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Leistungen

Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor, wenn Sie mit einer Entscheidung der Barmer nicht einverstanden sind

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei einem Widerspruchsverfahren

Unkompliziertes Verfahren

Sind Sie mit der Entscheidung über eine beantragte Leistung nicht einverstanden, können Sie dieser innerhalb eines Monats widersprechen.

Individuelle Prüfung

Ihr Antrag wird durch die Barmer und bei Bedarf durch sogenannte Widerspruchsausschüsse noch einmal geprüft und entschieden.

Schnellere Entscheidung

Die Überprüfung durch sachkundige Ausschüsse kann Ihnen langwierige Sozialgerichtsverfahren ersparen und führt schneller zu einer Entscheidung.

Viele Leistungen und Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind genau festgelegt. Hat die BARMER eine Entscheidung getroffen, mit der Sie nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Was können Sie tun, wenn Ihr Antrag oder eine Leistung abgelehnt wurde?

Sind Sie mit einer Entscheidung der Barmer nicht einverstanden, z. B. weil Ihre Kur nicht genehmigt oder Ihr Rollator nicht übernommen wird, dann können Sie dieser Entscheidung widersprechen und schriftlich per Post, in der Geschäftsstelle oder über Ihr digitales Postfach (Meine Barmer) Widerspruch einlegen. Darin sollten Sie begründen, warum Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind. Für Ihren Widerspruch haben Sie ab Erhalt des Ablehnungsschreibens der Barmer einen Monat Zeit.

Bitte beachten Sie: Nachrichten über unsere Kontaktseite gelten nicht als wirksamer Widerspruch und können deshalb nicht bearbeitet werden. Ein Widerspruch per E-Mail ist nur gültig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine normale E-Mail oder eine E-Mail mit angehängter Unterschrift reicht nicht aus.

Welche Unterstützung erhalten Sie beim Widerspruch?

  • Das Widerspruchsverfahren und auch das Klageverfahren sind für Sie grundsätzlich kostenfrei. Es können Kosten anfallen, wenn Sie sich zum Beispiel durch einen Anwalt oder Sozialverband vertreten lassen. Diese Kosten werden von der Barmer nur dann erstattet, wenn das Verfahren zu Ihren Gunsten endet.

Wie reichen Sie einen Widerspruch bei der Barmer ein?