Patientenrecht

Unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Sie haben einen Leistungsbescheid erhalten und möchten sich über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes beschweren?

Jeder Medizinische Dienst hat eine eigene, unabhängige Ombudsperson, die vertraulich kontaktiert werden kann.

Die Ombudsperson ist bei Beschwerden Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für Versicherte, aber auch für Beschäftigte des Medizinischen Dienstes. Sie können sich zum Beispiel bei der Ombudsperson beschweren, wenn Sie Unregelmäßigkeiten wie Beeinflussungsversuche durch Dritte beobachtet haben. Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde einmal im Jahr und bei konkreten Anlässen – keine Sorge, persönliche Angaben werden dabei anonymisiert.

Möchten Sie die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes in Anspruch nehmen? Denken Sie bitte daran, dass dies den Widerspruch gegen eine Leistungsentscheidung der Barmer nicht ersetzt.

Bitte kontaktieren Sie die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der für Ihr Gutachten zuständig ist. 
Der Medizinische Dienst hat eine Übersicht mit allen Ombudspersonen und Kontaktdaten zusammengestellt.