Wer sollte sich impfen lassen - und mit welchem Impfstoff? Diese und weitere Infos finden Sie in unserem FAQ. Und bei weiteren Fragen lassen Sie sich einfach unter der kostenlosen Corona-Hotline der Barmer unter 0800 84 84 111 von medizinischen Fachleuten beraten. Mehr Infos zur Corona-Hotline und dem Teledoktor finden Sie hier.
Die Impfung gegen COVID-19 führen Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte durch. Geimpft werden kann zusätzlich in Corona-Impfzentren, bei mobilen Impfteams und in Gesundheitsämtern. Auch Apotheken dürfen Personen ab 12 Jahren impfen. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf, ob diese Möglichkeit in Ihrer Apotheke besteht.
Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Impftermine haben anfangs die Bundesländer geregelt. Mittlerweile können die Termine direkt in den Arztpraxen oder den Apotheken vereinbart werden. Wer Fragen zu seinem Impftermin hat, kann sich immer noch über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 informieren.
Mittlerweile gibt es in vielen Städten auch zahlreiche Impfangebote ohne Termin.
Die zu impfenden Personen bekommen jeweils ein Aufklärungsmerkblatt und einen Einwilligungsbogen ausgehändigt. Diese Dokumente füllen sie vor der Impfung aus und unterschreiben sie.
Aufklärungsmerkblatt: Dieses enthält Informationen zur Art des Impfstoffs, zur Wirksamkeit der Impfung, Kontraindikationen, Verhalten vor und nach der Impfung, mögliche Impfreaktionen und Vorgehen bei Impfkomplikationen.
Einwilligungsbogen: Der Einwilligungsbogen enthält Fragen zum Gesundheitszustand der zu impfenden Person, zu früheren Impfungen, zu Allergien und zur Einnahme von Gerinnungshemmern.
Das Aufklärungsmerkblatt und den Einwilligungsbogen findet man auf der Internetseite des RKI:
Wie bei allen anderen Impfungen auch, kann es nach der Anwendung des mRNA-Impfstoffes Comirnaty® von BionTech/Pfizer und Covid-19-Vaccine (m-RNA1273) von Moderna zu Lokal-und Allgemeinreaktionen kommen. Am häufigsten wird von Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Frösteln, Gelenkschmerzen, Fieber oder Schwellung der Einstichstelle berichtet. Personen über 55 Jahren hatten in den Studien seltener Reaktionen als jüngere Personen. Die Reaktionen sind meist mild oder mäßig ausgeprägt. Begleiterscheinungen treten häufiger nach der zweiten Impfdosis auf.
Nach Anwendung des Vektor-basierten Impfstoffes Vaxzevria® von AstraZeneca kann es zu Schmerzen an der Einstichstelle und Spannungsgefühl kommen. Auch hier können Reaktionen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und allgemeines Krankheitsgefühl sowie erhöhte Temperatur auftreten. Bei diesem Impfstoff treten Reaktionen eher nach der ersten Impfdosis auf. Seit dem 16.03.2021 waren Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff für wenige Tage ausgesetzt. Anhand der Daten konnte nicht ausgeschlossen werden, dass eine Blutgerinnungsstörung im Zusammenhang mit der Impfung steht. Die Blutgerinnungsstörung ist zwar sehr selten, sie kann aber tödlich verlaufen.
Die STIKO empfiehlt seit 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen.
Bei der Anwendung des Impfstoffs von Janssen (Johnson & Johnson) treten hauptsächlich folgende Nebenwirkungen auf: Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Fieber. Analog zum AstraZeneca-Impfstoff empfiehlt die STIKO die Anwendung ab 60 Jahren aufgrund thromboembolischer Ereignisse.
Geimpfte Personen können über die App SafeVac 2.0 angeben, wie gut sie die Impfung vertragen haben. Diese Beobachtungsstudie dient dem Robert-Koch-Institut dazu, möglichst viele Informationen zur Verträglichkeit der COVID-19 Impfstoffe zu sammeln.
