Patientenrecht

Schadensersatz und Schmerzensgeld

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Aufgrund eines Behandlungsfehlers kann ein Patient materielle und/oder immaterielle Schäden erleiden. Der materielle Schaden, beispielsweise durch Behandlungskosten oder Verdienstausfall, muss für einen Schadensersatz exakt beziffert und nachgewiesen werden. Der immaterielle Schaden bezeichnet alle Beeinträchtigungen, die nicht finanzieller Art sind (beispielsweise gravierende Einschränkungen im alltäglichen Leben oder geminderte berufliche Aussichten aufgrund der Schädigung). Diese sind nicht immer exakt nachweis- und bezifferbar. Hierfür wird gegebenenfalls ein Schmerzensgeld festgelegt.

Persönliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur von Ihnen selbst geltend gemacht werden. Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht ist dabei sinnvoll.

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