Ab 2025 hat jeder eine elektronische Patientenakte. In unserem Video haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Ein Audiotranskript des Sprechertextes gibt es zum Download als PDF.
Die elektronische Patientenakte vereinfacht und verbessert Ihre ärztliche Behandlung.
Die elektronische Patientenakte setzt auf ein umfassendes Sicherheitskonzept, um Ihre Gesundheitsdaten zu schützen. Sie entscheiden, wer Zugriff darauf bekommen darf.
Die eCare-App ermöglicht es Ihnen, selbst auf Ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen.
Ja. Bei der Anlage ist Ihre elektronische Patientenakte erst einmal leer. Es erfolgt keine automatische Übertragung Ihrer medizinischen Dokumente aus der Vergangenheit. Ihre Ärztinnen und Ärzte werden Ihre elektronische Patientenakte nach und nach mit den Unterlagen und Daten, die sie erzeugen, befüllen. Über die Barmer eCare-App haben Sie außerdem die Möglichkeit, vorhandene medizinische Dokumente selbst in Ihre Akte hochzuladen.
Ganz praktisch: Ihre E-Rezeptdaten werden zur Erstellung Ihrer persönlichen Medikationsliste automatisch in die elektronische Patientenakte übertragen. Die Barmer erstellt außerdem einmal im Quartal einen Überblick über alle Leistungen, die Sie von Arztpraxen oder Krankenhäusern erhalten haben.
Ja. Sie können bestimmte Funktionen ablehnen und trotzdem von der elektronischen Patientenakte profitieren. Folgende Funktionen lassen sich einzeln sperren:
Sie möchten diese Funktionen nicht nutzen? Über die Barmer eCare-App können Sie die Funktionen selbst sperren. Ansonsten melden Sie sich bei der Ombudsstelle der Barmer. Sie übernimmt das für Sie.
Sollten Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie die Funktionen jederzeit wieder aktivieren.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Weiterleitung von Daten aus der Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit möglich sein. Dies werden Sie auch über die oben genannten Wege ablehnen können, wenn gewünscht.
Grundsätzlich haben Einrichtungen Zugriff auf alle Daten in der elektronischen Patientenakte, sofern Sie sie über die eCare-App oder mit Ihrer Gesundheitskarte berechtigt haben.
Eine Sperre ist in bestimmten Fällen automatisch hinterlegt und kann nicht umgegangen werden:
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem Wunsch über die eCare Dokumente auszublenden, die Zugriffsdauer einer Einrichtung zu verwalten oder den Zugriff für eine Einrichtung zu sperren.
Ja. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, überträgt die Barmer der Folgekasse Ihre elektronische Patientenakte samt Dokumenten, Berechtigungen und eingerichteten Vertretungen automatisch.
Hatten Sie der Erstellung der Medikationsliste und der Übertragung Ihres Leistungsüberblicks widersprochen, so wird die Ablehnung der Folgekasse auch übergeben.
Wenn Sie eine Praxis oder eine andere Einrichtung gesperrt hatten, bleibt die Sperre bestehen.
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zur ePA bereitgestellt.