Mann und Frau mit Tablet sitzen im Gespräch zusammen

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Als Barmer-Mitglied erhalten Sie immer automatisch eine aktuelle Versichertenkarte zugesandt. Alle zukünftigen Gesundheitskarten werden mit der neuen NFC-Technologie ausgestellt. Die bisher ausgestellten Gesundheitskarten ohne NFC-Technologie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, welches Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte finden.

Die neue Gesundheitskarte mit NFC-Technologie

Zukünftig werden alle Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie ausstellen. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Diese Funktion benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte in der eCare-App (elektronischen Patientenakte) einloggen möchten.

NFC gilt als besonders sicher, weil Daten in einer geringen Distanz ausgetauscht werden. Bei größeren Entfernungen ist ein Datenfluss nicht mehr möglich. Die Daten können kontaktlos nur in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen Card Access Number (CAN) verschlüsselt übertragen werden.
 

Wichtig: Ihre alte eGK ist weiterhin gültig.
 

Falls das Problem auftritt, dass Ihre Barmer-Gesundheitskarte nicht akzeptiert wird, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir klären das Problem mit den zuständigen Stellen und informieren die betroffene Arztpraxis. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern eine neue Gesundheitskarte zu. 

Welche Informationen enthält die Gesundheitskarte?

Die eGK enthält neben Ihrer Unterschrift auch Ihr Foto. Zudem ist das Kontaktloszeichen oben auf der Karte angedruckt. Auf der Rückseite Ihrer Karte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – damit stehen Ihnen auch im Ausland jederzeit die Leistungen der Barmer zur Verfügung.

 

Musterabbildung der elektronischen Gesundheitskarte

Die Abbildung zeigt die elektronische Gesundheitskarte und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Karte.


Das zeigt Ihre elektronische Gesundheitskarte:

  • Ihr Foto
  • Ihren Namen
  • Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) (unveränderlich)
  • Name und Institutionskennzeichen Ihrer Barmer
  • Kennzeichnung "eGK" in Braille-Schrift (ertastbare Blindenschrift)
  • Zertifikat des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
  • Kontaktloszeichen
  • CAN (6-stellige Nummer – hier: 123456)
  • EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) auf der Rückseite

Diese Daten sind auf Ihrer eGK gespeichert

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus
  • Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes

Weitere Vorteile der Gesundheitskarte

Zugriff auf die eCare (elektronische Patientenakte)
 

In der eCare können Sie wichtige medizinische Dokumente wie Laborergebnisse, elektronische Arztbriefe, Befunde und Ihren Medikationsplan sicher speichern und mit Ihren Ärzten teilen.
 

Die elektronische Gesundheitskarte benötigen Sie, wenn Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN in der eCare-App einloggen möchten oder wenn Sie Ihren Arzt auch ohne App für den Zugriff auf Ihre eCare berechtigen möchten. Letzteres wird im Laufe des Jahres 2021 möglich sein, da die Ärzte zunächst technisch für den Zugriff auf elektronische Patientenakten ausgestattet werden müssen.
 

Weitere Informationen zur Einrichtung der eCare finden Sie in unserem Artikel zur eCare-Registrierung.
 

Speicherung von Daten auf der Gesundheitskarte
 

Ihren Medikationsplan können Sie auch direkt auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Dafür müssen Sie beim Arzt Ihre Karte in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben.
 

Auch Notfalldaten können Sie in auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Darin stehen zum Beispiel Informationen zu chronischen Krankheiten, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Schutzimpfungen. Vorteil: Im Notfall können Behandelnde die Daten auch ohne Ihre Freigabe auslesen.

Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

  • Informieren Sie uns, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte noch nicht haben. Anhand eines Vordrucks oder der Upload-Funktion auf unserer Seite brauchen Sie uns dann lediglich ein digitales oder papierenes Passfoto zukommen zu lassen, mit dem wir für Sie eine Karte erstellen können.
  • Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren haben, diese defekt ist oder Sie aus einem anderen Grund eine neue Karte benötigen. Wir werden Ihnen eine neue Karte ausstellen und dafür Sorge tragen, dass die alte Karte gesperrt wird.
  • Wichtig: Falls das Ablaufdatum Ihrer eGK naht - wir senden Ihnen vor diesem Datum automatisch eine neue eGK zu. Sie brauchen also selbst keine neue Karte beantragen.
  • Wenn Sie mit der Gesundheitskarte auf die eCare zugreifen oder Ihren Medikationsplan auf der Karte speichern lassen möchten, benötigen Sie eine PIN. Mehr Informationen zur Ausgabe der PIN finden Sie in unserem Artikel zur PIN für die elektronische Gesundheitskarte.

Mit Erhalt des Kartenantrags stehen Ihnen drei Möglichkeiten der Foto-Übermittlung zur Auswahl:

  • Den Vordruck ausfüllen, unterschreiben, mit einem Foto versehen und im beigelegten Rückumschlag per Post zurückschicken (Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die eingereichten Bilder nicht wieder zurückgegeben werden können).
  • Laden Sie Ihr digitales Bild im Internet hoch. Dazu steht Ihnen eine Online-Funktion zur Verfügung: 

    Upload mit Auftragsnummer

    .

  • Bitte versenden Sie zum Schutz Ihrer Daten das Foto nicht per E-Mail.

Eine Identitätsfeststellung ist bei Beantragung der elektronischen Gesundheitskarte nicht erforderlich.

Tipps und Hinweise zu Ihrem digitalen Foto und dem damit verbundenen Upload erhalten Sie im Bereich von Meine Barmer.

Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte? Nutzen Sie doch unseren Service und beantragen per E-Mail den Vordruck für die elektronische Gesundheitskarte. Fordern Sie einen Kartenvordruck per E-Mail-Formular an.

Sie sind bereits im persönlichen Bereich Meine Barmer registriert? Dann steht Ihnen nach dem Login die Möglichkeit zum direkten Foto-Upload zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte

Die Speicherung der medizinischen Daten ist vor allem für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die mehrere Einrichtungen des Gesundheitswesens häufig in Anspruch nehmen müssen – zum Beispiel einen Hausarzt, einen Facharzt, ein Krankenhaus und eine Rehaklinik. Ein vernetzter Informationsfluss ist die beste Voraussetzung für eine optimale Behandlung.

Das durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) bestätigte "Sicherheitsgutachten für die eGK-Herausgabeprozesse" der Barmer gewährleistet den Schutz der besonders sensiblen Daten, die auf der Karte und im System gespeichert werden. 

Datenschutz der elektronischen Gesundheitskarte

  • Den Umfang der Einträge und wer diese einsehen darf, bestimmen die Versicherten selbst.
  • Die Versicherten haben das uneingeschränkte Recht, ihre Daten jederzeit wieder löschen zu lassen.
  • Jede elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt über eine persönliche Geheimzahl (PIN). Die Eingabe der PIN ist für die Nutzung der zukünftigen freiwilligen Anwendungen erforderlich.
  • Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet ist, wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte, Apothekerinnen oder Apotheker, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Krankenhäuser (sog. Heilberufler).
  • Der Zugriff auf die sensiblen Daten ist nur möglich, wenn der Heilberufler seinen Heilberufsausweis und der Versicherte seine Gesundheitskarte zeitgleich im System nutzen.

Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte

Ab sofort kann die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte in Arztpraxen überprüft werden. Wenn Sie zum Beispiel bei Verlust oder Adressänderung eine neue Karte erhalten, wird Ihre "alte" Gesundheitskarte gesperrt. Liegt ein Sperrvermerk für eine Karte vor, wird in der Praxissoftware ein entsprechender Hinweis erzeugt. Nutzen Sie daher bei jedem Arztkontakt immer Ihre gültige Gesundheitskarte (i.d.R. die Karte mit dem längeren Gültigkeitsdatum (Rückseite Feld Nr. 9).

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß §217 a SGB V, ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an) gibt Ihnen die Möglichkeit, sich über die elektronische Gesundheitskarte in verschiedenen Fremdsprachen zu informieren. Der Informationsflyer steht Ihnen unter weiterführende Informationen in 11 Sprachen zum Download zur Verfügung.

Ihre eGK (elektronische Gesundheitskarte) enthält folgende Daten:

Daten auf dem Speicherchip Ihrer elektronischen Gesundheitskarte

BezeichnungBeispiel und Erläuterung
Nachnamezum Beispiel: Glücklich
Vornamezum Beispiel: Ulrike
Geburtsdatumzum Beispiel: 25.08.1960 (Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format.).
Versicherten-IDzum Beispiel: K564784359 (Sie enthält die neue, bundeseinheitliche Krankenversichertennummer.)
GeschlechtM = männlich, W = weiblich, X = unbestimmt
Titelzum Beispiel: Dr.Prof.Dipl.
Namenszusatzzum Beispiel: Graf, Gräfin, Freiherr, Freifrau
Vorsatzwortzum Beispiel: von, de, van, da, del, zu
Wohnsitzländercodezum Beispiel: D (offizielle Kurzbezeichnung des Wohnsitzstaates)
PLZ (Postleitzahl)zum Beispiel: 12345
Ortzum Beispiel: Musterstadt
Straße und Hausnummerzum Beispiel: Musterstraße 12
Anschriftenzusatzzum Beispiel: Hinterhaus
Wohnsitzländercode-Postfachzum Beispiel: D (offizielle Kurzbezeichnung des Wohnsitzstaates, sofern ein Postfach vorhanden ist)
PLZ-PostfachPostleitzahl des Postfaches, sofern vorhanden
Ort-PostfachOrt des Postfaches, sofern vorhanden
PostfachbezeichnungNummer des Postfaches, sofern vorhanden
Beginn des aktuellen Leistungsanspruchzeitraumeszum Beispiel: 01.01.2006 (Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format), dieses kann vom eigentlichen Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei der Barmer abweichen (der Beginn des aktuellen Leistungsanspruchszeitraumes wird zum Beispiel bestimmt durch Beginn einer eigenständigen Mitgliedschaft, Wechsel in die Familienversicherung oder in die Krankenversicherung der Rentner oder sonstige Meldungen).
Endet oder wird Ihr Versicherungsschutz in absehbarer Zeit unterbrochenzum Beispiel: 01.11.2011 (Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, ist der letzte Tag Ihres Versicherungsschutzes hier eingetragen. Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format.)
Abrechnender-Kostenträger-NameBarmer
Abrechnender-Kostenträger-IKzum Beispiel: 104940005 (Institutionskennzeichen (IK) der Barmer. Über dieses kann im Gesundheitswesen beispielsweise der Zahlungsverkehr gesteuert werden.)
KostenträgerländercodeD (Staat, in dem der Kostenträger - in diesem Falle die Barmer - seinen Sitz hat)
WOP-Kennzeichenzum Beispiel: "01" für "Schleswig-Holstein" (Ein Abrechnungskennzeichen für Ihren Arzt.)
Versichertenartzum Beispiel: "1" (1 = Mitglied, 3 = Familienversicherter, 5 = Rentner und ihre Familienangehörigen)
Besondere Personengruppe

Hier kann ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe enthalten sein. Diese Information ist wichtig für die Abrechnung von Leistungen, für die andere Leistungsträger aufkommen müssen. Die Krankenkasse wird hier im Auftrag tätig. Standardmäßig ist hier nichts angegeben. Die übrigen Werte können der folgenden Aufzählung entnommen werden:

  • 4 = Sozialhilfeempfänger § 264 SGB V,
  • 6 = BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges)
  • 7 = SVA - Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht (Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand)
  • 8 = SVA - Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht (Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung pauschal)
  • 9 = Asylbewerber § 264 SGB V

 

Wir beraten Sie gern

Weitere Details finden Sie auch unter gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH oder dem Bundesministerium für Gesundheit