Was wurde wann geimpft? Der Impfpass ist genauso wichtig wie die Geburtsurkunde oder der Personalausweis. Dennoch ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welche große Bedeutung dieses Dokument über unseren Impfschutz hat. Höchste Zeit, das zu ändern.
Der Impfpass, auch Impfbuch oder Impfausweis genannt, fristet oftmals ein vernachlässigtes Dasein und geht gerne mal verloren. Häufig wird ihm erst Aufmerksamkeit zuteil, sobald der Hausarzt vor dem impfen danach fragt oder wenn im Fall einer Urlaubsreise eine Reiseimpfung ansteht. Dabei ist das gelbe Heftchen eines der wichtigsten Dokumente, das jedes Kind und jeden Erwachsenen ein Leben lang begleitet. Denn in ihm ist jede Impfung mit Datum eingetragen, die man erhalten hat. So kann jeder Arzt schnell ersehen, wogegen man wann und wie oft geimpft wurde - und ob alle wichtigen Impfungen aktuell sind.
Der Impfpass ist international und lebenslang gültig
Einen Impfausweis muss man nicht beantragen: Man bekommt ihn kostenlos von seinem Hausarzt. Meist erhalten bereits Neugeborene das Dokument im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung. Da der Impfpass lebenslang sowie international gültig ist, sind alle Eintragungen und Impfungen darin nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch vermerkt. Übrigens sind die weltweit anerkannten Impfpässe nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stets gelb.
Welche Informationen stehen im Impfpass?
Okay, der Impfpass ist also genauso wie das Impfen an sich sehr wichtig und sollte nicht verloren gehen. Doch welche Informationen über das Impfen und unseren Impfschutz werden dort eigentlich vermerkt? Auf der ersten Seite kann eine Impfung gegen Tuberkulose sowie ein entsprechender Test auf Tuberkulose eingetragen werden. Seit den 90er Jahren wird eine allgemeine Tuberkuloseimpfung in Deutschland nicht mehr empfohlen.
Standardimpfungen
Auf den nächsten Seiten folgen die Eintragungen über die Standardimpfungen: jeweils mit Impfdatum, Handelsnamen und Chargen-Nummer des Impfstoffes. Hier kann der Arzt auch die Grippeimpfung vermerken.
Weitere Impfungen: Indikations- und Reiseschutzimpfungen
Es folgen dann die Indikations- und Reiseschutzimpfungen. Indikationsimpfungen werden nur vorgenommen, wenn bestimmte Krankheiten oder besondere Umstände vorliegen. Hier ist auch Platz für spezielle Impfungen wie gegen Tollwut oder Zecken. In den Impfpass wird auch die Gelbfieberimpfung eingetragen. Der Eintrag entspricht einer internationalen Bescheinigung. Jede der Impfungen ist mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen, der sie durchgeführt hat.
Die wichtigsten Abkürzungen sind aP für Keuchhusten, D für Diphterie, T für Tetanus, IPV für Kinderlähmung und MMR für Masern, Mumps sowie Röteln.
Der Impfpass informiert Patienten und Ärzte nicht nur über erledigte Impfungen, sondern er dient auch als Notfall- und Organspendeausweis. Neben der Blutgruppe können Erkrankungen und Medikamente für die Langzeitbehandlung eingetragen werden.
Was bezahlen gesetzliche Krankenkassen an Impfungen?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine ganze Reihe kostenloser Schutzimpfungen. Welche das sind, ist in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt. Diese wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts in Berlin, kurz STIKO, erstellt.
Deutschland sucht den Impfpass
So hieß eine deutschlandweite Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2012. Wer also seinen Impfausweis verloren hat, bekommt von seinem Hausarzt einen neuen Ausweis. Er kann alle erfolgten Impfungen in der Regel problemlos im neuen Impfausweis nachtragen. Denn diese müssen in die Krankenakte eingetragen und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Doch was ist, wenn sich der Impfstatus nicht mehr rekonstruieren lässt? Dann gilt: Was nicht dokumentiert ist, wird als nicht durchgeführt erachtet. Und das heißt, alle von der STIKO--STIKO empfohlenen Impfungen sollten nachgeholt werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestehen in diesem Fall dabei nicht.
Tipp: Damit man seinen Impfpass bei Bedarf nicht lange suchen muss und ihn auch nicht verliert, sollte man ihn zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen wie etwa Geburtsurkunde, Versicherungspolicen oder Steuernummer aufbewahren. Am besten ist es jedoch, den Impfpass ähnlich dem Personalausweis immer dabei zu haben, besonders wenn auch Einträge im Notfallausweis vorgenommen wurden.