Patientenrecht

Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Die Überprüfung einer ärztlichen Behandlung kann durch einen Antrag bei der Schlichtungsstelle beziehungsweise Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer erfolgen. Diese erstellt anhand Ihrer medizinischen Behandlungsunterlagen ein Gutachten. Die Beschaffung der Krankenunterlagen erfolgt durch die Schlichtungsstelle. Welche Schlichtungsstelle für den Antrag zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Praxis beziehungsweise des Krankenhauses, an dem die vermutete fehlerhafte Behandlung stattgefunden hat. Die Begutachtung kann durchschnittlich bis zu zwölf Monate dauern. Über die Bundesärztekammer erhalten Sie weitere Informationen.

Haben Sie bereits einen Antrag gestellt oder liegt Ihnen ein Gutachten der Schlichtungsstelle vor? Dann rufen Sie bitte ebenfalls unsere Spezialisten an. Diese erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 1010 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei).

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