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Familienversicherung: Anspruch, Voraussetzungen und Vorteile

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Melanie Khoshmashrab (Redakteurin, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Familienversicherung: Drei Fakten

Vorteile

Die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So wird der Gesundheitsschutz komfortabel und kostensparend.

Kosten

Mitversicherte zahlen keine Beiträge, sofern das Gesamteinkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt und alle Vorgaben erfüllt sind.

Anspruch

Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Kinder sowie Stief- und Pflegekinder können bei vorliegenden Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden.

In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen können Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Das ist unkompliziert und entlastet das Familienbudget. Wann Sie Anspruch haben, welche Voraussetzungen gelten und welche Vorteile eine Familienversicherung bietet.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ermöglicht es, bestimmte Angehörige ohne zusätzliche Beiträge mitzuversichern. Alle mitversicherten Personen erhalten die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entlastet Familien finanziell und sichert Kindern sowie Partnerinnen und Partnern eine vollständige Versorgung.

Die Familienversicherung ist keine Pflichtversicherung, besteht aber als Anspruch, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufige Auslöser sind Geburt, Heirat oder ein Verdienstausfall.

 

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine gesetzlich versicherte Person zahlt Beiträge und kann Angehörige mitversichern, wenn die Voraussetzungen vorliegen. 

Dazu gehören Kinder, Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Stief- und Pflegekinder. 

Alle medizinisch notwendigen Leistungen stehen den Angehörigen ohne eigene Beiträge vollständig zur Verfügung. Die Anmeldung sollte möglichst früh erfolgen, idealerweise vor der Geburt.

Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung nicht möglich. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Für Familien mit mehreren Kindern kann das teuer und verwaltungsintensiv werden.

Vorteile einer Familienversicherung

Die Familienversicherung der Barmer bietet alle gesetzlichen Leistungen sowie zusätzliche Services wie digitale Angebote, Bonusprogramme, erweiterte Vorsorgeleistungen und persönliche Betreuung. Besonders relevant sind:

Für Familien besonders interessant: 

Ein Krankenkassenwechsel zur Barmer ist online in wenigen Schritten möglich. 

Sie erreichen die Barmer über den Mitgliederbereich Meine Barmer per App und im Web, die Rufnummer 0202 568 333 1010 oder das Kontaktformular. 

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Welche Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gelten?

Für eine Familienversicherung gelten gesetzliche Voraussetzungen, vor allem: 

  • keine eigene Versicherungspflicht
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

2026 dürfen mitversicherte Personen ein regelmäßiges Gesamteinkommen von höchstens 565 Euro im Monat haben. Wer mehr verdient, benötigt eine eigene Krankenversicherung.

Für Minijobs gilt die Grenze von 603 Euro monatlich. Zum Einkommen zählen Löhne, Honorare, Mieten und Renten. Kindergeld und BAföG bleiben unberücksichtigt. Die Barmer prüft alle Einkünfte transparent.

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen bei Versicherungsfreiheit, bei Befreiung von der Versicherungspflicht oder bei überwiegend hauptberuflicher Selbstständigkeit.

Wie funktioniert die Familienversicherung für Ehepartner und Kinder?

Familienversichert werden können:

Sie können die Familienversicherung Ihres Babys schon vor der Geburt online im Barmer Benutzerkonto beantragen.

Altersgrenzen: 

  • Kinder bis zum 18. Geburtstag
  • erwerbslose Kinder bis zum 23. Geburtstag
  • Kinder in Schule, Studium oder Ausbildung bis zum 25. Geburtstag

Gut zu wissen: Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Erwerbslose Kinder können darüber hinaus bis zum 23. Geburtstag familienversichert bleiben. Kinder in Schule, Studium oder Berufsausbildung können bis zum 25. Geburtstag familienversichert bleiben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Kinder mit Behinderung ist eine dauerhafte Familienversicherung möglich, wenn die Behinderung seit Geburt besteht oder während der Familienversicherung eingetreten ist und das Kind nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann.

Familienversicherung und Pflegeversicherung

Mitversicherte Angehörige sind automatisch beitragsfrei in der Pflegeversicherung abgesichert und erhalten bei Pflegebedürftigkeit alle regulären Leistungen.

Welche Leistungen und Beiträge gelten bei einer Familienversicherung?

Mitversicherte Angehörige erhalten das vollständige Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Vorsorge, Impfungen, ärztliche Behandlungen, Therapien und Krankenhausleistungen. Es fallen keine eigenen Beiträge an. Bonusprogramme der Barmer können ebenfalls genutzt werden.

Wie wird eine Familienversicherung beantragt?

Die Beantragung ist online, über Meine Barmer per App und im Web oder persönlich möglich. 

Benötigt werden in der Regel Unterlagen wie Geburtsurkunden, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen sowie Einkommensnachweise. 

Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung und können bei Fragen eine persönliche Beratung nutzen.

Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?

Die Familienversicherung endet, wenn Voraussetzungen wegfallen, zum Beispiel durch eigenes Einkommen über der Grenze oder den Beginn einer Versicherungspflicht. 

Die Barmer informiert zu möglichen Alternativen wie einer eigenen Mitgliedschaft oder einer studentischen Versicherung.

 

Häufige Fragen zur Familienversicherung

Überblick und Fakten

Angehörige können beitragsfrei mitversichert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Ja. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keine eigenen Beiträge. 
Voller Leistungsumfang ohne Kosten, weniger Aufwand und umfassender Gesundheitsschutz.
In der GKV ist die Mitversicherung beitragsfrei möglich. In der PKV benötigt jede Person einen eigenen Vertrag.
Bei der Familienversicherung zahlen Angehörige keine Beiträge, bei der Einzelversicherung schon.
Sie entlastet Familien finanziell und sichert medizinische Versorgung unabhängig vom Einkommen.
Nein, aber es besteht Anspruch, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ab Geburt des Kindes oder sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Keine eigene Versicherungspflicht, Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden. Ausschlussgründe: Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, hauptberufliche Selbstständigkeit.
2026 liegt die Grenze bei 565 Euro, bei Minijobs bei 603 Euro.
Löhne, Honorare, Mieten, Renten. Kindergeld und BAföG werden nicht berücksichtigt.

Familienversicherung für Partnerinnen, Partner und Kinder

Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie leibliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder.
Bis 18, erwerbslose Kinder bis 23, Kinder in Ausbildung bis 25.
Sie sind dauerhaft familienversicherbar unter bestimmten Voraussetzungen (wenn die Behinderung bereits vorlag, während das Kind familienversichert war, und es außerdem außerstande ist, sich selbst zu unterhalten). 
Ja, ohne zusätzliche Beiträge.

Leistungen und Anträge

Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein. 
Online, telefonisch, per App oder vor Ort.
Zum Beispiel Geburtsurkunden, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen und Einkommensnachweise.
Wenn die Voraussetzungen wegfallen.
Eigene GKV Mitgliedschaft, studentische Versicherung oder gegebenenfalls eine private Krankenversicherung.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 13.01.2026): Ratgeber Krankenversicherung

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom: 13.01.2026): Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026

Verbraucherzentrale (Abruf vom: 13.01.2026): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt