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Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor, wenn Sie mit einer Entscheidung der Barmer nicht einverstanden sind

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Viele Leistungen und Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind genau festgelegt. Hat die Barmer eine Entscheidung getroffen, mit der Sie nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Um Widersprüche kümmern sich die durch den Barmer-Verwaltungsrat eingerichteten Widerspruchsausschüsse. Diese beraten und entscheiden über die individuellen Anliegen von Mitgliedern. Die Überprüfung durch diese sachkundigen Ausschüsse erspart so manches langwierige Sozialgerichtsverfahren – und sie erfolgt rasch und kostenlos.

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?

Sind Sie mit einer Entscheidung der Barmer nicht einverstanden, können Sie dieser Entscheidung widersprechen und innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies können Sie schriftlich oder persönlich in einer Geschäftsstelle Ihrer Barmer vor Ort erledigen. Oder Sie nutzen die Vorteile des digitalen Postfachs unter Meine Barmer und legen dort Ihren Widerspruch online ein.

Was passiert, wenn ich Widerspruch eingelegt habe?

Hat die Barmer Ihren Widerspruch erhalten, prüft sie, ob neue Informationen vorliegen. Hilfreich sind eine Begründung und weitere neue (medizinische) Unterlagen. In einigen Leistungsfällen beurteilt diese der Medizinische Dienst. Entscheidet die Barmer im Widerspruchsverfahren zu Ihren Gunsten, erhalten Sie einen Abhilfebescheid.

Sollte die Barmer bei der Entscheidung bleiben, werden die Unterlagen zur abschließenden Entscheidung an einen der Widerspruchsausschüsse weitergeleitet.

Wie lange kann die Bearbeitungszeit meines Widerspruchs dauern?

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind Gutachten oder weitere Unterlagen einzuholen, ist die Barmer gegebenenfalls auf Ihr oder auf das Mitwirken Anderer angewiesen.

Dieses Verfahren kann daher einige Wochen und in seltenen Fällen Monate dauern. Um dieses zu beschleunigen ist es wichtig, dass Sie Ihrem Widerspruch ergänzende Unterlagen hinzufügen (zum Beispiel eine ärztliche Stellungnahme oder wichtige Nachweise).

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch erfolglos war?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder auch teilweise ablehnt, haben Sie die Möglichkeit dagegen beim zuständigen Sozialgericht zu klagen. Die Klage können Sie innerhalb eines Monats selbst einreichen oder eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel Anwalt oder Sozialverband) damit beauftragen.

Welche Kosten entstehen mir im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren?

Widerspruchsverfahren als auch Klageverfahren sind für Sie grundsätzlich kostenfrei. Es können Kosten anfallen, wenn Sie sich zum Beispiel durch einen Anwalt oder Sozialverband vertreten lassen. Derartige Kosten werden von der Barmer nur dann erstattet, wenn das Verfahren zur Ihren Gunsten endet.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren bei der Barmer ab?

Widerspruch einreichen

Ihren Widerspruch können Sie schriftlich, elektronisch über Meine Barmer oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.

Erneute Prüfung

Die Barmer prüft Ihren Anspruch anhand Ihrer Begründung und der neuen (medizinischen) Unterlagen.

Endgültige Entscheidung

Die Widerspruchsausschüsse beraten und entscheiden über die Ablehnung.