Krankenversicherung im Studium

Krankenversicherung für Studenten: Im Studium richtig abgesichert

Ohne Krankenversicherung kein Studium, denn für die Immatrikulation brauchst du einen Nachweis und im Alltag eine Absicherung. Welche studentischen Krankenversicherungen gibt es, was kosten sie, wann greift die Familienversicherung? Und was ändert sich bei einem Nebenjob oder dem 30. Geburtstag?

Welche Krankenversicherung ist für Studierende möglich?

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt: Jeder muss krankenversichert sein, auch Studierende. Für dein Studium musst du daher vorher klären, wie du krankenversichert bist – ohne Nachweis keine Einschreibung.

Du hast die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

  • Familienversicherung: Du bist kostenlos über Eltern oder Ehe-/Lebenspartnerin oder -partner mitversichert – wenn deine Voraussetzungen stimmen.

  • Studentische Krankenversicherung (KVdS): Preisreduzierter Studierendentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst.

  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Höherpreisige Option, wenn weder die KVdS noch die Familienversicherung infrage kommen. Die Beiträge sind einkommensabhängig.

  • Private Krankenversicherung (PKV): Entscheidest du dich für eine private Krankenversicherung und lässt dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, gilt diese Befreiung für dein Studium. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn sich dein Versicherungsstatus rechtlich ändert.

Was kostet die studentische Krankenversicherung und was leistet sie?

Der Beitrag in der Krankenversicherung für Studierende setzt sich aus Kranken- sowie Pflegeversicherung zusammen. Grundlage ist immer der aktuelle BAföG-Bedarfssatz – egal, ob du tatsächlich BAföG beziehst.

Zum Leistungsumfang der studentischen GKV gehören:

Gut zu wissen: Unterschiede zwischen den Kassen gibt es vor allem bei Zusatzleistungen, zum Beispiel Reiseimpfungen, professionelle Zahnreinigung oder Sportangeboten.

Wann ist die Familienversicherung im Studium möglich?

Die Familienversicherung ist die einfachste und günstigste Option für Studierende. Sie kostet dich nichts und läuft oft automatisch weiter, wenn du mit dem Studium beginnst. Aber sie ist an Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen für die Familienversicherung:

  • Familienversicherung über die Eltern: Du bist jünger als 25 Jahre – für Studierende ab 25 nur in Ausnahmefällen wie Behinderungen oder bestimmten Freiwilligendiensten weiter nutzbar – und deine Eltern sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Familienversicherung in Ehe- oder Lebenspartnerschaft: Unabhängig vom Alter. Deine Partnerin beziehungsweise dein Partner muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig.
  • Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  • Du bist nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.
  • Dein monatliches Einkommen liegt unterhalb der geltenden Einkommensgrenze. 

Nebenjob, Minijob, Werkstudent: Was zählt für deine Versicherung?

Viele Studierende jobben – und dabei entscheiden nicht nur der Verdienst, sondern auch Arbeitszeit und Status, wie du versichert bist.

Einkommensgrenzen in der Familienversicherung (Stand: 2026)

  • Minijob: maximal 603 Euro pro Monat
  • Andere Einkommensarten: maximal 565 Euro pro Monat

BAföG oder Unterhalt von den Eltern zählen nicht als anzurechnendes Einkommen.

20-Stunden-Regel in der studentischen Krankenversicherung

Während der Vorlesungszeit gilt grundsätzlich: Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Überschreitest du diese Grenze dauerhaft, gilt der Job nicht mehr als Nebenjob zum Studium. In dem Fall wirst du wie reguläre Arbeitnehmende versichert.

Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel:

  • Vorübergehend sind auch mehr Stunden möglich, etwa in den Semesterferien.
  • In der Vorlesungszeit: Du darfst auch mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn die Tätigkeit überwiegend abends, nachts oder am Wochenende stattfindet.

Wichtig: Insgesamt dürfen pro Jahr maximal 26 Wochen über der 20-Arbeitsstunden-Grenze liegen, damit du weiterhin in der KVdS versichert bleiben kannst.

