Beiträge

Krankenversicherung im dualen Studium

Lesedauer weniger als 5 Min
Redaktion:
Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)
Qualitätssicherung:
Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Im dualen Studium bist du meist gesetzlich krankenversichert, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast. In diesem Fall zahlst du Beiträge gemeinsam mit deinem Arbeitgeber. Ob das bei dir zutrifft, hängt von deinem konkreten Vertrag ab.

Welche Krankenversicherung gilt im dualen Studium?

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die dich auch im dualen Studium betrifft. 

Das heißt für dich:

  • Du musst krankenversichert sein.
  • In vielen dualen Studiengängen bist du in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden, weil ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht.
  • Dein Versicherungsstatus ergibt sich häufig aus deinem Beschäftigungsverhältnis.

Wichtig ist: Du musst selbst eine Krankenkasse auswählen und deinem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Wenn du keine auswählst, kann dein Arbeitgeber eine Krankenkasse für dich bestimmen.

Wann giltst du im dualen Studium als Beschäftigte oder Beschäftigter?

In vielen dualen Studiengängen arbeitest du regelmäßig im Unternehmen und erhältst eine Vergütung. Ob du sozialversicherungsrechtlich als beschäftigte Person giltst, hängt von deinem Vertrag und deiner Einbindung in den Betrieb ab.

Was das duale Studium ausmacht:

  • Du hast einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
  • Du bekommst eine Vergütung vom Unternehmen.
  • Du arbeitest regelmäßig im Betrieb.

Wenn ein solches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, gilt für dich:

  • Du kannst als sozialversicherungspflichtig beschäftigt eingestuft werden.
  • Dann bist du grundsätzlich gesetzlich krankenversichert.
  • Deine Absicherung erfolgt über dein Beschäftigungsverhältnis.
  • Die studentische Krankenversicherung gilt in diesem Fall meist nicht.
     

Welche Sozialversicherungen gelten im dualen Studium?

Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bist du über verschiedene Zweige der Sozialversicherung abgesichert.

Die Sozialversicherung umfasst:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Dein Vorteil:

  • Du kannst Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aufbauen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Beiträge zur Rentenversicherung können sich später auf deine Rentenhöhe auswirken.

Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber berechnet und direkt von deinem Gehalt an die Sozialversicherungsträger abgeführt. 

Wie hoch sind die Beiträge im dualen Studium?

Die Höhe deiner Beiträge richtet sich vor allem nach deinem Einkommen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich so zusammen (Stand 2026):

  • Krankenversicherungsbeitrag: 14,6 Prozent (allgemeiner Beitragssatz) beziehungsweise 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz) deines Bruttogehalts
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag (bei der Barmer: 3,29 Prozent)
  • Beitrag zur Pflegeversicherung 

Wer zahlt die Krankenversicherungsbeiträge?

Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, werden die Beiträge gemeinsam von dir und deinem Arbeitgeber getragen.

Wie hoch dein Anteil ist, hängt von den gesetzlichen Beitragssätzen ab. Die Beiträge werden direkt von deinem Gehalt abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet. Die Beiträge werden in der Regel jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen (außer dem Zuschlag bei der Pflegeversicherung, den du vollständig übernimmst). 

Ausnahme: Wenn deine Vergütung bis zu 325 Euro monatlich beträgt, kann dein Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernehmen. Das gilt vor allem in Ausbildungsverhältnissen und hängt von deinem konkreten Vertrag ab.

Kann ich im dualen Studium in der studentischen Krankenversicherung bleiben?

  • Die studentische Krankenversicherung gilt im dualen Studium oft nicht, wenn du gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist.
  • Entscheidend ist, ob du als sozialversicherungsrechtlich als beschäftigte Person eingestuft wirst. Das ist häufig der Fall, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag besteht und du in den Betrieb eingebunden bist.
  • In diesem Fall gilt für dich die Krankenversicherung für Beschäftigte und nicht die studentische Krankenversicherung.

Kannst du im dualen Studium familienversichert bleiben?

Nein, eine Familienversicherung ist während eines dualen Studiums meist ausgeschlossen. 

