- Barmer Krankenversicherung: Das ist Ihr Beitrag als Arbeitnehmer oder Auszubildender
- Diese Beitragssätze gelten bei der Barmer für Arbeitnehmer und Azubis
- Besonderheiten bei den Krankenkassenbeiträge für geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber, Auszubildende und freiwillig versichere Arbeitnehmer
- Pflegeversicherung: Dieser Beitrag kommt zu Ihrer Krankenversicherung für Arbeitnehmer hinzu
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Ob Minijobber, Spitzenverdiener, Azubis oder freiwillig Versicherte: Wir begleiten Sie mit entsprechender Krankenversicherung durchs Berufsleben. Bei der Barmer bekommen Sie den optimalen Gesundheitsschutz mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis – attraktive Extras inklusive. Hier finden Sie Informationen über den Krankenkassenbeitrag für Ihre Berufsgruppe.
Barmer Krankenversicherung: Das ist Ihr Beitrag als Arbeitnehmer oder Auszubildender
Als Arbeitnehmer oder Azubi sind Sie in der Regel pflichtversichert. Ihr Krankenkassenbeitrag wird dabei aus Ihrem monatlichen Gehalt ermittelt.
Diese Beitragssätze gelten bei der Barmer für Arbeitnehmer und Azubis
- Normaler Beitragssatz: 14,6 Prozent (allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 16,1 Prozent
- Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 Prozent (ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 15,5 Prozent
Gut zu wissen: Es gilt das Solidaritätsprinzip. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzbetrag liegt 2023 bei monatlich 4987,50 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung mit ein.
Besonderheiten bei den Krankenkassenbeiträge für geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber, Auszubildende und freiwillig versichere Arbeitnehmer
Verdienen Sie regelmäßig maximal 520 Euro im Monat, gehören Sie zur Berufsgruppe „Minijobber“. In diesem Fall sind Sie versicherungsfrei: Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt Ihr Lohn im sogenannten Übergangsbereich, zahlen Sie einen verminderten Beitrag.
Wer in einer Berufsausbildung ist und monatlich maximal 325 Euro verdient, zahlt keine Beiträge an die Krankenversicherung. Diese übernimmt der Arbeitgeber.
Wenn Sie regelmäßig mehr als 66.600 Euro (Stand: 2023) verdienen, sind Sie nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Gerne können Sie sich bei uns freiwillig versichern lassen. In diesem Fall richtet sich Ihr Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. In 2023 liegt diese bei 4987,50 Euro monatlich. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht in die Berechnung mit ein.
Bei den freiwillig versicherten Arbeitnehmern mit Krankengeldanspruch fallen folgende Beträge an:
Monatlicher Beitrag | 2023 |
---|---|
Krankenversicherungsbeitrag | 802,99 Euro |
Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern | 152,12 Euro |
Pflegeversicherung für Versicherte ohne Kinder | 169,58 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung | 401,50 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung | 76,06 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung in Sachsen | 51,12 Euro |
Pflegeversicherung: Dieser Beitrag kommt zu Ihrer Krankenversicherung für Arbeitnehmer hinzu
Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch pflegeversichert. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,05 Prozent. Diesen teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie keine Kinder und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Sie einen Zuschlag von 0,35 Prozent für Ihre Pflegeversicherung.