Patientenrecht

Beschwerde über Arztpraxis oder Krankenhaus

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Sie sind unzufrieden mit einer ärztlichen Behandlung in einer Praxis oder im Krankenhaus und möchten sich beschweren? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Ärztekammer beziehungsweise die Beschwerdestelle im Krankenhaus.

Die Ärztekammer prüft, ob ein Verstoß gegen das Berufsrecht vorliegt und eine berufsrechtliche Maßnahme erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass es hier um die Wahrung der Berufsehre der beschuldigten Ärzte und nicht um die Wahrung Ihrer Interessen geht. Schadenersatzansprüche können auf diesem Weg nicht geltend gemacht werden.

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