Eine Frau und ein Mann diskutieren
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Zweitmeinung - mehr Sicherheit vor wichtigen Operationen und Behandlungen

Lesedauer unter 12 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Robin Becker (Barmer)

Vor einer OP oder auch bei Unsicherheiten wegen einer Behandlung kann eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll sein. Diese kann Ihnen dabei helfen, die Unsicherheit abzulegen und Ihre Entscheidung zu festigen. Die Experten der Barmer unterstützen Sie dabei, als Patient einen passenden Arzt oder eine Ärztin zu finden. Und auch die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung übernehmen wir als gesetzliche Krankenkasse für Sie.

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der freien Arztwahl die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt aufzusuchen. Es ist also Ihr gutes Recht, eine zweite medizinische Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen. Zusätzlich sieht der Gesetzgeber bei bestimmten Eingriffen oder planbaren Operationen ein geregeltes Verfahren vor: das sogenannte Zweitmeinungsverfahren. Hierfür muss der Arzt eine gesonderte Qualifikation nachweisen. Bislang besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zweitmeinung bei:

  • einer geplanten Gebärmutterentfernung,
  • einer geplanten Mandeloperation,
  • einem arthroskopischen Eingriff an der Schulter,
  • bei geplantem Kniegelenksersatz,
  • bei operativen Eingriffen an der Wirbelsäule,
  • vor einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom,
  • bei einer elektrophysiologischen Herzuntersuchung,
  • bei Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder CRT-Aggregats sowie
  • bei Choleszystektomie.

Die Barmer bietet ihren Versicherten darüber hinaus ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei folgenden Indikationen:

- Vor geplanten Knieoperationen

- Vor einer Behandlung mit Zahnersatz oder bei Zahnfehlstellungen

So können Sie die Zweitmeinung in Anspruch nehmen

Möchten Sie eine weitere ärztliche Meinung einholen, hier noch einige Hinweise:

  • Lassen Sie sich Ihre medizinischen Unterlagen (Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder etc.) der bisher behandelnden Arztpraxis aushändigen. Diese Einsicht ist für Sie als Patienten gesetzlich geregelt, d.h. Sie haben Anspruch darauf. Es können ggf. Kosten für Kopien entstehen.
  • Legen Sie beim Arztbesuch in der neu gewählten Praxis Ihre Barmer-Versichertenkarte vor. Damit fallen für Sie als Patient oder Patientin keine Kosten an.

Denken Sie außerdem daran: Wenn Sie an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt konsultieren, bevor Sie sich eine weitere fachärztliche Meinung einholen.

Durch die vollständige oder teilweise Entfernung der Gebärmutter, auch als Hysterektomie bezeichnet, sollen Beschwerden gelindert werden, die von Krankheiten oder Verletzungen der Gebärmutter ausgehen. Ursache dafür können beispielsweise Myome, Endometriose, sehr starke Regelblutungen oder Krebserkrankungen sein. Die Entfernung der Gebärmutter ist ein häufiger gynäkologischer Eingriff, der jedoch nicht immer notwendig ist. Ein zweiter ärztlicher Rat kann hier mehr Sicherheit bringen.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernung in Anspruch nehmen?

  • Steht ein solcher Eingriff bei Ihnen an, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen.
  • Entscheiden Sie sich für die Zweitmeinung, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen und einen Termin vereinbaren. Das Gespräch mit dem zweiten Arzt oder Ärztin soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
  • Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernung finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.

Bei einer Mandeloperation werden die Gaumenmandeln teilweise (Tonsillotomie ) oder vollständig entfernt (Tonsillektomie). Ein solcher Eingriff kann beispielsweise notwendig werden, wenn es zu anhaltenden Schlafstörungen kommt oder stark vergrößerte Mandeln vorliegen. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt zu konsultieren. Dieser kann die Notwendigkeit der Operation bestätigen oder andere Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden empfehlen.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Mandeloperationen in Anspruch nehmen?

  • Wird eine solche OP angeraten, muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
  • Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot. Sie müssen dieses nicht in Anspruch nehmen.
  • Suchen Sie sich dann eine Praxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegen.
  • Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei Mandeloperationen finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.

Gründe für die Durchführung einer Schulterarthroskopie – die sogenannte Schulterspiegelung – sind häufig Schmerzen unter dem Schulterdach, die durch Einklemmungen verursacht werden (Impingement-Syndrom). Auch eine Schultersteife kann einen solchen Eingriff notwendig machen. Mit dem Zweitmeinungsverfahren bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter können Sie sich zur Notwendigkeit dieses Eingriffs am Schultergelenk sowie zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter in Anspruch nehmen?

  • Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Schulterspiegelung, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
  • Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
  • Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
  • Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen

Der Einsatz einer Knieprothese wird häufig bei einer fortgeschrittenen Erkrankung des Kniegelenks erwogen, insbesondere bei einer Arthrose. Per Operation soll das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt werden. Ob eine Operation tatsächlich notwendig ist, können Sie durch eine zweite Arztmeinung abklären lassen.

  • Steht ein solcher Eingriff bei Ihnen an, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen.
  • Entscheiden Sie sich für die Zweitmeinung, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen und einen Termin vereinbaren. Das Gespräch mit dem zweiten Arzt oder Ärztin soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
  • Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Eine Operationen an der Wirbelsäule kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein: etwa bei einer Verengung des Wirbelkanals, zur Stabilisierung der Wirbelsäule bei einem Bandscheibenvorfall oder zur Implantation einer Bandscheiben-Prothese.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Wirbelsäuleneingriffen in Anspruch nehmen?

  • Die Arztpraxis muss Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren, wenn Ihnen eine Operation empfohlen wird.
  • Sie müssen die Möglichkeit zur Zweitmeinung nicht annehmen, das Angebot ist freiwillig.
  • Über die Arztsuche für Zweitmeinungen finden Sie qualifizierte Ärzte und Arztinnen, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können, der mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegt.
  • Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen bringen Sie zu diesem Termin bitte mit.

Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Wirbelsäulenoperationen erhalten Sie beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.

Das diabetische Fußsyndrom tritt häufig als Folgeerkrankung des Diabetes mellitus auf. Dabei kann es aufgrund eines jahrelang überhöhten Blutzuckerspiegels zu nervlich- oder durchblutungsbedingten Schäden der Füße kommen. Eine Amputation als Folge ist jedoch nicht immer sofort notwendig. Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom sollten sich daher vor einer geplanten Amputation eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom in Anspruch nehmen?

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie üblicherweise über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, wenn ein solcher Eingriff bei Ihnen geplant ist. Das Zweitmeinungsangebot ist freiwillig.
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin für eine Zweitmeinung beispielsweise über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen. Beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass dieser mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff liegen soll.
  • Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen. 

Eine elektrophysiologische Herzuntersuchung kann für Patientinnen und Patienten mit unterschiedliche Herzerkrankungen in Frage kommen. Bei dieser Untersuchung wird über spezielle Katheter die elektrische Herzaktivität an verschiedenen Stellen des Herzens gemessen und dann versucht, durch eine gezielte Verödung des Herzgewebes eine Herzrhythmusstörung in den griff zu bekommen.

Wie können Sie die Zweitmeinung für eine elektrophysiologische Herzuntersuchung in Anspruch nehmen?

  • Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu der Untersuchung, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
  • Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
  • Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
  • Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei elektrophysiologischen Herzuntersuchungen finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen

Die Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators (Herzschrittmacher, ICD-, CRT-P- und CRT-D-Aggregate) kann dann erforderlich werden, wenn Ihr Herz Unterstützung braucht. Die verschiedenen Geräte werden mit einer Batterie versorgt und regen unterschiedliche Bereiche des Herzmuskels elektrisch an.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder CRT-Aggregaten in Anspruch nehmen?

  • Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Implantation, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
  • Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
  • Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
  • Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder CRT-Aggregaten finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen

Die Cholezystektomie ist ein chirurgisches Verfahren zur Entfernung der Gallenblase. Die Operation wird häufig Patientinnen und Patienten empfohlen, die unter vermehrten Entzündungen der Gallenblase (Cholezystitis) oder Gallensteinen leiden. Rund um die Diagnose und Therapieempfehlung können sich sich mit einer zweiten Arztmeinung absichern.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Choleszystektomie in Anspruch nehmen?

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie üblicherweise über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, wenn ein solcher Eingriff bei Ihnen geplant ist. Das Zweitmeinungsangebot ist freiwillig.
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin für eine Zweitmeinung beispielsweise über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen. Beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass dieser mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff liegen soll.
  • Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.

Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Choleszystektomie erhalten Sie beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen

Was beinhaltet das besondere Zweitmeinungsangebot der Barmer?

Die Zweitmeinung "Zahnersatz/KFO“ unterstützt Sie bei der Wahl einer geeigneten Therapieform bzw. bei der Entscheidung über die Notwendigkeit privater Zusatzleistungen.

Sie können sich von den Zahnärzten und Kieferorthopäden beim Barmer Teledoktor dazu entweder allgemein oder nach Übermittlung einer Kopie des Heil- und Kostenplans beraten lassen.

Die Experten beantworten dabei alle Fragen rund um die kieferorthopädische Behandlung oder Fragen zum Zahnersatz hinsichtlich:

  • Methoden der Behandlung
  • Wahl der Leistung Zahnersatz (Brücke, Krone, etc.)
  • Grundsätzliche Hinweise zu Kosten
  • Eigenkosten für besondere Therapieformen
  • Alternative Versorgung

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie in Anspruch nehmen?

  • Die Experten des Barmer Teledoktors beraten Sie über geeignete Therapieformen oder unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.
  • Die Beratung erfolgt allgemein oder nach Übermittlung einer Kopie Ihres Heil- und Kostenplans.
  • Auf Wunsch unterstützen wir Sie über den Teledoktor auch bei der Suche nach einem Facharzt und der Terminvereinbarung.

Gerade bei Verletzungen im Kniegelenk infolge eines Unfalls oder eines Sturzes sind lange Behandlungsverläufe zu erwarten. Dies bedeutet für die Betroffenen eine langwierige Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität und im ungünstigsten Fall: Operation. Aber auch konservative Behandlungsansätze stellen in manchen Fällen eine wirksame Alternative zu einem operativen Eingriff dar.

Wie können Sie die Zweitmeinung bei Knieverletzungen in Anspruch nehmen?

  • Sie können sich vor einer geplanten Knieoperation, z.B. am Kreuzband, zunächst beim Barmer Teledoktor ausführlich beraten lassen. Unser Expertenteam steht Ihnen täglich zwischen 6 und 24 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500 zur Verfügung.
  • Bei entsprechender Diagnose vermitteln Ihnen die Experten des Teledoktors auf Wunsch einen geeigneten Knie-Spezialisten und kümmern sich um die Terminvereinbarung. In der Regel wird bei Knie-Operationen innerhalb von einer Woche ein Zweitmeinungstermin ermöglicht.
  • Der Spezialist sichtet dabei die bisherigen Befunde und Therapieempfehlungen und berät Sie umfassend über die Behandlungsoptionen.
  • Denken Sie daher bei Ihrem Termin an die Mitnahme Ihrer bisherigen Befunde und Unterlagen.

Bei folgenden Knie-Spezialisten können sich Barmer Versicherte eine Zweitmeinung einholen:

  • Prof. Dr. Petersen in Berlin
  • Dr. Marnitz in Berlin
  • Dr. Köhne in München
  • Gemeinschaftspraxis der Ärzte für Orthopädie Dr. med. P. Jessen, Dr. med. I. Schwinnen, Dr. med. M. Ruffer in Darmstadt
  • Dr. Tröger in Hannover
  • Pius Hospital
  • Dr. Ganzer in Neubrandenburg
  • Dr. Ullmann in Erfurt
  • Dr. Heller in Braunschweig
  • Dr. Frölich in Stuttgart und Böblingen
  • Dr. Altmann in Linz
  • Dr. Moraldo in Münster
  • Dr. Klein in Dresden
  • Diederich von der Heyde in Wuppertal
  • Prof. Dr. Karl- Heinz Frosch in Hamburg
  • Dr. Lenschow in Würzburg und Kitzingen

Werden die Kosten für eine Zweitmeinung von der Barmer übernommen?

Für die Zweitmeinung bei medizinischen Eingriffen und geplanten Operationen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten – bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen und ggf. anfallende Fahrkosten. Für das Anfertigen von Kopien Ihrer Befunde in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis können eventuell Gebühren anfallen. 

Welche Vorteile bietet Ihnen eine ärztliche Zweitmeinung?

  • Besonderes Zweitmeinungsangebot: Die Barmer stellt Ihnen Spezialisten zur Seite für geplante Knieoperationen sowie vor einer Behandlung mit Zahnersatz oder bei Zahnfehlstellungen.
  • Gesetzlich geregelte Zweitmeinung: Holen Sie sich eine zweite Meinung bei einer geplanten Gebärmutterentfernung, einer geplanten Mandeloperation oder bei einem geplanten arthroskopischen Eingriff an der Schulter. Die Experten der Barmer beraten Sie gern.
  • Unterstützung bei der Terminvereinbarung: Der Barmer Teledoktor hilft Ihnen bei der Vereinbarung eines Termins bei geplanten Operationen am Knie.
  • Keine zusätzlichen Kosten für Sie: Die Barmer übernimmt die Kosten für die Zweitmeinung. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

Wie funktioniert das Zweitmeinungsangebot der Barmer?

Telefonische Beratung

Die Experten des Barmer Teledoktors sprechen ausführlich mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Suche nach einem Spezialisten.

Ärztliche Empfehlung

Sie werden eingehend untersucht und erhalten eine detaillierte Diagnose sowie Empfehlung für die weitere Therapie.

Weitere Behandlung

Gibt es eine alternative Behandlungsmöglichkeit, hilft Ihnen die Barmer bei der Vereinbarung eines schnellen Termins.