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CDR-Bericht

Was gibt es Neues bei der elektronischen Patientenakte (ePA)?

Lesedauer unter 6 Minuten

Als Projektmanagerin Digital ist Bérengère Codjo bei der Barmer verantwortlich für die Kommunikation zur ePA. Hier erklärt sie im Gespräch mit Jessica Braun, welche Änderungen für Versicherte wichtig sind und was die Nutzung nun einfacher macht.

Frau Codjo, am 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA, bundesweit gestartet. Das war vor einer Woche. Gefühlt wurde die Akte aber schon mindestens dreimal eingeführt. Ist sie jetzt wirklich da?

Ja. Die ePA wurde in mehreren Stufen vorgestellt und eingeführt. Anfangs mussten Versicherte, die eine Akte haben wollten, diese bei ihrer Krankenkasse anfordern. Seit Januar legen die Krankenkassen diese nun für alle gesetzlich Versicherten automatisch an. Sie bekommen ihre ePA also quasi von selbst, sofern sie dem nicht widersprechen. Wir nennen diesen Widerspruch auch Opt-out.

Und sind diese ePAs einsatzbereit?

Bérengère Codjo

Als Projektmanagerin Digital ist Bérengère Codjo bei der Barmer verantwortlich für die Kommunikation zur ePA.

Von unserer Seite auf jeden Fall. Zum Jahreswechsel hatten etwa 173.000 unserer Versicherten ihre ePA selber angelegt. Mit der Umstellung auf Opt-out verwalten wir nun 8 Millionen Akten. So viele Menschen sind nämlich bei uns versichert. Wir mussten unsere technischen Gegebenheiten dafür erheblich anpassen, insbesondere die notwendigen Serverkapazitäten. Was die Nutzung angeht, befinden wir uns mit der ePA jedoch deutschlandweit noch in der Einführungsphase. Seit dem 15. Januar 2025 wurde in rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in dafür ausgewählten Modellregionen getestet, wie gut die ePA im Versorgungsalltag funktioniert. Schließlich muss diese sicher und zuverlässig laufen. Nun ist die ePA zwar gestartet. Eine verpflichtende Nutzung kommt für die Praxen und Kliniken jedoch planmäßig erst ab 1. Oktober 2025. Denn bislang verfügen noch nicht alle über die nötige technische Ausstattung, um die elektronische Patientenakte einzusehen und zu befüllen.

Die erste Version der ePA wirkte im Gebrauch noch etwas umständlich. Hat sich da etwas für Patientinnen und Patienten verändert?

Ja. In Arztpraxen oder Apotheken reicht es nun aus, die elektronische Gesundheitskarte ins Lesegerät einzustecken, um den Zugriff auf die Akte für die aktuelle Behandlung freizugeben. Versicherte benötigen dafür keine zusätzliche PIN mehr. Das war in der ersten Version der ePA noch anders. Das Bundesgesundheitsministerium hat dies vereinfacht, auch inspiriert vom E-Rezept. Da genügt es ebenfalls, in der Apotheke die Karte einzustecken. Wer nun seine Gesundheitskarte in einer Arztpraxis einsteckt, schaltet die ePA damit für 90 Tage für diese Praxis frei. In Apotheken gilt die Freigabe aktuell nur für drei Tage.

Wie ist es, wenn Versicherte selbst auf Inhalte in ihrer ePA zugreifen wollen?

Alle Freigaben und eingestellten Dokumente lassen sich über die eCare-App verwalten. Für den Zugang zur App ist weiterhin eine sichere Identifizierung erforderlich. Dafür benötigen Versicherte ihre GesundheitsID. Das ist ein digitaler Schlüssel, den man sich einmalig anlegt und der dann sicheren Zugriff auf alle digitalen Angebote der Barmer erlaubt. Ist der Schlüssel vorhanden ist, kann man sich schnell entweder über eine PIN oder biometrisch, also mit Gesichtserkennung oder Fingerabdruck. Für Menschen, die technisch nicht so versiert sind, bieten wir weiterhin eine persönliche Identifizierung in unseren Geschäftsstellen an. Um die ePA überall in vollem Umfang nutzen zu können, ist jedoch ein Smartphone nötig.

Welche Art von Informationen gehören in die ePA?

In die ePA gehört, was den behandelnden Leistungserbringern hilft, die Gesundheitshistorie einer Person nachzuvollziehen. Mit Leistungserbringern sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemeint. Das heißt nicht, dass jeder Kopfschmerz oder Schnupfen dokumentiert werden muss. Vielmehr geht es um Informationen wie Medikamente, Diagnosen oder Unverträglichkeiten, die für die jetzige Behandlung wichtig sind oder bei zukünftigen Erkrankungen relevant werden könnten.

Sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Dokumente hinzuzufügen?

Damit die ePA zuverlässig befüllt wird, hat der Gesetzgeber die Leistungserbringer tatsächlich verpflichtet, bestimmte Dokumente dort zu speichern: unter anderem Laborbefunde, Entlassbriefe von Krankenhäusern und Arztbriefe. Allerdings nur, sofern diese digital verfügbar sind und für die jetzige Behandlung relevant sind. Die ePA schaut dabei nach vorn: Ärztinnen und Ärzte müssen nun nicht den Inhalt ihrer Aktenschränke scannen, um die gesammelten Daten der letzten Jahre hochzuladen. E-Rezeptdaten zum Beispiel werden nun automatisch in die persönliche Medikationsliste der Versicherten eingepflegt. Diese ist Teil der ePA. Wir erstellen außerdem einmal im Quartal einen Überblick über alle Leistungen, die Versicherte von Arztpraxen oder Krankenhäusern erhalten haben.

Können Versicherte bestimmen, wer auf ihre Gesundheitsinformationen in der ePA zugreifen darf?

Auf jeden Fall. Versicherte, die sich zum Beispiel Sorgen machen, die Apotheke könnte die Arztbriefe aus ihrer Psychotherapie lesen, können über die eCare-App diese Dokumente gezielt sperren oder der Apotheke den Zugriff auf die ePA ganz verweigern. Wer die eCare nicht selbst pflegen kann, wendet sich dafür an die Ombudsstelle.

Wie hilft mir die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle ist unsere seit Januar eingerichtete Vertrauensstelle für die elektronische Patientenakte. Sie ist speziell für Versicherte da, die nicht in der Lage, sind ihre ePA über die App zu verwalten. Die Ombudsstelle hat zum Beispiel die Möglichkeit, eine Sperre einzurichten, damit E-Rezept-Daten nicht automatisch in die ePA fließen. Sie kann auch bestimmte Praxen oder Apotheken komplett sperren, sodass diese die ePA nicht auslesen können. Selbst wenn die Karte eingesteckt ist, ist die ePA dann unsichtbar. Einzelne Dokumente kann sie aber nicht ausblenden. Zudem erstellt die Ombudsstelle auf Anfrage eine Übersicht darüber, welche Aktivitäten es in der Akte gab. Einsehen kann sie die Inhalte aber nicht. Niemand bei der Barmer kann das.

Alles Wissenswerte zur ePA

Alle Informationen rund um Ihre ePA haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Versicherte benötigen die BARMER-App, um ihre eCare nutzen zu können. Download unter barmer.de/barmer-app

Einmal in der eCare registriert und identifiziert, werden Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt. Tipp: Mit Ihrem Online-Personalausweis können Sie sich komplett digital identifizieren.

Allgemeine Fragen zur ePA beantwortet auch unsere Hotline 0800 333 10 10. Von dort können Sie auch zur Ombudsstelle weitergeleitet werden.

 

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