Ihre Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie stecken Ihre Karte vor Ort ein und gewähren so Arztpraxen und Krankenhäusern den vollständigen Zugriff für 90 Tage. Die Berechtigung gilt dann für die gesamte medizinische Einrichtung. Sie ist nicht auf einzelne Ärztinnen und Ärzte begrenzt.
Wenn Sie keine Berechtigung erteilen möchten, informieren Sie das Praxispersonal direkt bei der Anmeldung.
In der Barmer eCare-App können Sie auch von zu Hause aus Berechtigungen vergeben, verlängern, verkürzen oder wieder entziehen.
Nutzen Sie die Barmer eCare-App nicht, so wenden Sie sich an die Vertrauensstelle. Sie übernimmt das für Sie.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, melden Sie sich umgehend bei der Barmer, um die Karte sperren zu lassen und eine neue zu bestellen.
Möchten Sie für ein Familienmitglied die Akte verwalten? Richten Sie die Vertretung selber in der Barmer eCare ein, unter Freigaben. Die Person, die Sie vertreten, braucht nur ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN bereitzuhalten, um Sie freizuschalten.
Soll eine Vertrauensperson auf Ihre Akte zugreifen? Dann braucht diese Person zuerst die ePA-App ihrer eigenen Kasse. Mit Ihrer eigenen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN schalten Sie sie frei.
Wichtig zu wissen: Beide Personen müssen nicht verwandt und nicht bei der gleichen Krankenkasse versichert sein.
Wenn Sie die Barmer eCare nicht nutzen oder keine Vertretung haben, können Sie sich ab dem 15. Januar 2025 an die Ombudsstelle wenden, das ist die Vertrauensstelle der Barmer für die elektronische Patientenakte. Mitarbeitende dieser Vertrauensstelle entziehen auf Ihren Wunsch die Zugriffsberechtigung einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses.
Auf Nachfrage stellt Ihnen die Vertrauensstelle auch die Protokolldaten Ihrer elektronischen Patientenakte zur Verfügung.
Die Vertrauensstelle kann für Sie bestimmte Funktionen der elektronischen Patientenakte aktivieren oder deaktivieren. Möchten Sie die automatische Erstellung der Medikationsliste auf Basis von E-Rezeptdaten und die Übertragung des Leistungsüberblicks ablehnen, können Sie sich auch an die Vertrauensstelle wenden.
Wichtig: Die Vertrauensstelle kann die Informationen und Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte nicht auslesen.
Die Vertrauensstelle wird ab dem 15. Januar 2025 erreichbar sein. Die Kontaktdaten werden rechtzeitig veröffentlicht.