- Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?
- Welche Altersgrenzen gelten in der Familienversicherung?
- Was gilt für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder?
- Gibt es eine Altersgrenze für Kinder mit Behinderung?
- Voraussetzungen für die Familienversicherung: Alle Fragen und Antworten im FAQ
- Bis wann sind Kinder familienversichert? Altersgrenzen & Ausbildung
- Familienversicherung bei unterschiedlichen Versicherungsarten der Eltern
- Besondere Familienkonstellationen und Sonderfälle
Von Geburt an sicher: Mit der Familienversicherung der Barmer starten Kinder gut geschützt ins Leben. Dafür müssen keine zusätzlichen Beiträge gezahlt werden und Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder jederzeit Zugang zu allen wichtigen medizinischen und pflegerischen Leistungen haben. Welche Altersgrenzen in der Familienversicherung gelten und was in Sonderfällen wichtig ist.
Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?
Grundsätzlich können alle Kinder familienversichert werden, solange ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise in Bezug auf das Einkommen und die familiäre Lebenssituation. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Sobald ein Kind geboren ist, kann es rückwirkend ab dem Tag der Geburt in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, können sie selbst festlegen, bei wem das Kind mitversichert sein soll – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Eine gleichzeitige Familienversicherung bei beiden Elternteilen ist jedoch nicht möglich.
xxx
Welche Altersgrenzen gelten in der Familienversicherung?
Die Familienversicherung gilt nicht unbegrenzt. Die grundsätzliche Altersgrenze der Familienversicherung liegt bei 18 Jahren. Für Kinder, die sich noch in einer schulischen Ausbildung oder einem Studium befinden, verlängert sich die Familienversicherung in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren. xxx