- Welche Krankenversicherung gilt im dualen Studium?
- Welche Sozialversicherungen gelten im dualen Studium?
- Wie hoch sind die Beiträge im dualen Studium?
- Kann ich im dualen Studium in der studentischen Krankenversicherung bleiben?
- Was passiert nach dem dualen Studium mit deiner Krankenversicherung?
- Wo bekommst du Beratung zur Krankenversicherung?
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- Häufige Fragen zum dualen Studium
Im dualen Studium bist du meist gesetzlich krankenversichert, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast. In diesem Fall zahlst du Beiträge gemeinsam mit deinem Arbeitgeber. Ob das bei dir zutrifft, hängt von deinem konkreten Vertrag ab.
Welche Krankenversicherung gilt im dualen Studium?
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die dich auch im dualen Studium betrifft.
Das heißt für dich:
- Du musst krankenversichert sein.
- In vielen dualen Studiengängen bist du in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden, weil ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht.
- Dein Versicherungsstatus ergibt sich häufig aus deinem Beschäftigungsverhältnis.
Wichtig ist: Du musst selbst eine Krankenkasse auswählen und deinem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Wenn du keine auswählst, kann dein Arbeitgeber eine Krankenkasse für dich bestimmen.
Wann giltst du im dualen Studium als Beschäftigte oder Beschäftigter?
In vielen dualen Studiengängen arbeitest du regelmäßig im Unternehmen und erhältst eine Vergütung. Ob du sozialversicherungsrechtlich als beschäftigte Person giltst, hängt von deinem Vertrag und deiner Einbindung in den Betrieb ab.
Was das duale Studium ausmacht:
- Du hast einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
- Du bekommst eine Vergütung vom Unternehmen.
- Du arbeitest regelmäßig im Betrieb.
Wenn ein solches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, gilt für dich:
- Du kannst als sozialversicherungspflichtig beschäftigt eingestuft werden.
- Dann bist du grundsätzlich gesetzlich krankenversichert.
- Deine Absicherung erfolgt über dein Beschäftigungsverhältnis.
- Die studentische Krankenversicherung gilt in diesem Fall meist nicht.