Patientin und Ärztin gehen ärztliche Unterlagen durch
Urlaub, Reise, Ausland

Ich habe im Urlaub eine Arzt-Rechnung erhalten. Was ist zu tun?

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Es kann vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein vom Vertragsbehandler nicht akzeptiert werden. Auch Privatärzte oder Privatkliniken können prinzipiell nicht über die EHIC oder den Auslandskrankenschein abrechnen. In diesen Fällen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie zunächst selber bezahlen müssen.

Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Rechnung dann bei uns einreichen. Der schnellste Weg für Sie: Erstattungen bis 1.000 Euro können Sie ganz unkompliziert online beantragen – über Meine Barmer oder die Barmer-App, noch direkt aus dem Urlaub.

Ist der Rechnungsbetrag höher, senden Sie uns die Rechnung bitte im Original zu. Bitte verwenden Sie dafür den Antrag auf Erstattung von Behandlungskosten im Ausland (PDF, 209 KB).

Folgende Unterlagen benötigen wir, um eine Erstattung vornehmen zu können.

  • Arztkosten: Belegen Sie die entstandenen Kosten durch spezifizierte und quittierte Rechnungen.
  • Rezeptkosten: Ärztliche Verordnungen (Rezepte) reichen Sie unbedingt ein, sofern Sie diese erhalten haben für:
  • Medikamente
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfen)
  • Heilmittel (zum Beispiel Physiotherapie) oder
  • Verbandsmaterial (zum Beispiel Pflaster, Bandagen).
  • Leistungen der Zusatzversicherung: Überlassen Sie uns gegebenenfalls die Erstattungsmitteilung der privaten Zusatzversicherung.

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