Alternativ können geimpfte Personen mögliche Nebenwirkungen auch über die Website www.nebenwirkungen.bund.de, dem örtlichen Gesundheitsamt oder ihren Hausarzt/ ihre Hausärztin melden.
Für eine vollständige Grundimmunisierung mit den in Deutschland verfügbaren Corona-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer (Comirnaty®), Moderna (Spikevax®), AstraZeneca (Vaxzevria®) und Nuvaxovid® wird eine zweimalige Impfung benötigt. Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Janssen erhalten hat, erhält als zweite Impfung Comirnaty®, Spikevax®, Vaxzevria® oder Nuvaxovid®.
Die Ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt ja nach Impfstoff und Lebensalter unterschiedliche Abstände zwischen der ersten und zweiten Impfung. Der Abstand liegt dabei zwischen drei bis sechs Wochen.
Informationen zur dritten (und vierten) Auffrischungsimfpung erhalten Sie hier.
Laut Ständiger Impfkomission (STIKO) sind die bisher entwickelten COVID-19 Impfstoffe strikt intramuskulär (i.m.) zu verabreichen. Bei Patientinnen und Patienten, die Gerinnungshemmer einnehmen, soll die Impfung mit einer sehr feinen Injektionskanüle und anschließender fester Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen. Die Anwendung von Gerinnungshemmern stellt in der Regel keine Kontraindikation für die COVID-19 Impfung dar.
Versicherte sollen im Vorfeld der geplanten Impfung mit ihrem Hausarzt sprechen. Wird die Impfung nicht beim Hausarzt vorgenommen, sollten Sie zum Aufklärungsgespräch möglichst alle verfügbaren Unterlagen zu Ihrer Vorerkrankung (beispielsweise. ihren Gerinnungsausweis) sowie die Arzneimittelpackung des Gerinnungshemmers mitbringen. Zusätzlich werden Patientinnen und Patienten über den Einwilligungsbogen zu der Einnahme von Gerinnungshemmern befragt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt auch für Personen, die eine oder mehrere SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, eine Impfung. Die Empfehlungen orientieren sich an der Anzahl der Infektionen und der schon durchgeführten Impfungen. Da eine Infektion aber nicht mit einer Impfung gleichzusetzen ist, rät die STIKO, jeden Einzelfall individuell zu betrachten.
Wie bei allen anderen Impfungen auch bietet die Impfung gegen Corona keinen hundertprozentigen Schutz. Es kann in seltenen Fällen zu Impfdurchbrüchen kommen. Impfdurchbrüche, können entstehen, wenn im Alter die Immunantwort auf die Impfung schwächer ausfällt oder wenn bei jüngeren Menschen aufgrund von Krankheiten, wie Rheuma oder Krebs, das Immunsystem nur eingeschränkt funktioniert.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von sechs Wochen) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren.
Außerdem hat sich die STIKO für eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen der Kinder von 5-11 Jahren in folgenden Fällen ausgesprochen:
Allen anderen Kindern zwischen 5-11 wird die Impfung ebenfalls empfohlen, allerdings nur mit einer einmaligen Impfung.
Kindern mit Vorerkrankungen werden neben der Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen auch zwei Auffrischungen nach je sechs Monaten empfohlen.
Kinder mit Immundefizienz sollen mindestens drei Impfdosen für die Grundimmunisierung sowie zwei Auffrischungen im Abstand von mindestens drei Monaten erhalten.
Seit Ende Oktober 2022 gibt es auch zugelassene Impfstoffe für Kleinkinder ab sechs Monaten bis vier Jahren. Kindern dieser Altersgruppen wird eine Impfung empfohlen, wenn sie vorerkrankt sind und daher ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben. Außerdem sollen laut STIKO Frühgeborene, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geimpft werden.
Infos zur Booster-Impfung für Kinder finden Sie hier.
BioNTech bietet Impfstoffe für die Altersklassen 6 Monate bis 4 Jahre, 5 Jahre bis 11 Jahre und ab 12 Jahren an, die sich jeweils in der Dosierung unterscheiden.
Der Impfstoff für die Kleinsten ist seit Oktober 2022 zugelassen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt es noch nicht. Comirnaty® für Säuglinge und Kleinkinder enthält eine niedrigere Konzentration als der Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige. Der Impfstoff ist seit Anfang November auf dem deutschen Markt erhältlich. Für eine vollständige Grundimmunisierung sind 3 Impfdosen notwendig.
Der bereits ausgelieferte Moderna-Erstgenerationsimpfstoff Spikevax® ist für die Grundimmunisierung von Kindern ab ab 6 Jahren einsetzbar – allerdings auch hier in einer entsprechend angepassten Dosierung.
Die STIKO empfiehlt für die Impfung von Kindern ab 6 Jahren vorzugsweise die Anwendung von Corminaty, da die Datenlage zu Nebenwirkungen für diesen Impfstoff besser ist.
Seit Juni 2022 steht außerdem der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren zur Verfügung.
Zu den häufigsten Impfreaktionen nach der Impfung mit Comirnaty® zählten
Die Reaktionen waren größtenteils mild bis moderat. Schwere Lokalreaktionen und systemische Reaktionen traten mit einer Häufigkeit bis 2% auf; sie waren nach der zweiten Impfstoffdosis häufiger als nach der ersten Impfstoffdosis. Die Nebenwirkungen bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren sind vergleichbar mit jenen in der Altersgruppe ab 12 Jahren. Das Risiko seltener Nebenwirkungen bei Kindern der Altersgruppe 5 - 11 Jahre wird laut Ständiger Impfkommission (STIKO) kontinuierlich beobachtet.
Nähere Informationen zu den Nebenwirkungen hat das RKI zusammengestellt.
In seltenen Fällen wurde bei Kindern über Herzmuskelentzündungen nach Impfungen mit mRNA-Impfstoffen berichtet – das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) erforschen dies in einer umfangreichen Studie genauer.
Wir haben ausführliche Informationen zu den Booster-Impfungen für Sie zusammengestellt.
Lesen Sie hier, für wen die vierte Impfung gegen COVID-19 empfohlen wird.
Ebenso wie Grippeviren mutieren auch Coronaviren. Die Omikron-Variante des Coronavirus dominiert momentan das Infektionsgeschehen. Daher wurden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna weiterentwickelt und an die Omikron-Variante angepasst.
Alle Informationen zu den Virusvarianten finden Sie hier.
Die neuen bivalenten Impfstoffe sind für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Sie richten sich gegen die ursprüngliche Variante und die Omikron-Variante und weisen damit eine bessere Schutzwirkung gegen die Omikron-Variante auf.
An die Omikron-Variante BA.1 angepasste mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer sowie von Moderna wurden Anfang September zugelassen und sind ab sofort verfügbar. An die BA.4 und BA.5-Varianten angepasste Impfstoffe von BioNTech/Pfizer wurden Mitte September zugelassen und sollen bis Anfang Oktober ausgeliefert werden.
Insbesondere Risikogruppen wird empfohlen, sich mit dem neuen Impfstoff boostern zu lassen.
Comirnaty® von BioNTech/Pfizer:
Dieser mRNA-basierte Impfstoff ist zur Anwendung ab 5 Jahren zugelassen. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen notwendig. Es handelt sich um den ersten in Deutschland verfügbaren Impfstoff. Der Impfstoff hat eine Wirksamkeit von 95 Prozent und verhindert dadurch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an COVID-19 zu erkranken. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich am 10.11.2021 dafür ausgesprochen, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty® zu impfen. Dies gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für die Auffrischimpfungen.
Für die Auffrischung von Personen ab zwölf Jahren gibt es außerdem bivalente Impfstoffe, die sich gegen den ursprünglichen Wildtyp und die Omikron-Varianten BA.1 bzw. BA.4/5 richten.
Spikevax® von Moderna:
Als zweiter Corona-Impfstoff ist seit dem 06.01.2021 auch der mRNA-Impfstoff des US-Herstellers Moderna in der Europäischen Union (EU) zugelassen. Für eine vollständige Grundimmunisierung werden 2 Impfdosen benötigt. Die Wirksamkeit liegt bei 94,1 Prozent. Personen unter 30 Jahren sollen nicht mehr mit Spikevax® geimpft werden. Dies empfiehlt die Ständige Impfkommission seit den 10.11.2021. Bei dieser jungen Personengruppe kommt es zwar selten aber häufiger als bei der Impfung mit Comirnaty® zu Herzschädigungen. Auch Moderna bietet inzwischen Impfstoffe, die gegen den Wildtyp plus die Omikron-Varianten wirksam sind.
Vaxzevria® von AstraZeneca:
Der Vektor-basierte Impfstoff Vaxzevria® ist seit 29.01.2021 in der EU zugelassen. Für die Grundimmunisierung sind 2 Impfdosen notwendig. Nach einem vorübergehenden Aussetzen der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland wurden die Impfungen seit dem 19.03.2021 wiederaufgenommen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit dem 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen.
Am 01.07.2021 hat die STIKO eine weitere Empfehlung ausgesprochen. Personen, die Vaxzevria® als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, sollen unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis erhalten.
Impfstoff von Janssen:
Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson, JCOVDEN®, der von der Firmen-Tochter Janssen in den Niederlanden entwickelt wurde, wurde am 11.03.2021 in der Europäischen Union (EU) zugelassen. Der Vektorimpfstoff muss im Gegensatz zu den bisher verfügbaren Impfstoffen nur einmal gegeben werden und benötigt für die Lagerung nur normale Kühlschranktemperaturen.
Die Wirksamkeit liegt bei 67 Prozent. Aufgrund der geringeren Wirksamkeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.
Totimpfstofffe der Firmen Novavax und Valneva:
Die Impfstoffe der Firmen Novavax (Nuvaxovid®) und Valneva (Valneva®) basieren auf dem bekannten Wirkprinzip älterer Impfstoffe, wie dem Grippeimpfstoff oder dem Impfstoff gegen die japanische Enzephalitis. Sie gelten als Alternative zu den mRNA- und den Vektorimpfstoffen. mRNA- und Vektorimpfstoffe schleusen den genetischen Bauplan von Viruspartikeln direkt in die menschlichen Körperzellen ein. Die Körperzellen produzieren dann selbst das Antigen und übernehmen damit gewissermaßen einen aufwendigen Schritt im Labor. Bei den Impfstoffen der Firmen Novavax und Valneva werden dagegen im Labor hergestellte abgetötete Krankheitserreger beziehungsweise Teile davon in den Körper injiziert.
Nuvaxovid® enthält Eiweißpartikel, die denen der Hülle der Coronaviren ähneln. Werden diese Partikel geimpft, reagiert der Körper, in dem er Antikörper bildet. Der Impfstoff von Valneva ist ein Ganzvirusimpfstoff. Er enthält abgetötete Coronaviren, die ebenfalls eine Immunantwort des Körpers auslösen. Damit beide Impfstoffe das Immunsystem ausreichend stimulieren, werden Wirkverstärker eingesetzt. Dadurch kann das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, beispielsweise bei Nuvaxovid® um etwa 90 Prozent gesenkt werden. Aktuell laufen Studien zur Schutzwirkung gegenüber der Virusvariante Omikron. Genaue Aussagen sind noch nicht möglich. Bei beiden Impfstoffen sind die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen vergleichbar mit den Nebenwirkungen anderer Impfstoffe. Rötungen, Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle sowie Kopf-, Muskel und Gelenkschmerzen sowie eine allgemeine Erschöpfung wurden in den Studien beobachtet. Allerdings können seltene noch nicht bekannte Nebenwirkungen, wie sie auch gerade in der Anfangsphase der Anwendung der mRNA- und Vektorimpfstoffe auftraten, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Impfung kann den Geimpften vor schweren Verläufen einer Coronainfektion schützen, dennoch können, wenn auch nur in geringer Menge, Viren auf andere Menschen übertragen werden.
Mit Nuvaxovid® kann eine Grundimmunisierung für Personen ab 12 Jahren durchgeführt werden. Dafür sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen notwendig. Valneva® wird zur Grundimmunisierung für Erwachsene bis 50 Jahren empfohlen. Es werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen verabreicht. Eine Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit soll bei beiden Impfstoffen nicht erfolgen.
VidPrevtyn Beta® von Sanofi und GSK:
Der Impfstoff wurde im November 2022 zugelassen und kann für Boosterimpfungen bei Erwachsenen verwendet werden, die mit einem mRNA- oder Vektorimpfstoff grundimmunisiert wurden. Der Impfstoff enthält eine rekombinante Form des Spike-Proteins.
Weitere Impfstoffe sind weltweit in der Entwicklung. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Internetseite regelmäßig über die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe und die Liefermengen.
Mehr Informationen zum aktuellen Stand der Impfstoffentwicklung findet man auf der Website der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) unterscheidet, welche ausländischen Corona-Impfstoffe verwendet wurden und ob die Grundimmunisierung abgeschlossen ist.
Wer eine vollständige Grundimmunisierung oder eine Grundimmunisierung plus einer Auffrischimpfung mit CoronaVac®, Covilo®, Covaxin® oder SputnikV® erhalten hat, sollte mit einer zusätzlichen einmaligen Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff oder mit Nuvaxovid® geschützt werden. Die Impfung sollte im Abstand von mindestens drei Monaten nach der letzten Impfung erfolgen. Je nach Lebensalter wird bei Anwendung eines mRNA-Impfstoffs entweder Comirnaty® oder Spikevax® verwendet.
Wer einen anderen ausländischen Impfstoff erhalten hat oder wer nur eine Impfdosis von CoronaVac®, Covilo®, Covaxin® oder SputnikV® bekommen hat, erhält eine komplette neue Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung.
Mittlerweile steht genügend Impfstoff zur Verfügung und jeder kann sich mit seinem Hausarzt beraten, welcher davon am geeignetsten ist. Entscheidend für die Auswahl des Impfstoffes kann zum Beispiel das Alter der zu impfenden Person sein, da nicht jeder Impfstoff für alle Altersklassen empfohlen wird.
Diese Impfstoffe enthalten Genabschnitte der Viren in Form von mRNA (Boten-RNA). Körperzellen stellen ausgehend von der verimpften mRNA Proteine her, welche als Antigene vom Immunsystem erkannt werden. Das Immunsystem wird daraufhin zur Bildung von Antikörpern und Immunzellen angeregt. Die Körperzellen bauen nach kurzer Zeit die mRNA wieder ab. Die mRNA wird nicht in DNA umgebaut oder ins Erbgut integriert. Bei einem späteren Kontakt mit dem COVID-19 Virus erkennt das Immunsystem die Antigene wieder und kann darauf mit einer Immunantwort reagieren.
Der Vorteil der mRNA-Impfstoffe besteht darin, dass innerhalb kurzer Zeit sehr viele Impfdosen produziert werden können.
Bei einem Vektor-basierten Impfstoff wird die genetische Information für den Bauplan des COVID-19-Spikeproteins über ein für den Menschen harmloses Trägervirus (Vektor) in den menschlichen Körper eingebracht. Das Trägervirus selbst vermehrt sich im Körper nicht und löst dort keine Infektion aus. Der menschliche Körper kann über die genetische Information für das COVID-19-Spikeprotein dieses selbst herstellen und darauf wiederum mit der Bildung von Antikörpern reagieren.
Diese Impfstoffe können schnell produziert und bei Kühlschranktemperatur transportiert und gelagert werden.
Die Sicherheit des Impfstoffes hat oberste Priorität. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes. Dafür gibt es strenge gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben und Kontrollen. Dieser Prozess wird zeitlich verkürzt, indem einzelne Datenpakete von der Zulassungsbehörde bewertet werden sobald sie vorliegen. Das Zulassungsverfahren läuft dadurch schneller ab ohne an Qualität einzubüßen.
Auch nach der Zulassung des Impfstoffes wird dieser ständig kontrolliert. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden erfasst und vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Impfstoffhersteller sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bewertet.
Treten Nebenwirkungen auf, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten, werden diese analysiert und entsprechende Konsequenzen gezogen. Daher wurde auch der Impfstoff von AstraZeneca ab dem 16.03.2021 zunächst von der Anwendung ausgeschlossen, ist aber nach eingehenden Untersuchungen seit dem 19.03.2021 wieder verfügbar. Die STIKO empfiehlt seit 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen.
Corona-Impfungen werden mittlerweile in vielen Einrichtungen und in der Regel ortsnah (z.B. in Arztpraxen und Apotheken) angeboten. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter teilweise Angebote, wie z.B. mobile Impfteams, um mobilitätsbeeinträchtigten Menschen ein niederschwelliges Angebot zu unterbreiten.
Kommt eine Impfung durch ein mobiles Impfteam nicht in Frage, können Fahrkosten von den Krankenkassen nur im Ausnahmefall übernommen werden. Hierfür gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einem „normalen“ Besuch von zum Beispiel Hausarztpraxen. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Impflingen um dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte (Merkzeichen aG, Bl oder H beziehungsweise Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich das Merkzeichen G vorliegen) handelt. Eine gesonderte Genehmigung durch die Barmer ist nicht erforderlich.
Für die impfwilligen Personen ist die Impfung kostenfrei. Es spielt keine Rolle, wo man sich impfen lässt. Die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund getragen. Die Organisation und der Betrieb der Impfzentren wird von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sowie den Bundesländern finanziert.
Als Kassenleistung können Corona-Antikörper-Tests derzeit ausschließlich im Rahmen der Diagnostik bei symptomatischen Patienten über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Ob die Voraussetzungen zur Abrechnung vorliegen, entscheidet Ihre Arztpraxis.
Dient der Test der Prüfung einer Immunisierung zum Beispiel nach einer COVID-Erkrankung oder Impfung oder wird er im Rahmen einer Impfentscheidung durchgeführt, stellt er keine Kassenleistung dar. Sie erhalten in diesem Fall eine Privatrechnung, die von Ihnen selbst zu tragen ist und auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden kann.
Die herkömmlichen Bluttest auf Antikörper im Blut erfassen nur die Antikörperbildung durch die B-Lymphozyten. Die Leistung der T-Lymphozyten wird nicht erfasst. Im Falle von Corona ist die Bedeutung der beiden Wege der Immunantwort noch nicht ausreichend erforscht, um derzeit gängige Bluttests auch richtig bewerten zu können. Daher kann die Bestimmung von Antikörpern noch nicht sinnvoll eingesetzt werden, um bei einzelnen Patienten zu überprüfen, ob eine Immunität gegen das Coronavirus besteht – beispielsweise nach einer Impfung oder nach einer durchgemachten Infektion.
Weitere Informationen zur Immunantwort des Körpers finden Sie hier.
Weitere Infos gibt es auf "Zusammen gegen Corona – Informationen zum Impfen" des Bundesministeriums für Gesundheit und der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Auf der Seite impfdashboard.de gibt es Informationen zur Anzahl geimpfter Personen in Deutschland, dem Impffortschritt der Bundesländer, zur Anzahl der gelieferten Impfdosen und weitere Meilensteine der Impfkampagne.
Praktisch: Prüfen Sie mit dem Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Ihren Impfstatus.
Exklusiver Service für Barmer-Versicherte: In den Impfplaner können Sie auch Ihre Impftermine gegen das Coronavirus eintragen. An die Termine werden Sie dann automatisch erinnert - auch an die Booster-Impfung.