Was gilt bei Promotion und Teilzeitstudium?

Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist nicht allein die Immatrikulation entscheidend, sondern eine Gesamtbetrachtung von Studienstatus und Umfang der Erwerbstätigkeit.

  • Promotion mit Arbeitsvertrag (z. B. an der Universität): Du bist in der Regel als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge richten sich nach deinem Gehalt. Das Werkstudentenprivileg greift bei Promotionsstudierenden meist nicht, da die Promotion in der Regel nicht als grundständiges Studium gilt. Eine abweichende Einstufung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Promotion ohne Arbeitsvertrag: Hier hängt die Krankenversicherung davon ab, ob du noch als ordentlich Studierender giltst. Bei Promotionen besteht häufig kein Anspruch auf studentische Krankenversicherung, da sie rechtlich oft nicht mehr als reguläres Studium gewertet werden. Ob dennoch eine studentische Versicherung möglich ist, prüft die Krankenkasse im Einzelfall (z. B. anhand von Alter, Studienverlauf und Einschreibung).
  • Teilzeitstudium: Entscheidend ist, ob dein Studium weiterhin im Vordergrund steht. Wird regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet oder prägt die Erwerbstätigkeit den Alltag, kann der Studierendenstatus für die Krankenversicherung entfallen.

Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn Studierende 30 werden?

Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel automatisch zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst – unabhängig vom Fachsemester. Für Studierende ab 30 gelten neue Vorgaben:

Regelfall: Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Deine Beiträge richten sich nach deinem Einkommen, es gibt aber Mindestbeiträge.

  • Ausnahmefälle: In bestimmten Situationen – wie besondere persönliche Gründe oder atypische Studienverläufe – kann die Krankenversicherung für Studierende verlängert werden. Wende dich dazu an deine Krankenkasse.
  • Familienversicherung: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und deine Partnerin oder dein Partner ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung? Dann kannst du dich altersunabhängig kostenlos mitversichern, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Was ändert sich durch einen Studiengangwechsel?

Solange du studierst, ändert sich durch einen Fachwechsel nichts an deinem Versicherungsstatus. 

Alter, Einkommen und Arbeitszeit bleiben die entscheidenden Faktoren.

Was bedeutet die Exmatrikulation für die Krankenversicherung?

Mit der Exmatrikulation endet auch der Versicherungsschutz über die studentische Krankenversicherung. Wie es weitergeht, hängt von deiner Situation ab:

  • Kurzfristige Exmatrikulation (etwa wegen vergessener Rückmeldung): Du kannst deinen Studierendenstatus rückwirkend wiederherstellen – aber nur, wenn du sofort sowohl Hochschule als auch Krankenkasse informierst. So vermeidest du unnötige Statuswechsel und Beitragsnachzahlungen.
  • Dauerhaftes Ende: Du wechselst in der Regel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder in eine andere Versicherungsform, abhängig von deiner beruflichen Situation.

Wichtig: Nach einer Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Falls keine Rückmeldung nach Studium erfolgt, setzt in der Regel die obligatorische Anschlussversicherung ein und die Mitgliedschaft wird als freiwillige Versicherung zum Höchstbeitrag fortgeführt. Eine Anschlussversicherung entsteht nicht automatisch und muss aktiv mit der Krankenkasse geklärt werden. 

Was gilt für Studierende aus dem Ausland?

Auch Studierende aus dem Ausland müssen in Deutschland einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen – oft schon für Visum und Immatrikulation.

Zwei häufige Szenarien:

  • Studierende aus EU, EWR, UK oder Schweiz: Über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC, für Studierende aus UK) können zwar Leistungen in Deutschland genutzt werden, sie decken aber nur medizinisch notwendige Behandlungen ab. Arbeitest du in Deutschland oder bleibst länger, kann eine Versicherung bei einer deutschen Krankenversicherung zur Pflicht werden.
  • Studierende aus anderen Ländern: Du brauchst einen in Deutschland anerkannten Versicherungsnachweis. Bei erfüllten Voraussetzungen ist auch die studentische Krankenversicherung möglich – ansonsten unter Umständen eine private Krankenversicherung.

Tipp: Kläre das frühzeitig. Hochschulen und Ausländerbehörden verlangen konkrete Nachweise, und eine nachträgliche Prüfung kostet Zeit.

Was ist bei der Wahl der Krankenkasse im Studium wichtig?

Die Pflichtleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend identisch. Achte beim Vergleich aber auf folgende Bereiche:

  • Zusatzbeitrag: Wie hoch ist er – und wie stabil war er in den letzten Jahren?
  • Digitale Services: Gibt es eine App oder ein Online-Postfach für digitale Krankschreibungen und Bescheinigungen?
  • Zusatzleistungen: Unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Passen sie zu deinem Alltag – zum Beispiel Impfungen, Sportangebote, Auslandsleistungen?
  • Erreichbarkeit: Wie gut ist die Kasse per Chat, Telefon oder vor Ort erreichbar?

Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse

Ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich.

Halte die Mindestbindungsfrist ein, bevor du wechselst. In der Familienversicherung läuft ein Wechsel automatisch über den Statuswechsel.

Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenkasse

Du kannst in die PKV wechseln, sobald du dich von der GKV-Pflicht befreien lässt. Der Antrag muss aber innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Versicherungspflicht eingehen. Sonst ist die Befreiung nicht möglich. 

Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich – das solltest du vorher gut abwägen. 

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Häufige Fragen zur Versicherung für Studierende

Überblick und Fakten

Alle Studierenden in Deutschland unterliegen der Krankenversicherungspflicht und müssen spätestens zur Einschreibung an der Hochschule krankenversichert sein. Der Versicherungsstatus muss dabei rechtzeitig gemeldet werden.
Für Studierende kommen die Familienversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung der Studierenden (KVdS), die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung infrage.

Für die Einschreibung wird einen Nachweis benötigt, dass eine Krankenversicherung besteht, meist als elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privater Versicherung wird zusätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht erforderlich.

Kontaktiere deine Krankenkasse deshalb frühzeitig und stoße die Meldung zur Immatrikulation dort aktiv an. So vermeidest du Stress kurz vor Semesterbeginn.
 

Leistungen

Die studentische Krankenversicherung umfasst die gesetzlichen Standardleistungen wie Arztbesuche, Krankenhausbehandlung, Medikamente, Vorsorge und psychotherapeutische Leistungen. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend eingeschlossen.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollten Zusatzbeitrag, Service und Zusatzleistungen verglichen werden. Ein Wechsel ist nach Bindungsfristen möglich; Statuswechsel, zum Beispiel von der Familienversicherung zur KVdS, sind meist unkompliziert.

Sonderfälle

Studierende können in der Regel kostenfrei bei ihren Eltern familienversichert bleiben, wenn sie unter 25 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen, nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten, nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind und ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. 

Bei einer Familienversicherung über die Ehepartnerin oder den Ehepartner ist die Altersgrenze nicht relevant, die Voraussetzungen zur Tätigkeit und die Einkommensgrenzen zählen. 

Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet in der Regel die KVdS, und es folgt meist der Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ein Studiengangwechsel ändert am Versicherungsstatus nichts, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, auch ausländische Studierende können und müssen in Deutschland krankenversichert sein. Je nach Herkunftsland ist eine Absicherung über die EHIC, über eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse möglich.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 04.02.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 04.02.2026): Studienvoraussetzung: Kranken- und Pflegeversicherung

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 04.02.2026): Versicherungen für Studierende

DVKA (Abruf vom 04.02.2026): Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in Deutschland

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 04.02.2026): Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs vom 23.12.2025

GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Agentur für Arbeit (Abruf vom 04.02.2026): Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Verband der Ersatzkassen (Abruf vom 04.02.2026): Familienversicherung – Gesamteinkommen, Unterhalt und Einkommensgrenzen

Verwaltung digital (Abruf vom 04.02.2026): Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen