Ihre Beitragsvorteile
bei der Barmer

Bei der Barmer profitieren Sie von einem erstklassigen Versicherungsschutz und Leistungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Krankenkassenbeiträge: Das sind Ihre Konditionen bei der Barmer

Bei der Barmer profitieren Sie von einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis: Für einen Beitragssatz von 16,1 Prozent erhalten Sie starke Leistungen für Ihre Gesundheit. Damit liegt die BARMER unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigt. 

Mit unserem Beitragsrechner können Sie sich Ihren individuellen Beitrag ganz einfach ausrechnen. Darüber hinaus zeigt Ihnen unser Vorteilsrechner, wie Sie durch unsere Extra-Leistungen bares Geld sparen können.

So profieren Sie von unseren Beitragsvorteilen:  

  • Optimal geschützt in jeder Lebenslage: Sie verdienen viel oder wenig, sind über Ihre Eltern mitversichert oder haben bereits eigene Kinder – unsere Beiträge richten sich nach Ihren Bedürfnissen. 
  • Umfangreiches Leistungsangebot: Bei unserer Krankenkasse erhalten Sie neben der Standardbehandlung zahlreiche Extra-Leistungen wie Gesundheitskurse oder die BARMER-Apps.
  • Individuell versichert: Mit unseren Wahltarifen passen Sie Ihren Beitragssatz an Ihre aktuelle Lebenssituation an.

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Für alle Lebensphasen attraktive Beiträge: Entdecken Sie Ihre persönlichen Konditionen

Krankenkassenbeitrag: Wie viel kostet eine Krankenversicherung im Monat?

Ihre Einnahmen entscheiden darüber, wie hoch Ihr Anteil an der gesetzlichen Krankenversicherung und an der Pflegeversicherung ist. Sie zahlen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttogehalts. Das macht die Krankenkassenbeiträge solidarisch: Wer weniger verdient, bezahlt weniger. Wer mehr verdient, bezahlt mehr – bis zur sogenannten Bemessungsgrenze. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind oder wie Ihre gesundheitliche Verfassung ist.

Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Barmer:

  • Normaler Beitragssatz: 14,6 Prozent (allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Zusatzbeitrag) = 16,1 Prozent
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 Prozent (ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Zusatzbeitrag) = 15,5 Prozent
Beitragssätze zur Pflege-, Renten- und ArbeitslosenversicherungProzent
Pflegeversicherung2,4 bis 4,0 

Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder sind die Beiträge für die Pflegeversicherung gestaffelt - alle Infos dazu finden Sie hier
Rentenversicherung18,6
Arbeitslosenversicherung2,6

 

Bei einem allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie als Krankenkassenbeitrag monatlich 16,1 Prozent Ihres Bruttogehalts.  Sind Sie Arbeitnehmer, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte davon.

Sie sind selten krank und brauchen die Leistungen Ihrer Krankenkasse so gut wie nie? Dann können Sie die Kosten für Ihre Krankenkasse reduzieren: Mit unseren Wahltarifen erhalten Sie entweder einen Teil Ihres Beitrags zurück oder sparen, wenn Sie für manche Leistungen selbst aufkommen. 

FreiberuflerSelbstständige und unständig Beschäftigte haben die Wahl, wenn es um ihr Krankengeld geht.

Wünschen Sie sich noch ein wenig mehr Schutz zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung? Mit unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung bieten wir Ihnen die passende Zusatzversicherung – von Zahnzusatzschutz über Extra-Leistungen für Kinder bis hin zu einem zusätzlichen Schutzschild für Auslandsreisen. Als Barmer-Versicherte genießen Sie die exklusiven Konditionen.

Unser Beitragsrechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Krankenkassenbeitrag bei Ihren individuellen Konditionen ist. Ermitteln können Sie mit unserem Beitragsrechner Ihren Anteil an: 

  • Krankenversicherung 
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Unser Beitragsrechner berücksichtigt die aktuell geltenden Werte. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des ermittelten Auswertungsergebnisses übernehmen wir jedoch keine Gewährleistung.

Ja, Sie können die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Alles Wissenswerte zu Ihrer Steuererklärung.

Anders als viele Menschen glauben, bezahlen Versicherte mit ihren Beiträgen nicht ihre Krankenkasse – jedenfalls nicht direkt. Stattdessen fließen die Beiträge von allen Mitgliedern aller gesetzlichen Kassen in einen großen Topf, den sogenannten „Gesundheitsfonds“. Auch die Beiträge von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern sowie sonstigen Stellen fließen in den Gesundheitsfond. Hinzu kommt außerdem ein Bundeszuschuss, der aus Steuergeldern ebenfalls an den Gesundheitsfond gezahlt wird.

So ist sichergestellt, dass jede Krankenkasse ausreichende finanzielle Mittel besitzt, um ihre Mitglieder zu versorgen – unabhängig davon, wie gut diese verdienen oder wie gesund sie sind.

Als Unternehmer möchten Sie wissen, wie hoch die Sozialabgaben für Ihre Beschäftigten sind. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Informationen wie Beitragssätze, Rechengrößen und Sachbezugswerte.

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