Die Gründe dafür: 

  • Du giltst in der Regel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und bist deshalb selbst sozialversicherungspflichtig.
  • Du verdienst im dualen Studium deutlich mehr als 603 Euro

Kann ich mich im dualen Studium privat versichern? 

  • Nur, wenn du nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist.
  • Wenn du im dualen Studium eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast, bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert.

Eine private Krankenversicherung kommt vor allem dann in Betracht, wenn:

  • keine Versicherungspflicht besteht
  • dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt

Wichtig: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. 

Was passiert nach dem dualen Studium mit deiner Krankenversicherung?

Nach deinem dualen Studium kann sich dein Versicherungsstatus ändern. Entscheidend ist, wie es für dich danach weitergeht.

Typische Situationen sind: 

  • Dein Arbeitgeber übernimmt dich?
    Dann bleibst du in der Regel gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert, wenn deine Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig ist.
  • Du beginnst ein weiterführendes Studium? 
    Dann kann die studentische Krankenversicherung möglich sein, zum Beispiel wenn du immatrikuliert und unter 30 Jahre alt bist und keine vorrangige Versicherungspflicht besteht.
  • Du machst dich selbstständig? 
    Dann bist du in der Regel nicht versicherungspflichtig und kannst unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft gesetzlich versichert bleiben oder dich privat versichern.
  • Du hast zunächst keinen Job? 
    Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden dann von der zuständigen Stelle übernommen.

Hinweis: Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bleibst du in der Regel gesetzlich krankenversichert, wenn deine neue Beschäftigung versicherungspflichtig ist. 

Wo bekommst du Beratung zur Krankenversicherung?

Auch wenn viele Regelungen gesetzlich festgelegt sind, hängt deine konkrete Situation von den jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall ab.

Eine professionelle Beratung hilft dir besonders in diesen Fällen:

  • Dein Studienmodell ist speziell.
  • Dein Einkommen schwankt.
  • Du denkst über einen Krankenkassenwechsel nach.

Gute Anlaufstellen sind:

So kannst du besser einschätzen, welche Krankenversicherung zu deiner Situation im dualen Studium passt.

Jetzt in nur 5 Minuten zur Barmer wechseln

  1. Online-Antrag ausfüllen - ohne Papierkram
    Einfach online 7 Fragen beantworten - Du brauchst keine speziellen Unterlagen.
  2. Wir kündigen deine aktuelle Krankenversicherung
    Für dich entsteht kein Aufwand und kein Risiko - du bist in jedem Fall lückenlos versichert.
  3. Willkommen bei der Barmer!
    Du bist jetzt Teil einer Gemeinschaft aus 8 Millionen Versicherten und profitierst von erstklassigem Schutz und starken Leistungen für deine Gesundheit.
Illustration mit Person mit stilisierter Checkliste auf grünem Grund

Häufige Fragen zum dualen Studium

Ja. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt auch im dualen Studium.
Das hängt davon ab, ob du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast. Wenn das der Fall ist, zahlst du Beiträge zur Kranken, Pflege, Renten und Arbeitslosenversicherung.
Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen und werden prozentual berechnet. Sie setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz, einem Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen.
Wenn du gesetzlich versichert bist, teilen sich du und dein Arbeitgeber die Beiträge. Bei sehr geringem Einkommen kann der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernehmen.

Sie gilt meist nicht. Wenn du im dualen Studium sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bist du in der Regel über dein Beschäftigungsverhältnis krankenversichert. 

Dein Arbeitgeber meldet dich an, nachdem du eine Krankenkasse ausgewählt hast. Du musst ihm dafür mitteilen, welche Krankenkasse du gewählt hast.

Bund der Versicherten e. V. (Abruf vom 27.08.2026): Ausbildung und Studium: Wie bin ich krankenversichert?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Abruf vom 27.08.2026): Sozialversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 27.08.2026): Beiträge 

Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): Duales Studium: Studierende sind pflichtversichert

Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): Geringverdienergrenze

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 27.08.2026): Studienvoraussetzung: Kranken- und Pflegeversicherung

gesund.bund.de (Abruf vom 27.08.2026): Wie können sich Studierende krankenversichern?

Haufe (Abruf vom 27.08.2026): Dualer Student / Sozialversicherung

PKV (Abruf vom 27.08.2026): Privatversichert in Ausbildung und Studium

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht