihrer Barmer vor Ort.

Was passiert, wenn ich Widerspruch eingelegt habe?

Hat die Barmer Ihren Widerspruch erhalten, prüft sie den Anspruch erneut. Hilfreich sind eine Begründung und weitere neue (medizinische) Unterlagen. In einigen Fällen beurteilt diese der Medizinische Dienst. Entscheidet die Barmer im Widerspruchsverfahren zu Ihren Gunsten, wird der Antrag bewilligt und Sie erhalten einen Abhilfebescheid.

Sollte die Barmer bei der Ablehnung bleiben, werden die Unterlagen zur abschließenden Entscheidung an einen der neutralen und unabhängigen Widerspruchsausschüsse der Barmer weitergeleitet.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs?

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind Gutachten oder weitere Unterlagen einzuholen, ist die Barmer auf die Mitwirkung Dritter angewiesen.

Dieses Verfahren kann daher einige Wochen und in seltenen Fälle Monate dauern. Es ist sinnvoll dem Widerspruch eine ärztliche Stellungnahme und wichtige Unterlagen beizufügen, um das Widerspruchsverfahren zu beschleunigen.

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch erfolglos war?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder auch teilweise ablehnt, haben Sie die Möglichkeit dagegen beim zuständigen Sozialgericht zu klagen. Die Klage können Sie innerhalb eines Monats selbst einreichen oder einen Anwalt oder Sozialverband damit beauftragen.

Welche Kosten entstehen im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren?

Widerspruchsverfahren als auch Klageverfahren sind für Sie grundsätzlich kostenfrei. Es können Kosten anfallen, wenn Sie sich durch einen Anwalt oder Sozialverband vertreten lassen. Derartige Kosten werden von der Barmer nur dann erstattet, wenn das Verfahren zur Ihren Gunsten endet.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren bei der Barmer ab?

Widerspruch einreichen

Ihren Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.

Erneute Prüfung

Die Barmer prüft Ihren Anspruch anhand der neuen medizinischen Unterlagen.

Endgültige Entscheidung

Die Widerspruchsausschüsse beraten und entscheiden neutral und unabhängig über die Ablehnung.