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Kinder in der Familienversicherung: Anspruch, Voraussetzungen und Altersgrenzen

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Von Geburt an sicher: Mit der Familienversicherung der Barmer starten Kinder gut geschützt ins Leben. Dafür müssen keine zusätzlichen Beiträge gezahlt werden und Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder jederzeit Zugang zu allen wichtigen medizinischen und pflegerischen Leistungen haben. Welche Altersgrenzen in der Familienversicherung gelten und was in Sonderfällen wichtig ist.

Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?

Grundsätzlich können alle Kinder familienversichert werden, solange ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise in Bezug auf das Einkommen und die familiäre Lebenssituation. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Sobald ein Kind geboren ist, kann es rückwirkend ab dem Tag der Geburt in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, können sie selbst festlegen, bei wem das Kind mitversichert sein soll – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Eine gleichzeitige Familienversicherung bei beiden Elternteilen ist jedoch nicht möglich.

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Welche Altersgrenzen gelten in der Familienversicherung?

Die Familienversicherung gilt nicht unbegrenzt. Die grundsätzliche Altersgrenze der Familienversicherung liegt bei 18 Jahren. Für Kinder, die sich noch in einer schulischen Ausbildung oder einem Studium befinden, verlängert sich die Familienversicherung in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren. xxx

 

Was gilt für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder?

Die Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder. Auch Adoptivkinder, Pflegekinder  und Stiefkinder können beitragsfrei mitversichert werden xxx

 

 

 


 

 

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder mit Behinderung?

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung genießen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen besonderen Schutz: Können sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen – unabhängig vom Alter –, bleiben sie ohne Altersgrenze familienversichert. 

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Voraussetzungen für die Familienversicherung: Alle Fragen und Antworten im FAQ

Bis wann sind Kinder familienversichert? Altersgrenzen & Ausbildung

Ja, Kinder können familienversichert werden, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kinder sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Schülerinnen und Schüler, Studierende und für Kinder mit Behinderung.
Schülerinnen, Schüler und Studierende können grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben – sofern keine eigenen beitragspflichtigen Einkünfte bestehen. Die Familienversicherung endet jedoch früher, wenn Schule, Ausbildung oder Studium vorher abgeschlossen werden.
Ja, das ist möglich. BAföG gilt nicht als Einkommen und beeinflusst die Familienversicherung nicht.
Während eines FSJ oder FÖJ besteht in der Regel eine eigene Versicherungspflicht. Eine Familienversicherung ist dann meist nicht mehr möglich.
 
Wenn ein Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt ist und weiterhin eine Verbindung zur deutschen Versicherung besteht, können Kinder auch im Ausland familienversichert bleiben. Bei langen oder dauerhaften Auslandsaufenthalten endet die Familienversicherung.

Familienversicherung bei unterschiedlichen Versicherungsarten der Eltern

Eine Familienversicherung des gemeinsamen Kindes ist in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft möglich, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2026: 77.400 Euro pro Jahr, 6.450 Euro pro Monat) nicht überschreitet oder – falls diese überschritten wird – das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist.  
Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, können sie selbst entscheiden, bei wem das Kind mitversichert sein soll. 

Besondere Familienkonstellationen und Sonderfälle

Adoptivkinder können beitragsfrei familienversichert werden, Pflege- und Stiefkinder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Stiefkindern ist es etwa erforderlich, dass sie im selben Haushalt wie die hauptversicherte Person leben oder von dieser hauptsächlich unterhalten werden. Bei Pflegekindern (im Sinne des Sozialrechts) ist es zudem notwendig, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis besteht.
Eine Familienversicherung ist für Enkelkinder und andere Angehörige in besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn sie überwiegend im Haushalt der versicherten Person leben oder hauptsächlich von ihr unterhalten werden. Zudem darf kein Elternteil vorhanden sein, über den das Kind vorrangig familienversichert werden könnte.
Kinder mit Behinderung können lebenslang familienversichert bleiben, wenn die Behinderung zu einem Zeitpunkt entstanden ist, in dem das Kind familienversichert war, die Behinderung fortbesteht und das Kind nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
 
Entscheidend sind der Versicherungsstatus des betreuenden Elternteils und dessen Einkommensverhältnisse. Unter Umständen ist keine Familienversicherung möglich, wenn der andere Elternteil privat versichert und Hauptverdiener ist.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Abruf vom 10.12.2025): Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/sozialversicherungsrechengroessen-2026.html)

Bundesministerium für Verwaltung (Abruf vom 10.12.2025): Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen (https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000)

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 10.12.2025): Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026 (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/rechengroessen-2026/) 

Verbraucherzentrale (Abruf vom 10.12.2025): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/familienversicherung-in-der-krankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982) 

Verbraucherzentrale Niedersachsen (Abruf vom 10.12.2025): Familienversicherung für Ehepartner (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/krankenversicherung-vorsorge/krankenversicherung/familienversicherung-fuer-ehepartner)

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